Haftaufschub sind dies Gründe für eine bewilligung?

23. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
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Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftaufschub sind dies Gründe für eine bewilligung?

Hallo ich habe mal eine frage.

Xy wurde zu 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

Nun gab es Post von der StA
Leider wurde der Brief 6 Tage nach erstellen erst in den Briefkasten eingeworfen. D. H es bleiben nur noch mit heute 5 Tage Zeit.

Als Grund für den haftaufschub wurde folgendes angeben....

1. Der Partner von xy geht einen Job nach in dem er bis zum 15.1.2021 voll eingesetzt ist und somit teils auch Nächte nicht zuhause ist und so nicht die Betreuung des Schulpflichtigen Kindes gewährleisten kann.
Dies wäre erst ab den 15.1.2021 möglich.

2. Xy befindet sich im 7 Monat und ist Risiko schwanger. Außerdem muss das Kind per Kaiserschnitt aus gesundheitlichen Gründen geholt werden. Termin wäre Mitte Februar, da es aber geholt wird, wird die OP 1-2 vor dem geplanten Termin getätigt. ( das wäre noch im ermessen der 4 moante)

3. Durch eine sofortige Inhaftierung, würdem dem Partner finanzielle einbüßen bestehen und Probleme im Job.
Ab Geburt des Kindes wurde dem Partner elternzeit bewilligt, somit wäre ab da an die Versorgung und Betreuung der Kinder zu 100 %gesichert.

Also ab Januar wäre alles geklärt und es gäbe keine Probleme durch die Inhaftierung.

Sind das Gründe die gelten und mit denen man Chancen hat?

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57 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

D. H es bleiben nur noch mit heute 5 Tage Zeit. D. h, die Haft soll am 28.11. angetreten werden? Ist ziemlich unwahrscheinlich, da das ein Samstag ist...
Nun gab es Post von der StA Und da stand jetzt was drin? War das die Ladung zum Haftantritt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

5 Tage da am Wochenende ja keiner arbeitet beim Amt.
Die Post war die ladung zum Haft antritt am 30.11. Bis dahin schafft xy es nicht eine Betreuung zu finden bis zum 15.1.2021.


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Die Post war die ladung zum Haft antritt am 30.11. Ja, dann wird man der Ladung wohl folgen müssen, sofern bis Samstag kein gegenteiliger Brief kommt.
Bis dahin schafft xy es nicht eine Betreuung zu finden bis zum 15.1.2021. Für Notfälle existieren die Kindernotdienste (bzw. Jugendnotdienste - je nach Alter des Kindes).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist ja, das wegen der corona Lage die post immer verspätet kommt.

Wird der haftaufschub nicht gewährt bei riskio Schwangerschaft? Die seite in der diese betätigt wurde, wurde an die StA gesendet.

Die JVA in der xy soll, liegt in einem Risiko Gebiet.

Xy möchte nur diese Zeit da ansonsten finanzielle und Vorallem berufliche Probleme für den Partner entstehen. Diese exestieren ja ab den 15.1 nicht mehr.

Wie hoch ist die Chance diese bewilligt zu bekommen?

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#5
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Und kann xy für den Fall das der haftaufschub nicht bewilligt wird, noch etwas tun? Wie zb bei Gericht beantragen oder Beschwerde einreichen?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wie hoch ist die Chance diese bewilligt zu bekommen? Ich finde die Gründe recht überzeugend. Ob die Staatsanwaltschaft das auch so sieht, kann hier keiner wissen.
Und kann xy für den Fall das der haftaufschub nicht bewilligt wird, noch etwas tun? Ich nehme an, dagegen kann man Beschwerde einlegen. Nur müßte dazu erstens ein entsprechender Ablehnungsbescheid dasein und zweitens dürfte eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung haben. Insofern bleibt es dabei - kommt bis Samstag nichts, müssen Sie Montag hin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke dir erst einmal für deine Antworten. Ich denke xy wird dort Donnerstag mal anrufen und nach dem Stand der Dinge erfragen.
Denn xy hat in dem Schreiben auch ausdrücklich geschrieben ob (wenn es die Möglichkeit gibt) den Bescheid per Mail zu senden da die Post hier immer sehr verspätet ankommt.

Natürlich hofft xy auf einen positiven endscheid damit diese Sorge beiseite geschafft werden kann.
Denn der Stress und die Sorge machen xy gerade enorm zu schaffen und Vorallem geht dies auch auf die Schwangerschaft.

Leider ist der Anwalt von xy nicht gerade eine Hilfe, xy empfindet es eher so als hätte dieser selbst kaum Erfahrung im Bereich Strafrecht.
Einen neuen jetzt einzuholen ist ja auch viel zu knapp.

Hoffen wir das die StA in dem Punkt milde gestimmt ist und den Antrag zustimmt. Es wären ja quasi nur knapp 2 Monate und xy hat in dem Antrag auch angeboten sich täglich bei der Polizei zu melden etc.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Twistermom):
Ich denke xy wird dort Donnerstag mal anrufen und nach dem Stand der Dinge erfragen.
Warum erst am Donnerstag? Warum nicht morgen früh?
Es ist ja nun wirklich ziemlich knapp.
Zitat (von Twistermom):
Denn xy hat in dem Schreiben auch ausdrücklich geschrieben
Das Schreiben ist schon unterwegs? Seit wann denn?



-- Editiert von Anami am 23.11.2020 16:50

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

So etwas bringt man persönlich bei der zuständigen Geschäftsstelle vorbei mit der Bitte, die Sache sofort vorzulegen und vereinbart gleichzeitig einen Termin für den nächsten oder übernächsten Tag.

wirdwerden

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
o etwas bringt man persönlich bei der zuständigen Geschäftsstelle vorbei mit der Bitte, die Sache sofort vorzulegen und vereinbart gleichzeitig einen Termin für den nächsten oder übernächsten Tag.


Könnte man ja parallel noch machen.

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#12
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Xy dort heute angerufen, da sagte der Herr das die akte wohl raus gelegt wurde und xy Donnerstag anrufen soll ob schon eine endscheidung vor liegt.

Seid Freitag per Mail. Donnerstag also 6 Tage nach erstellen des haftantritt kam die Post erst an.

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#13
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Xy hat jetzt mal einen anderen Anwalt gefragt, da der Anwalt von xy keine genauen Antworten gibt.

Dieser Anwalt schrieb volgendes...

Sie müssen den Strafaufschub beantragen und damit begründen, dass sie einen Grund haben der innerhalb von vier Monaten wegfällt. Fällt der Grund nicht innerhalb von vier Monaten weg, bekommen Sie kein Strafaufschub. Als zweiten Antrag sollten Sie im Hinblick auf die Geburt ihres zweiten Kindes und ihrer beruflichen Situation ein Gnadengesuch stellen. Mit dem dritten Antrag müssen Sie die einstweilige Einstellung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über die Anträge 1 und 2 beantragen.

Nun die Frage gibt es irgendwo einn Vordruck über einen antrag für die einstweilige einstellung der Vollstreckung?

Da xy leider nicht genau weiß wie dieser verfasst werden soll.

Mit dem beruflichen hat der Anwalt es wohl falsch verstanden, der Partner hat dann ja bei sofortigen haftantritt Probleme mit dem Job nicht xy selbst.

Oder könnt ihr das da formulieren?

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

Du hast das doch schon formuliert, hier im Forum und an die StA. Wir haben das verstanden, also lag es nicht an deiner Formulierung. Da du am Do sowieso mit dem StA telefonierst, kannst du etwaige Unklarheiten ja bereinigen.

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#15
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein die rede war von der Formulierung der einstweilige einstellung der Vollstreckung.

Wie xy diese formulieren soll.

Wenn xy zb schreiben würde,

Hiermit bitte ich um Einstellung der Vollstreckung bis die endscheidung über den haftaufschub vollendet ist.

Hört sich doch doof an oder etwa nicht?

Am liebsten würde xy da morgen nochmal anrufen, will dennen jedoch nicht auf die Nerven gehen.

Soll sich xy morgen früh direkt an einen Fach Anwalt für Strafrecht wenden und kann dieser xy eventuell in der Kürze der Zeit noch helfen?
Denn xy jetziger Anwalt bekommt einfacg nichts hin, weder eine konkrete antwort zu geben, noch einen Antrag zu stellen.
Xy fühlt sich allein gelassen und möchte anhand der Anträge keine Fehler machen.


PS.: im Antrag ganz zu Anfang schrieb xy folgenden Text...

Vor Entscheidung über den Antrag unter Ziffer 1) von Zwangsmaßnahmen Abstand zu nehmen.


-- Editiert von Twistermom am 23.11.2020 22:42

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#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Twistermom):
Nein die rede war von der Formulierung der einstweilige einstellung der Vollstreckung

Wie xy diese formulieren soll.


Gar nicht, noch gibt es ja nix zu vollstrecken. Eins nach dem anderen.

Ich würde erst mal bis Do warten. Geld kann man dann immer noch verbrennen.

-- Editiert von Solan196 am 23.11.2020 23:43

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#17
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber der straffantritt ist doch schon die Vollstreckung.

Xy hat einfach Angst das wenn Donnerstag am Telefon gesagt wird das der haftaufschub abgelehnt wurde, das eben keine Zeit mehr für die Beschwerde vor haftantritt ist.

Der haftantritt am Montag soll ja verhindert werden und verschoben da ansonsten enorme Probleme eintreffen.

Die StA vor Ort soll sehr streng sein, daher hat xy bange das diese es ablehnen da sie xy unbedingt in hft sehen wollen.

Kann das Gericht für den Fall das die StA den Antrag ablehnt, auch die Aussetzung eines stafbefehles vorerst aussetzen wenn xy in Beschwerde geht gegen die Ablehnung?

Xy hat momentan auch arg Probleme, Magen Krämpfe, Durchfall, isst nichts, kann nachts nicht schlafen... Aus Angst das alles schief geht.

Das dies für das ungeborene nicht gut ist weiß xy jedoch ist die psyche da leider stärker.

Xy überlegt sogar auf Grund (vorheriger Angst Erkrankung mit Panik Attacken) sich in eine Therapie zu begeben.

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#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

Was denn für ein Strafbefehl? Da wird es doch wohl ein Urteil geben?

Eine Therapie wird dir nicht helfen den Haftantritt auszuhebeln, warte doch erst einmal ab.

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#19
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich ganz zu Anfang in meiner Frage schon schrieb,
Wurde xy doch zu 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig und es kam Post zum haftantritt. Somit ist das doch ein stafbefehl oder etwa nicht?

Naja xy kann einfach nicht schlafen die Gedanken kreisen nur darum ob es gewehrt wird oder nicht.

Und es ist auch nicht gut für die Schwangerschaft dieser psychische stress. Der Alltag von xy wird dadurch auch völlig schwer.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nein, es ist kein Strafbefehl. Wir haben hier die Umsetzung (Vollstreckung) des Urteils. Ob der Sachvortrag reicht, keine Ahnung, mag auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein. Nur, die Masse dessen, was hier vorgetragen wird, das sind doch die typischen Folgeerscheinungen einer Inhaftierung, also nichts besonderes.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Twistermom):
Somit ist das doch ein stafbefehl oder etwa nicht?


Nein, ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, das ohne Gerichtsverhandlung ergeht. Per Strafbefehl können nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr auf Bewährung verhängt werden. Dein Fall hat mit einem Strafbefehl nichts zu tun.

Du meinst wahrscheinlich die "Ladung zum Strafantritt", im Volksmund auch "Stellungsbefehl" genannt.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Was den Rest angeht:

Bis nicht über den Antrag auf Vollstreckungsaufschub entschieden ist, wird die Staatsanwaltschaft zu 99% keinen Haftbefehl erlassen, also Dich von der Polizei abholen lassen, selbst wenn Du nicht zum Strafantritt erscheinst. Ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 456 StPO ist ja schon an sich gleichzeitig ein Antrag auf (vorläufige) Einstellung der Vollstreckung. Von daher bringt es nichts, da jetzt noch einen 3-Zeiler hinterherzusenden.

Das kann man dann machen, wenn man -im Falle der Ablehnung des 456 StPO- den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellt und ggf. beim Gnadengesuch.

Es war halt ein Fehler den 456er Antrag erst so spät zu stellen (erst als die Ladung kam). Die Gründe für den Aufschub, v.a. die Schwangerschaft, sind ja nicht vom Himmel gefallen.

Warte jetzt erst mal ab, was man am Donnerstag zu Dir sagt. Dann kann man weitersehen.

Jetzt einen Anwalt nach dem anderen zu beauftragen bringt gar nichts. Vor allem muss man die auch alle bezahlen. Ich weiß ja nicht, wofür du verurteilt wurdest, aber falls das zufälligerweise Betrug sein sollte, hast du dann gleich das nächste Verfahren am Hals, falls du die Anwälte nicht bezahlst, oder bezahlen kannst, die du jetzt Hals über Kopf beauftragst.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Es war halt ein Fehler den 456er Antrag erst so spät zu stellen (erst als die Ladung kam). Die Gründe für den Aufschub, v.a. die Schwangerschaft, sind ja nicht vom Himmel gefallen.

Warte jetzt erst mal ab, was man am Donnerstag zu Dir sagt. Dann kann man weitersehen.



Der Anwalt von xy riet ja dazu erst nach Erhalt des stellungsbefehl diesen Antrag zu stellen.
Xy hat gestern alles an den Anwalt geschickt per e. Mail. Den detaillierten Verlauf wieso weshalb haftaufschub und die Beweise dafür.
Heute früh kam die Nachricht ( bezogen auf die Email von gestern) dem Anwalt dies doch butte detailliert zu formulieren und die Beweise anzuhängen. Was xy gestern ja schon tat.

Also fals am Donnerstag eine Ablehnung erfolgte kann xy Beschwerde bei Gericht beantragen und das kein Haftbefehl ergeht bis die endscheidung darüber getroffen wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Twistermom):
Xy hat gestern alles an den Anwalt geschickt per e. Mail. Den detaillierten Verlauf wieso weshalb haftaufschub und die Beweise dafür.


Gestern zum Anwalt? Ich denke der Antrag lag gestern schon bei der StA?

Zitat (von Twistermom):
Also fals am Donnerstag eine Ablehnung erfolgte kann xy Beschwerde bei Gericht beantragen und das kein Haftbefehl ergeht bis die endscheidung darüber getroffen wurde?


Ja, wobei es keine "Beschwerde" ist, sondern ein "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" [§ 458, Abs. 2 und 3 StPO].

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#25
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Antrag den xy verfasst hat liegt der StA auch schon vor. Der Anwalt wollte noch einen Antrag schreiben.
Es fehlt aber noch die Bescheinigung des partners das eben dieser derzeit auf 3 monate einen Job nach geht in dem er nicht einfach so von jetzt auf gleich zuhause bleiben kann. Diesen wird xy wohl erst morgen erhalten da der Chef diesen erst noch unterschreiben muss.
Danach wird er sofort nachgereicht an die StA und an den Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe durch meine Suche eben etwas gefunden.....

"Schwanger in Haft
3.1 „Schwangere Frauen und Frauen mit kleinen Kindern gehören, wegen des
Kindeswohls, nicht in Haft."
13
Man geht davon aus, dass in Deutschland jährlich etwa 60 Kinder in Haft geboren werden.14 In
Bezug auf die Themenstellung dieser Arbeit wirft der zweite Teil von Position Nr. 7 des
Positionspapiers der Katholischen Gefängnisseelsorge die Frage auf, ob die Inhaftierung
schwangerer und gebärender Frauen ethisch zu legitimieren ist, da das Kindeswohl einen hohen
Wert und eine Inhaftierung für das Ungeborene eine starke „Drittwirkung"15 darstellt. Im
Einzelfall gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Haftvermeidung. In der Untersuchungshaft kann
der Untersuchungshaftbefehl wegen Wegfall des Haftgrundes, wegen Unverhältnismäßigkeit
oder wegen Haftunfähigkeit aufgehoben oder unter Auflagen außer Vollzug gesetzt werden und
in der Strafhaft kann Hafturlaub oder Haftaufschub gewährt werden. Auch die
Weltgesundheitsorganisation hebt hervor, dass zum Schutz der Gesundheit von Müttern und
Neugeborenen eine Schwangerschaft grundsätzlich als Argument gegen Untersuchungs- wie
auch Strafhaft gelten sollte. Schwangere Frauen sollten nur inhaftiert werden, wenn wirklich
zwingende Gründe vorliegen.16 „Im Blick auf das Wohl des Kindes sollte eine Inhaftierung
während der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr wenn irgend möglich vermieden
werden. Diese Praxis gibt es in europäischen Nachbarstaaten wie z.B. Tschechien."17"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Twistermom):
3.1 „Schwangere Frauen und Frauen mit kleinen Kindern gehören, wegen des
Kindeswohls, nicht in Haft."


Und trotzdem kommen Schwangere in Haft, verbüßen ihre Strafe, bekommen dort auch ihre Kinder (also nicht id Zelle sondern im einem JVA Krankenhaus), dann gibt es auch JVAs die Mütter mit Babys aufnehmen, und wenn das nicht klappt, dann wird das Kind zur Familie gegeben und die Mutter bleibt in Haft.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

Mach dich nicht verrückt, was geschehen soll, das wird geschehen. Ändern kannst du es jetzt nicht mehr, also abwarte auf Do und dann weitersehen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Twistermom):
Ich habe durch meine Suche eben etwas gefunden.....


Ja, das ist die Meinung der kath. Kirche. Völlig unverbindlich.

Du wirst Deinen Vollstreckungsaufschub schon bekommen. Nun wart's halt ab.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12316.05.2021 11:43:40
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal danke ich euch allen für eure Antworten.

Es tut mir leid das ich hier nerve mit meinen tausend Fragen.

Natürlich bleibt nichts anderes als abzuwarten, aber diese Ungewissheit macht einen irre und die Angst der Ablehnung ist halt sehr groß.

Und für eine schwangere Person ist es echt nicht gut dieser Stress.

Seid zustellung des Schreibens isst xy kaum noch etwas hat schlaflose Nächte und ist immer wieder abwesend.

Wir hoffen das der Aufschub gewährt wird und xy so die Chance hat die Probleme bis spät. Januar aus der Welt zu schaffen damit xy wenigstens in dem Punkt beruhigt sein kann.

Da wäre noch eine Frage... Sorry.

Aber ist zb die OP also der Kaiserschnitt der ja gemacht werden muss aus gesundheitlichen Gründen, ein guter Grund um den haftaufschub zu bekommen?

Wie sieht es aus die JVA liegt derzeit in einem corona Risiko Gebiet, könnte dies auch als Grund gelten?
Denn immerhin ist sie Risiko Patientin.

Seid mir bitte nicht böse.

0x Hilfreiche Antwort

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