darf Sozialamt Übernahme der Nebenkostenabrechnung verweigern

23. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
darf Sozialamt Übernahme der Nebenkostenabrechnung verweigern

Hallo. Mein Partner ist erwerbsunfähig und bekommt daher Grundsicherung. Ich gehe arbeiten. Nun kam vor einigen Wochen die Abrechnung, wir sollten 400 Euro nachzahlen. Mein Partner hat die Übernahme der Kosten für seinen Anteil beantragt. Dies wurde bewilligt, allerdings stand darunter, wir sollen zukünftig die Kosten für Heizung und Wasser senken, die kommenden Abrechnungen würden sie nicht mehr übernehmen. Ich habe recherchiert und raus gefunden, dass wir weniger als der Durchschnitt verbrauchen. Ist es daher rechtens vom Sozialamt darauf zu bestehen und die Übernahme zu verweigern?

Für die Heizung waren die Kosten ca 400 € fürs Gas und 200 € fürs die Wassererwärmung. Laut Techem-Studie sei der Durchschnittliche Verbrauch für unseren Haushalt 826 € (Fernwärme). Wasser war insgesamt Kalt und Warm auch ca 600 €. Verbraucht haben wir für Wasser 103 Kubikmeter. Der Durchschnitt sei laut co2online.de 140 Kubikmeter.

Die letzten Jahre war die Abrechnung übrigens höher, also haben wir schon den Verbrauch gesenkt.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4571 Beiträge, 554x hilfreich)

Wie wird das denn begründet?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
allerdings stand darunter, wir sollen zukünftig die Kosten für Heizung und Wasser senken,

Das ist zulässig.



Zitat (von fb430679-75):
die kommenden Abrechnungen würden sie nicht mehr übernehmen.

Das wäre ohne ausreichende Begründung rechtswidrig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wie wird das denn begründet?


Es steht drin : "ich weise Sie allerdings jetzt darauf hin, dass eine erneute Übernahme unangemessener Kosten für Heizung und Wasser nicht möglich ist. Sollte sich aus der nächsten Betriebskostenabrechnung erneut eine Nachzahlung ergeben, wird deren Übernahme abzulehnen sein. Für die Zukunft bitte ich Sie daher um einen sparsamen Heizungs- und Wasserverbrauch."

Wie gesagt wir leben schon sparsam. Wir haben 1062€ für Heizung und Warmwasser vorbezahlt, und gekostet hat es nur ca 600€. Also noch sparsamer geht ja nicht.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Ich habe recherchiert und raus gefunden, dass wir weniger als der Durchschnitt verbrauchen.
Welcher Durchschnitt? ---Techem-Studien zählen nicht.
Zitat (von fb430679-75):
wir sollten 400 Euro nachzahlen.
Das wären dann 200,- Nachzahlung für deinen Partner---richtig?

Das Schreiben ist ein Hinweisschreiben.
Zu recherchieren wäre, was die KdU-Richtlinien eurer Kommune zu den angemessenen Kosten aussagen.
Zitat (von fb430679-75):
Wir haben 1062€ für Heizung und Warmwasser vorbezahlt, und gekostet hat es nur ca 600€.
Woher kommen dann die 400,- Nachzahlungsforderung?
Ich erkenne da eher ein Guthaben von ca. 400,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb430679-75):
Ich habe recherchiert und raus gefunden, dass wir weniger als der Durchschnitt verbrauchen.
Welcher Durchschnitt? ---Techem-Studien zählen nicht.
Zitat (von fb430679-75):
wir sollten 400 Euro nachzahlen.
Das wären dann 200,- Nachzahlung für deinen Partner---richtig?

Das Schreiben ist ein Hinweisschreiben.
Zu recherchieren wäre, was die KdU-Richtlinien eurer Kommune zu den angemessenen Kosten aussagen.
Zitat (von fb430679-75):
Wir haben 1062€ für Heizung und Warmwasser vorbezahlt, und gekostet hat es nur ca 600€.
Woher kommen dann die 400,- Nachzahlungsforderung?
Ich erkenne da eher ein Guthaben von ca. 400,-


Die KdU sagt ja nur aus, wie viel die Wohnung kosten darf und nicht wie hoch die Nachzahlung sein darf. Sein Teil ist ein drittel, also ca 130€. Die kalten Nebenkosten waren zu hoch, also Wasser fürs Haus, Strom, Hausmeister usw.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Die KdU sagt ja nur aus, wie viel die Wohnung kosten darf und nicht wie hoch die Nachzahlung sein darf.
Nein, zum Glück ist es nicht so.
Zitat (von fb430679-75):
Die kalten Nebenkosten waren zu hoch, also Wasser fürs Haus, Strom, Hausmeister usw.
Es werden alle Kosten/Betriebskosten auf Angemessenheit geprüft.
Und die Nachzahlung von 130,- für seinen Anteil an allen BK war für das Sozialamt nicht mehr *angemessen*?

Aber ja, solch ein Hinweisschreiben darf das Sozialamt ihm schicken. Das ist nicht rechtswidrig und hat jetzt auch keine Folgen.
Eure Reaktion fürs nächste Jahr sollte dann eine andere sein. Also bitte nicht techem-Durchschnitt-Studien verwenden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4571 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Die kalten Nebenkosten waren zu hoch, also Wasser fürs Haus, Strom, Hausmeister usw.


Da sind Dinge drin, auf die ihr gar keinen Einfluss nehmen könnte, evtl. auch das Wasser, wenn nach qm abgerechnet wird. Hausmeister, Grundsteuer, Allgemeinstrom, Versicherung etc. die Höhe dieser Kosten liegt nicht im Einflussbereich des Mieters, da muss das Amt sich aber anstrengen um hier eine Zahlungsübernahme verweigern zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
wir sollen zukünftig die Kosten für Heizung und Wasser senken,
Zitat (von fb430679-75):
Die kalten Nebenkosten waren zu hoch, also Wasser fürs Haus, Strom, Hausmeister usw.
Was ist denn wirklich zu hoch? Bitte das Hinweisschreiben nochmal genau lesen.

Zitat (von Solan196):
da muss das Amt sich aber anstrengen um hier eine Zahlungsübernahme verweigern zu können.
Hm. Oder andersrum?

Frühestens nach der nächsten BK-Jahresabrechnung und einem Kostenübernahme-Antrag könnte das Sozialamt ohne große Anstrengung einen Bescheid rausschicken und die Nachzahlung für 2020 (über Angemessenheit der KdU) *verweigern*/nicht übernehmen/ablehnen. Könnte sogar auf das Hinweisschreiben von jetzt nochmals hinweisen...

Dann könnte der Grusi-Empfänger einen Widerspruch dagegen erheben, das ist für ihn noch relativ wenig Anstrengung.
Falls das Sozialamt dann noch immer stur auf seinem Standpunkt steht und den Widerspruch ablehnt, d.h. die Nachzahlung nicht leistet, dann erst wird es für den LB ziemlich anstrengend...

Zitat (von Solan196):
die Höhe dieser Kosten liegt nicht im Einflussbereich des Mieters,
Hm. Daran haben die Kommunen in ihren KdU-Richtlinien auch schon gedacht.
Deshalb findet sich in den Hinweisschreiben meist auch schon der Absatz, in dem darauf hingewiesen wird, WIE man Kosten senken könnte.--->Eben bis hin zum Umzug.
Viele lesen daraus irrtümlicherweise, man müsse nun umziehen.

Zugegeben: Anstrengend ist es, das Sozamt davon zu überzeugen, dass Kostensenkung erfolglos versucht wurde. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4571 Beiträge, 554x hilfreich)

Um hier nicht weiter in Spekulationen zu ergehen müsste man a) wissen wie hoch die angemessenen Kosten hier wären, und wie weit diese evtl. überstiegen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Um hier nicht weiter in Spekulationen zu ergehen müsste man a) wissen wie hoch die angemessenen Kosten hier wären,


Und genau das muss in dem Schreiben konkret drinstehen. Ansonsten ist dieses Schreiben das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.

Es muss auch differnziert werden zwischen Heizkosten und den übrigen Betriebskosten. Die Betriebskosten sind für sich genommen überhaupt nicht auf ihre Angemessenheit zu prüfen, sondern lediglich in Kombination mit der Grundmiete, als Bruttokaltmiete. Die Heizkosten sind dagegen gesondert auf Angemessenheit zu prüfen und es ist ggf. auch gesondert zur Kostensenkung aufzufordern. Im Übrigen muss in dem Aufforderungsschreiben auch ausdrücklich die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, warum die Kosten so hoch sond und eine Senkung voraussichtlich nicht möglich ist.

@fb:

Insgesamt ist mir der Sachverhalt nicht wirklich klar. Kannst Du mal bitte den Bescheid des Sozialamtes und - sofern das nicht mit im Bescheid steht - das Kostensenkungsschreiben anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken? Das gleiche am besten auch mit der Abrechnung des Vermieters. Handelt es sich um eine kombinierte Heiz- und Betriebskostenabrechnung, oder werden Heizkosten gesondert abgerechnet?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AxelK):




Insgesamt ist mir der Sachverhalt nicht wirklich klar. Kannst Du mal bitte den Bescheid des Sozialamtes und - sofern das nicht mit im Bescheid steht - das Kostensenkungsschreiben anonymisiert bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken? Das gleiche am besten auch mit der Abrechnung des Vermieters. Handelt es sich um eine kombinierte Heiz- und Betriebskostenabrechnung, oder werden Heizkosten gesondert abgerechnet?

Gruß,

Axel


ich weiß nicht wie das mit den Bildern hochladen hier funktioniert. es steht wirklich nur das drin, was ich geschrieben hab. Zuerst der Bescheid, dass die Kosten übernommen werden und dann ein Anhang, wo nur die 3 Zeilen drin stehen. Und halt noch der Hinweis, dass das Geld direkt an den Vermieter überwiesen wird. Aber so wie die Bearbeiterin es geschrieben hat, wird die Abrechnung ja überhaupt nicht mehr übernommen, egal wie wenig es ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb430679-75):
Die KdU sagt ja nur aus, wie viel die Wohnung kosten darf und nicht wie hoch die Nachzahlung sein darf.
Nein, zum Glück ist es nicht so.
Zitat (von fb430679-75):
Die kalten Nebenkosten waren zu hoch, also Wasser fürs Haus, Strom, Hausmeister usw.
Es werden alle Kosten/Betriebskosten auf Angemessenheit geprüft.
Und die Nachzahlung von 130,- für seinen Anteil an allen BK war für das Sozialamt nicht mehr *angemessen*?

Aber ja, solch ein Hinweisschreiben darf das Sozialamt ihm schicken. Das ist nicht rechtswidrig und hat jetzt auch keine Folgen.
Eure Reaktion fürs nächste Jahr sollte dann eine andere sein. Also bitte nicht techem-Durchschnitt-Studien verwenden.


ich hab mir die KdU durchgelesen. Da steht nur, wie groß die Wohnung sein darf, wie viel die Kaltmiete sein darf und wie viel die Heizkosten. Liegt bei uns alles im Rahmen. Heizkosten dürfen max. 92,25 € sein, wir zahlen 88,50 €.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

ich hab jetzt nochmal geschaut, da steht : "Ich habe die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass Ihre monatlichen Kosten für Heizung und Warmwasser im Abrechnungszeitraum unangemessen hoch waren. Auch haben Sie unangemessen viel Warm- und Kaltwasser verbraucht.

Gemäß Bundesheizspiegel bzw. Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie der Stadt *** beträgt die Obergrenze der angemessenen Heizkosten einschließlich zentraler Warmwassererzeugung für Ihren Haushalt 96,75€.
Ihre monatliche Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser betrugen im Abrechnungszeitraum jedoch 106,15€ und sind deshalb unangemessen.

Nach Prüfung des Einzelfalls übernimmt das Sozialamt die Nachzahlung in Höhe von 407,44 € : 3 Personen = 135,82 € aus der Betriebskostenabrechnung. Der Betrag wird direkt an den Vermieter überwiesen.

Ich weise Sie allerdings bereits jetzt darauf hin, dass eine erneute Übernahme unangemessener Kosten für Heizung und Wasser nicht möglich ist. Sollte sich aus der nächsten Betriebskostenabrechnung erneut eine Nachzahlung ergeben, wird deren Übernahme abzulehnen sein. Für die Zukunft bitte ich daher um einen sparsamen Heizungs- und Wasserverbrauch."

Ich weiß nicht, wie sie auf die Zahlen kommt. Wie gesagt, laut Mietvertrag zahlen wir 88,50 € für Heizung und Warmwasser vor, nicht 106,15 €.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt, laut Mietvertrag zahlen wir 88,50 € für Heizung und Warmwasser vor, nicht 106,15€

Wenn Sie monatlich 88,50€ vorauszahlen und jetzt eine Nachzahlung fällig wird, dann haben Sie natürlich unterm Strich mehr als 88,50€ pro Monat an Kosten. Die 88,50€ pro Monat haben ja nicht ausgereicht, wenn eine Nachzahlung nötig wird.

Aber was jetzt genau los ist, darüber kann man nur spekulieren. Denn man bräuchte Einsicht in die Abrechnung des Vermieters. Sie schildern den Sachverhalt so unklar, dass man nur raten kann, wo jetzt genau das Problem ist.
Es sieht so aus, als ob aus Sicht des Sozialleistungsträges die Summe aus monatlicher Nebenkostenvorauszahlung und Nachzahlung zu hoch ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Hier ist doch so einiges unklar.

Zitat (von fb430679-75):
Wie gesagt wir leben schon sparsam. Wir haben 1062€ für Heizung und Warmwasser vorbezahlt, und gekostet hat es nur ca 600€. Also noch sparsamer geht ja nicht.
Dann hättet ihr eine Erstattung von 462 Euro vom Vermieter erhalten. Wieso also Nachzahlung?
Zitat (von fb430679-75):
hre monatliche Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser betrugen im Abrechnungszeitraum jedoch 106,15€ und sind deshalb unangemessen.
Was genau steht denn in der BK Abrechnung?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Und halt noch der Hinweis, dass das Geld direkt an den Vermieter überwiesen wird.
Dazu hat dein Mann eine Vereinbarung mit dem Amt gemacht. Sonst dürfen die das nicht so machen.
Zitat (von fb430679-75):
Aber so wie die Bearbeiterin es geschrieben hat, wird die Abrechnung ja überhaupt nicht mehr übernommen, egal wie wenig es ist.
Erst, wenn die NÄCHSTE Jahresabrechnung wieder eine Nachzahlung verlangt.

Ich hatte doch geschrieben, was man dann machen kann...guckstu #8.

Zitat (von fb430679-75):
ich hab mir die KdU durchgelesen.
Da hast du falsch gelesen bzw. es falsch verstanden. Auch eure KdU-Richtlinie schreibt alles zur *Angemessenheit*. Und es ist eine Richtlinie. Und die angegebenen Werte sind Richtwerte.
Zitat (von fb430679-75):
ich hab jetzt nochmal geschaut
Jo. Das sind durchaus mehr als 3 Zeilen, stimmts?

Eure Vorauszahlung lt. MV für HK+WW war 1.062,- (88,50 x 12).
Die Jahres-Abrechnung zeigt aber mehr. Deshalb die BK-Nachzahlung von 407,44. Ein Drittel übernimmt das Amt. 135,82.

Bilderdienst aus dem Netz benutzen, dann hierher verlinken.
--------------------------------------
Zitat (von fb430679-75):
Ihre monatliche Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser betrugen im Abrechnungszeitraum jedoch 106,15€ und sind deshalb unangemessen.
Sie meint damit wohl umgerechnet auf den Jahresverbrauch...evtl. nicht nur HK+WW

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Jahres-Abrechnung zeigt aber mehr. Deshalb die BK-Nachzahlung von 407,44. Ein Drittel übernimmt das Amt. 135,82.
Zitat (von fb430679-75):
Wir haben 1062€ für Heizung und Warmwasser vorbezahlt, und gekostet hat es nur ca 600€.
Passt nicht zusammen ...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4571 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Anami):
Die Jahres-Abrechnung zeigt aber mehr. Deshalb die BK-Nachzahlung von 407,44. Ein Drittel übernimmt das Amt. 135,82.
Zitat (von fb430679-75):
Wir haben 1062€ für Heizung und Warmwasser vorbezahlt, und gekostet hat es nur ca 600€.
Passt nicht zusammen ...


Evt sind die kalten BK höher als gerichtwertet.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Für die Heizung waren die Kosten ca 400 € fürs Gas und 200 € fürs die Wassererwärmung. ... Wasser war insgesamt Kalt und Warm auch ca 600 €.
aus #1
Das passt dann aber auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von user08154711):
Zitat (von Anami):
Die Jahres-Abrechnung zeigt aber mehr. Deshalb die BK-Nachzahlung von 407,44. Ein Drittel übernimmt das Amt. 135,82.
Zitat (von fb430679-75):
Wir haben 1062€ für Heizung und Warmwasser vorbezahlt, und gekostet hat es nur ca 600€.
Passt nicht zusammen ...


Evt sind die kalten BK höher als gerichtwertet.


Was ist da unklar. Die kalten NK sind zu hoch. Dafür können wir nix. Vorauszahlung war 75€ pro Monat für die kalten NK, also 900€ fürs Jahr. NK ohne Wasser waren schon 1095€ also viel zu hoch. Wasser kam dann noch 600€ dazu, also 1695€ zusammen. Da wir aber für Heizkosten einen Überschuss hatten, ergibt sich gesamt eine Nachzahlung von 407€.

Nebenkosten waren gesamt 2369,44€. Vorauszahlung war 1962€, davon 1062€ Heizkosten und 900€ kalte NK. Heizkosten waren tatsächlich 669,98€ und Wasser 603,76€. Die restlichen 1095,70€ sind die Nebenkosten worauf wir keinen Einfluss haben wie Steuer, Versicherung und Strom.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb430679-75):
Und halt noch der Hinweis, dass das Geld direkt an den Vermieter überwiesen wird.
Dazu hat dein Mann eine Vereinbarung mit dem Amt gemacht. Sonst dürfen die das nicht so machen.
Zitat (von fb430679-75):
Aber so wie die Bearbeiterin es geschrieben hat, wird die Abrechnung ja überhaupt nicht mehr übernommen, egal wie wenig es ist.
Erst, wenn die NÄCHSTE Jahresabrechnung wieder eine Nachzahlung verlangt.

Ich hatte doch geschrieben, was man dann machen kann...guckstu #8.

Zitat (von fb430679-75):
ich hab mir die KdU durchgelesen.
Da hast du falsch gelesen bzw. es falsch verstanden. Auch eure KdU-Richtlinie schreibt alles zur *Angemessenheit*. Und es ist eine Richtlinie. Und die angegebenen Werte sind Richtwerte.
Zitat (von fb430679-75):
ich hab jetzt nochmal geschaut
Jo. Das sind durchaus mehr als 3 Zeilen, stimmts?

Eure Vorauszahlung lt. MV für HK+WW war 1.062,- (88,50 x 12).
Die Jahres-Abrechnung zeigt aber mehr. Deshalb die BK-Nachzahlung von 407,44. Ein Drittel übernimmt das Amt. 135,82.

Bilderdienst aus dem Netz benutzen, dann hierher verlinken.
--------------------------------------
Zitat (von fb430679-75):
Ihre monatliche Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser betrugen im Abrechnungszeitraum jedoch 106,15€ und sind deshalb unangemessen.
Sie meint damit wohl umgerechnet auf den Jahresverbrauch...evtl. nicht nur HK+WW


Keine Ahnung wo das stehen soll mit der Nebenkostennachzahlung. Ich find nur das https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Chemnitz/DE/Leistungen/KdU/kdu_node.html;jsessionid=6BD4CC958587D1094AB836B7EBFBA5D8#doc84592bodyText1

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Bitte nicht alles Zitieren.
Bitte nur auf ANTWORTEN klicken, unter dem Beitrag.
Danke.
---------------------------------------

Zitat (von fb430679-75):
Was ist da unklar. Die kalten NK sind zu hoch.
Danke für die ausführliche Auflistung. Warum reitest du dann auf Heizung und WW herum? Wenn ihr für HK+WW weniger verbraucht habt, aber für die Bruttokaltmiete viel mehr als dort als angemessen bezeichnet wird, dann ist nur der Textbaustein vom Sozialamt falsch gewählt.
Dieser hier:
Dabei wurde festgestellt, dass Ihre monatlichen Kosten für Heizung und Warmwasser im Abrechnungszeitraum unangemessen hoch waren. Auch haben Sie unangemessen viel Warm- und Kaltwasser verbraucht.

Dass ihr nix für die kalten BK könnt, hat ja mit den KdU nur mittelbar zu tun. Auch diese Kosten kann man senken.
Was du da verlinkt hast, ist nur ein Ausschnitt der KdU-Richtlinie.
Hier ist alles. Bitte suche unter Chemnitz-Stadt:
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Also bleibt:
Man kann jetzt ein Schreiben ans Sozialamt schicken und auf die Fehler hinweisen. Das wird uU nicht als Widerspruch gewertet, wenn das in dem sog. Hinweisschreiben verbraten wurde.
Aber schaden kann es auch nicht.
Eure Bruttokaltmiete für 3 Personen gilt seit Mai 2020 mit max 421,50€ als angemessen.
Bruttokalt ist Grundmiete + kalte BK.

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#23
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4571 Beiträge, 554x hilfreich)

Warum sollte da widersprochen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Was ist da unklar.
Oben schreibst Du was von WW + HK. Jetzt was von kalten Nebenkosten + sonstige NK. Deine Auflistung der Kosten ist ein totales Durcheinander.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Warum sollte da widersprochen werden?
Es sollte nicht widersprochen werden.
Aber man kann auf die falsche Formulierung in diesem Hinweisschreiben hinweisen.
Man kanns auch lassen.
Offenbar lagen ja keine unangemessen hohen Kosten für Heizung und WWbereitung vor.
Auch der Kaltwasserverbrauch ist nicht unangemessen hoch.
------------------------------------------------
@TE
Wenn du in deinem Zahlenberg noch eure Kaltmiete=Grundmiete und die tatsächliche Wohnungsgröße findest, könnte man hier klipp und klar schreiben, ob und was in ca. 1 Jahr überhaupt zu tun wäre.

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