Ebay Auktion - Käufer liest Titel und Beschreibung nicht richtig?

24. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
stormfire2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Auktion - Käufer liest Titel und Beschreibung nicht richtig?

Guten Abend,
zuerst einmal schonmal Danke für eure Zeit und Antworten.

Ich habe vor ein paar Wochen einen Artikel in Ebay zur Auktion reingestellt.

Titel:
Sony 5 PlayStation Bild/Pic/JPG
Auktionsstart mit 1€

Bild: Ein Screenshot eines Werbebildes der Ps5 - klar zu erkennen dass es kein selbstgemachtes Bild ist

Artikelbeschreibung:
Sony PlayStation 5 - Pic. Zustand: "Neu"
Ich verkaufe hier ein Pic der PlayStation 5 NondiscVersion Konsole.

Wichtig:
Es handelt sich nur um ein Bild der Ps5. Nicht um die Konsole als solche.

Privatverkauf, keine Garantie und Rücknahme.

PS5 Disk Version Weiß Pic.

Versicherter Versand per Email als PDF.


Unerwarteter Weise wurde dieses PDF bild bis zu 152,50€ hoch geboten. Wie jeder weis hat der Verkäufer darauf keinen Einfluss und man kann auch keine Obergrenze einstellen.

Ich fand es anfangs noch ziemlich lustig und verwirrend, dass jemand so eine Summe für ein Bild ausgibt.

Auktion beendet, nun habe ich noch Glückwünsche ausgesprochen und sofort geschrieben dass ich noch eine gültige Emailadresse für den Versand brauche und dass ich die Email mit Lesebestätigung verschicken werde.

Darauf hin wurde ich ziemlich stark beschimpft, beleidigt, etc. Nagut ich bin nicht sojemand der sofort Anzeige erstattet aber glücklich war ich nicht darüber.

Hinzukommend forderte Er/Sie(will keine Namen nennen), dass ich es rückgängig mache und er mir niemals das Geld geben wird weil er davon ausging er kauft eine Spielekonsole - PS5. Dann folgte eine Drohung mit Anwalt etc..

Woraufhin ich ihm versuchte klarzumachen, dass er mit seinem Höchstgebot seine Willenserklärung abgegeben hatte und ich nichts dafür kann dass er weder den Titel noch die Beschreibung richtig liest bevor er etwas kauft.. natürlich war er nicht einsichtig und droht weiterhin.

Wer ist jetzt im recht?



Fragen warum ich ein Bild verkaufe etc sind unnötig, hatte einfach lust danach und dachte vllt kauft es ja jemand für 1-5euro, über Ebay Auktionen hat man ja schon die verrücktesten Storys gehört.

Problem bei eBay und Co?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von stormfire2000):
Wie jeder weis hat der Verkäufer darauf keinen Einfluss

Doch, hat er.



Zitat (von stormfire2000):
Hinzukommend forderte Er/Sie(will keine Namen nennen), dass ich es rückgängig mache

Das dürfte die für Dich beste Variante sein,



Zitat (von stormfire2000):
Dann folgte eine Drohung mit Anwalt etc..

Der Anwalt dürfte ihm dann erklären, das er die echte Ware einklagen kann - mit etwas Pech erklärt es Dir dann auch ein Gericht noch mal kostenpflichtig ...



Zitat (von stormfire2000):
Werbebildes der Ps5 - klar zu erkennen dass es kein selbstgemachtes Bild ist

Und man hat auch die gerichtsfeste Lizenz diese Bild verkaufen zu dürfen?
Ansonsten kann man noch mal 600-2000 EUR drauflegen für die Abmahnung / Unterlassungsklage und Schadenersatzforderung des Nutzungsrechteinhabers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stormfire2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Wäre es möglich die Antwort ihrerseits irgendwie zu belegen?

Ich verstehe nämlich nicht warum er - so wie Sie es geschildert haben Ps5 konsole- einklagen kann? Diese war nämlich nie zum verkauf?

Zudem wie hat ein Verkäufer einfluss darauf wie viel Käufer bieten?

Das mit der Lizenz verstehe ich, jedoch verkaufe ich nicht dieses Beispielbild von Ebay sondern "ein Bild einer Ps5" das ich selber gemacht und ausgedruckt zuhause liegen habe. Dieses beinhaltet eine Signatur meinerseits, Pc kenner müssten in der Datei auch sehen können wann und wo das Bild aufgenommen wurde.

Die eigentliche Frage meinerseits ist, wie jemand ein Bild erwerben kann was in Titel und Produktbeschreibung klar angegeben und hervorgehoben ist und dies dann ohne Rückgaberecht(Rückgaberecht bei dieser Auktion steht auf Nein) zurückgeben/einklagen kann?

Ich wurde während der Auktion auch mehrmals angeschrieben (ich glaube 5/6 mal) das sie es witzig finden und ob ich wirklich glaube dass jemand auch nur 1€ dafür bietet - was für mich dafür spricht dass Jeder erkennt um welches Produkt es geht.

So wie es mir bisher bekannt ist, kauft man auf Ebay egal was im Bild/Titel usw genau das was in der Artikelbeschreibung steht, weshalb ich diese bei einem Kauf auch immer gründlich lese.

-- Editiert von stormfire2000 am 24.11.2020 20:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

In welcher Kategorie war die Auktion eingestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stormfire2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
In welcher Kategorie war die Auktion eingestellt?


Unter: Bilder/Eigenportrait

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von stormfire2000):
Zudem wie hat ein Verkäufer einfluss darauf wie viel Käufer bieten?

Er kann z.B. Gebote streichen oder die Auktion abbrechen.



Zitat (von stormfire2000):
wie jemand ein Bild erwerben kann was in Titel und Produktbeschreibung klar angegeben und hervorgehoben ist

Das ist dann wohl was beim Transfer hier in Forum verloren gegangen.
Bitte mal den Link zur Auktion oder einen Screenshot posten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stormfire2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von stormfire2000):
Zudem wie hat ein Verkäufer einfluss darauf wie viel Käufer bieten?

Er kann z.B. Gebote streichen oder die Auktion abbrechen.



Zitat (von stormfire2000):
wie jemand ein Bild erwerben kann was in Titel und Produktbeschreibung klar angegeben und hervorgehoben ist

Das ist dann wohl was beim Transfer hier in Forum verloren gegangen.
Bitte mal den Link zur Auktion oder einen Screenshot posten.


Ok, dass weis ich auch aber habe eigentlich damit gemeint dass es nicht möglich ist bei einer Auktion eine Obergrenze einzustellen.
Und mal ehrlich bei einer Auktion will der Verkäufer im normalfall den höchsten Preis rausholen und ich kenne keinen der einen höheren Preis ablehnen oder streichen würde und mir ist auch nicht bekannt das man dies auch tun muss.

Link:
https://rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https%3A%2F%2Fwww.ebay.de%2Fulk%2Fitm%2F124452496379

Dieses Angebot ist mit meinem Bis auf kleinigkeiten und die Produktart identisch. Nebenbei gibt es auf Ebay zur Zeit etwa 100+ solcher Autkionen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von stormfire2000):
Bis auf kleinigkeiten

Auf die kommt es aber oft an ...



Aber ist doch prima für den Käufer, denn da steht ja was er kauft.

Artikelmerkmale
Plattform: Sony PlayStation 5 Modell: Sony PlayStation 5 Digital Edition




Im Grunde genommen ist das nur eine Variante der Verkäufer von leeren Kartons - einfach etwas altes aufgewärmt ...
Bezüglich der zivil- wie strafrechtlichen Konsequenzen wird man sich also sehr gut daran Orientieren können.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hinzukommend forderte Er/Sie(will keine Namen nennen), dass ich es rückgängig mache
Das dürfte auch meiner Meinung nach der beste Weg sein um noch einigermaßen glimpflich aus dieser Straftat heraus zu kommen (garantiert ist das aber auch nicht - bei mir käme die Anzeige beispielsweise so oder so).

Wenn du mir nicht glaubst, dass das Betrug war, dann studiere bitte einmal den ersten Absatz des §263 StGB - praktisch ist deine Schilderung ein Musterbeispiel dafür.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
stormfire2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
abgegeben


Dankeschön für die Antworten die haben mir sehr geholfen.

Also um nochmal zusammenzufassen .. Alles an meiner/dieser Beispielanzeige war richtig bis auf die Angaben der Artikelmerkmale die von Ebay beim nutzen von so einer Verksufsvorlage automatisch ausgefüllt werden?

Diese hatte ich nämlich abgeändert, bzw die Produktart von Konsole auf Bild, dh ich hätte alle angaben löschen und leer lassen sollen die sich auch nur in irgendeiner Weise auf die "konsole" Ps5 beziehen und nicht nur die Produkt art?

Was ich daraus lerne ist, die Artikelmerkmale stehen über allen anderen Informationen, auch über dem Titel und der Artikelbeschreibung?

Nochmal wegen des Inserat-Bildes, war es schon ein Verstoß so ein Beispielbild zu benutzen oder wäre es nur einer gewesen wenn ich dem Käufer auch exakt dieses Bild zugesendet hab.

Den Vorderrungen des Käufers werde ich selbstverständlich sofort nachgehen, da er sich ja laut ihren Aussagen im recht befindet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von stormfire2000):
dh ich hätte alle angaben löschen und leer lassen sollen die sich auch nur in irgendeiner Weise auf die "konsole" Ps5 beziehen und nicht nur die Produkt art?

So ist es.



Richtig
Zitat (von stormfire2000):
Alles an meiner/dieser Beispielanzeige war richtig

Nein.

Denn das "Pic" ist kein Wort das dort was zu suchen hat.
Und in die Überschrift so wie in den Artikeltext gehört deutlich hervorgehoben, das es "nur Bild" ist das verkauft wird - gerne auch mehrmals im Artikeltext.

Das Bild ist auch falsch, denn es zeigt nicht, das es nur ein Bild ist sondern vermittelt den glaubwürdigen Eindruck das es hier um die Geräte geht.


Als Richtline: erkläre es, wie man es einem 3jährigen erklärt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von stormfire2000):
hatte einfach lust danach und dachte vllt kauft es ja jemand für 1-5euro, über Ebay Auktionen
Niemand kauft ein Bild


Zitat (von stormfire2000):
Wer ist jetzt im recht?
Imho ganz klar der Käufer. Diese Dummfug-Aktionen sind nur dazu gemacht um einen Irrtum zu erwecken - und nichts anderes. Diesem Irrtum ist der Käufer aufgesessen. Es fehlt hier ganz klar an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Der Dummfug-Bauern-Nepper bietet ein Bild an, der Käufer ist der Meinung er bietet auf ein Gerät.
Je nach Angebotsausfertigung schuldet man als VK wirklich die Konsole, und nicht "das angebotene Bild". Das vermag ich hier nicht zu beurteilen, da de rLink zur Aktion fehlt. Im besten Falle liegt kein Kaufvertrag vor, da es an übereinstimmenden Willenserklärungen mangelt. Im Besten Falle schuldet der VK das Gerät und handelt in betrügerischer Absicht. Berührt also Zivil- und Strafrecht...
Dieser Müll existiert in abgewandelter Form schon seit Jahrzehnten und nimmt mit jedem K und taucht mit jedem Neuerscheinen irgendeines Gerätes erneut auf. Diesmal ist es wohl die PS5.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Siehe einfach hier:
https://rechtsanwaltskanzlei-warai.de/abzocke/abzocke-oder-ebay-betrug-bild-oder-leeren-karton-verkauft-wie-kann-man-sein-geld-zurueckholen/

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vermillion
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Der TE ist hier anscheinend nicht ganz ehrlich.
Die Auktion ist eingestellt unter:

Kategorie:
PC- & Videospiele>Konsolen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Auktion ist eingestellt unter:
Aber selbst wenn es die richtige Kategorie wäre (wobei, hat Ebay überhaupt eine für solche!!! Bilder), trotzdem wird ein Irrtum erregt.
Und da man, entgegen der Kartonangebote, bei einem Bild nicht glaubhaft machen kann, dass das nicht das Ziel war ist es Betrug.

Und wenn der Fragesteller bei Gericht so auftreten würde wie hier wäre imho die Sache ganz schnell erledigt (wegen völlig fehlendem Unrechtsbewusstsein). Das ist häufig so wenn der Angeklagte mit Argumente wie "der war doch selber schuld, warum liest er denn nicht richtig" kommt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von stormfire2000):
Zitat (von Wurstsemmel):
In welcher Kategorie war die Auktion eingestellt?


Unter: Bilder/Eigenportrait
Wohl nicht! Aus dem Link:

Zitat:
Kategorie: PC- & Videospiele>Konsolen


Und ...

Zitat:
Artikelmerkmale
Plattform: Sony PlayStation 5
Modell: Sony PlayStation 5 Digital Edition


Danach hast Du eine PS5 verkauft ... und nicht nur ein Bild. Für mich somit eindeutig ein Betrugsversuch. (Den ich persönlich anzeigen würde.)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Noch ist ja nicht viel passiert.
Der Käufer hat nichts bezahlt, es wurde (noch) kein Anwalt eingeschaltet und es wurde auch (noch) keine Anzeige ersttattet.
Wenn der Verkäufer einfach einem Abbruch des Kaufs zustimmt, kommt er doch günstig aus der Sache raus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Vermillion):
Der TE ist hier anscheinend nicht ganz ehrlich.
Die Auktion ist eingestellt unter:

Kategorie:
PC- & Videospiele>Konsolen


Dir ist aber schon klar, dass dieser Link nur ein Beispiel war und nicht der Link zum verkauften Bild des TE?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Dir ist aber schon klar, dass dieser Link nur ein Beispiel war und nicht der Link zum verkauften Bild des TE?
Das habe ich jetzt auch erst beim zweiten Lesen festgestellt.

Egal, im meinen Augen wollte der TE betrügen. Mehr als 150 Euro für ein PDF mit einem Bild? Und der TE sieht das als normal an? Da wird ihm jeder Richter mal den Weg zeigen.

1x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Genau so passiert es. Einfach richtig lesen und man fällt nicht auf solche dubiosen Anzeigen rein.
Was soll denn jetzt dieser unlogische Beitrag?

Das man mit richtig lesen nicht darauf reingefallen wäre ist doch unbestritten. Hier geht es darum, ob jetzt ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder nicht.
Außerdem ist der den du zitiert hast auf nichts reingefallen, er hat ja nicht gekauft; und dann muss man erst recht nicht aufmerksam lesen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von stormfire2000):


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nur mal aus Neugierde: wie geht das??? Und wer versichert das??

Ally :)

0x Hilfreiche Antwort

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