MPU - Durchgefallen wegen fehlender Bescheinigung der MPU-Vorbereitung. Legal oder nicht?

24. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
sami79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
MPU - Durchgefallen wegen fehlender Bescheinigung der MPU-Vorbereitung. Legal oder nicht?

Ich war letzte Woche an der MPU und sie fragten mich zuerst, ob ich die MPU-Vorbereitung gemacht hätte. Ich antwortete ja, was leider gelogen war. Ich wurde gebeten, das Zertifikat aus Vorbereitungstest einzureichen. Dies habe ich nicht getan.

Heute erhielt ich einen Brief in welchem mir mitgeteilt wurde, dass ich die MPU nicht bestanden habe.

Das ärgerliche dabei:
Nach einem Jahr Abstinenz von Btm, das durch Haaranalysen nachgewiesen wurde, bestand der einzige Grund, warum ich den psychologischen Test des Verkehrspsychologen nicht bestand, darin, dass ich keine Zertifizierung des Vorbereitungstests nachweisen konnte.


Wie geht es weiter? Kann ich die MPU ohne weitere Abstinenznachweise fortsetzen und falls ja, welche Fristen muss ich beachten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von sami79):
bestand der einzige Grund, warum ich den psychologischen Test des Verkehrspsychologen nicht bestand, darin, dass ich keine Zertifizierung des Vorbereitungstests nachweisen konnte.

Nö, er bestand darin das man das Verfahren nicht ernst genommen hat und darin, das man den Psychologen anlügt ohne jede Hemmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ist aber denn so eine Vorbereitung Pflicht? Bzw. Voraussetzung fürs Bestehen? Ich meine nein oder täusche ich mich?

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ist aber denn so eine Vorbereitung Pflicht? Bzw. Voraussetzung fürs Bestehen? Ich meine nein oder täusche ich mich?
Vollkommen egal. Der TE antwortet auf die Frage nach Teilnahme einer MPU Vorbereitung mit "ja" ... kann aber das Teilnahme-Zertifikat nicht vorlegen, weil er gelogen hat. Welche Schlüsse daraus ein Psychologe zieht ... siehe oben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sami79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ist aber denn so eine Vorbereitung Pflicht? Bzw. Voraussetzung fürs Bestehen? Ich meine nein oder täusche ich mich?


Die MPU Vorbereitung ist keine Pflicht, allerdings missbrauchen die Verhehrspsychologen gerne ihre Macht.
Ohne eine Bescheinigung der Vorbereitung ist die Wahrscheinlichkeit die MPU nicht zu bestehen sehr hoch.



Zitat:
Nö, er bestand darin das man das Verfahren nicht ernst genommen hat und darin, das man den Psychologen anlügt ohne jede Hemmung.


Also, ich habe viel Geld für diese MPU bezahlt und der Verkehrspsychologe entscheidet nur aufgrund des Vorliegens einer Vorbereitung. Ich habe die MPU mit Bravour bestanden, sonst hätte ich noch am selben Tag die Mitteilung erhalten, dass ich den Test nicht bestanden hätte.



Wäre super wenn jemand meine Fragen beantwortet die ich vor langer Zeit gestellt habe (anstatt darüber abzulästern, dass ich den machtgeilen Verkehrspsychologen angelogen habe):

Wie geht es weiter? Kann ich die MPU ohne weitere Abstinenznachweise fortsetzen und falls ja, welche Fristen muss ich beachten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von sami79):
Ich habe die MPU mit Bravour bestanden,

Aha ...
Zitat (von sami79):
Heute erhielt ich einen Brief in welchem mir mitgeteilt wurde, dass ich die MPU nicht bestanden habe.




Zitat (von sami79):
sonst hätte ich noch am selben Tag die Mitteilung erhalten, dass ich den Test nicht bestanden hätte.

Welch überaus optimistische Theorie...



Zitat (von sami79):
Kann ich die MPU ohne weitere Abstinenznachweise fortsetzen

Da wir die genauen Auflagen / Weisungen der MPU nicht kennen, wird man das nicht beurteilen können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
sami79
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis wann muss ich die MPU erneut durchgeführt haben?

Wie sind die Verjährungsfristen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ist aber denn so eine Vorbereitung Pflicht?
Kommt drauf an. Wir kennen ja die Problemtiefe des Fragestellers nicht. Zumindest bei einer Abhängigkeit von harten Drogen kommt man ohne Therapienachweise nicht sehr weit. Es sei denn, amn kann eine langjährige gefestigte Abstinenz nachweisen.

Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, so das man diese Frage nicht einfach mit "Ja" oder "Nein" beantworten kann.


Zitat (von sami79):
Bis wann muss ich die MPU erneut durchgeführt haben?
Du musst überhaupt keine MPU durchführen. Aber kurzfristig wirst Du wohl keine erneute MPU bestehen. Daher solltest Du Deinen Antrag auf Neuerteilung zurückziehen. Sobald absehbar ist, dass Du die MPU bestehen könntest kannst Du einen neuen Antrag stellen.

Zitat (von sami79):
Wie sind die Verjährungsfristen?
Keine Ahnung welche Verjährungsfristen Du meinst. Sofern es kene neue beschwerende Entscheidung (z.B. Versagung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) gibt, kann Dir eine neue Fahrerlaubnis 15 Jahre nach Entziehung der Fahrerlaubnis ohne MPU erteilt werden.

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