EOS Steindamm 71, Hamburg ADRESSE EXESTIERT NICHT!!!

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wagner123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Steindamm 71, Hamburg ADRESSE EXESTIERT NICHT!!!

Hallo!

Ich habe einen Mahnbescheid bekommen von EOS, darauf habe ich Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt. Komischerweise hat man mir geschrieben, ich sollte mich an den Gläubiger persönlich wenden. Ich schrieb also ein Einschreiben per Rückschein und es kam zurück mit dem Vermerk, dass es diesen Empfänger dort nicht gibt. Bei EOS angerufen und um Bestätigung der Adresse gebeten, wurde der Typ unverschämt und beschimpfte mich am Telefon. Die Adresse stimmt, ich sollte auf der Webseite nachschauen. Ach, du bloeder Arsch, da steht Steindamm 71, Hamburg, stand 24.11.2020. Man hat nicht die Möglichkeit sich überhaupt dagegen zu wehren oder irgendetwas zu schreiben. Das ist meines Erachtens so gewollt, dass man keinen Widerspruch einlegen kann und soll.

Beim Amtsgericht konnte oder wollte man mir nicht weiterhelfen. Das ist alles Abzocke und abgekartertes Spiel. Von beiden Seiten.

VORSICHT, korrupte Abzocke. Die Adresse gibt es nicht. Und auch Postfach gibt es nicht. Das ist so gewollt.

Ich werde mich ans die Verbraucherberatung in Hamburg wenden.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Wer hat Dir bitte was genau geschrieben?
Also wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hast, dann das Widerspruchformular, welches beiliegt, ausfüllen und nachweisbar an das Gericht zurücksenden.

Die schreiben Dir nichts zurück. Sicher das Du einen richtigen MB erhalten hast?
Die Adresse gibt es definitiv.
Ansonsten hinfaxen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass Du eine Begründung mit abgeben wolltest.
Im Mahnverfahren wird die Forderung vom Gericht nicht inhaltlich geprüft, sondern nur formal. Von daher interessiert sich das Gericht nicht für Begründungen, so dass der Rechtspfleger Dir empfohlen hat, sich diesbezüglich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen.

Einem Gericht würde ich deswegen keine Abzocke unterstellen. Die gehen nach festgesetzten Regeln vor.

Warum die Zustellung nicht klappte, kann nur spekuliert werden. Stimmte die Postleitzahl?
War die Anschrift lesbar?
Denkbar wäre auch eine Aushilfe, die eventuelle Gegebenheiten vor Ort nicht kennt.
Heb den zurückgekommenen Briefumschlag auf. So kannst Du Bemühungen zur Klärung nachweisen.

Eine Firma muss kein Postfach haben bzw. dies nicht öffentlich bekannt geben.

Das IK kann sich bei Dir melden und nach Deinen Gründen fragen oder direkt ans Streitgericht abgeben und Klage erheben.
Btw: Mit dem IK kann man auch online über deren Webseite schreiben. Ob das sinnvoll ist, musst Du selbst entscheiden. (Nachweisbarkeit)

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#3
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Das ein Amtsgericht bei einer Abzocke mitmacht, bzw. ein "abgekartertes Spiel" mit dem Inkasso-Büro betreibt, kann ich mir nicht vorstellen. Du kannst dem Inkasso-Büro auch genau so eine Email schreiben, wobei man öfters liest/hört, dass oftmals nicht wirklich auf Einwände reagiert wird, ob berechtigt oder nicht.

Wichtig ist nur, wie bereits schon jemand geschrieben hat, dass du dann dem Mahnbescheid vom Gericht widersprichst, wenn die Forderung unberechtigt ist. Das Gericht selbst prüft bei einen Mahnbescheid nämlich nicht, ob die Forderung rechtmäßig ist.

-- Editiert von crofan am 25.11.2020 14:07

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31995 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Wagner123mitglied):
da steht Steindamm 71, Hamburg,
NÖ. Da steht:

EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Steindamm 71
20099 Hamburg


Das muss auf den Brief, wenn der Brief zu EOS soll.

Ein Widerspruch zum Mahnbescheid von EOS ist auch falsch beim Amtsgericht.
Zitat (von Wagner123mitglied):
Ich werde mich ans die Verbraucherberatung in Hamburg wenden.
Die werden es dir auch erklären.

Der Fehler liegt bei dir.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ein Widerspruch zum Mahnbescheid von EOS ist auch falsch beim Amtsgericht. Es geht offenbar um einen gerichtlichen Mahnbescheid - der kommt vom Amtsgericht und der Widerspruch geht ebenfalls ans Amtsgericht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wahrscheinlich hat er einfach keinen Empfänger angegeben :grins:

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