Bluttest falsches Ergebnis

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Giulcoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bluttest falsches Ergebnis

Vor ein paar Monaten wurde ich auf Amphetaminen auf einem E-Roller von der Polizei kontrolliert. An dem Tag wurde mir mein Blut auch abgenommen. Dann nach paar Monaten kam ein Brief, wo eine Geldstrafe von 700 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein ein Monat langes Fahrverbot drin stand. Doch heute, als ich bei der Bußgeldstelle angerufen habe, die für mich zuständig ist, erzählten die was von komplettem Führerscheinentzug, weil beim Bluttest herauskam, dass ich ein regelmäßiger Konsument bin, obwohl ich an dem Tag wo ich kontrolliert wurde zum ersten Mal Amphetamine genommen habe. Ich habe noch keine weiteren Briefe erhalten wo etwas zu dieser Strafe steht, aber vom Labortest meines Blutes kam dieses Ergebnis. Meine Mutter hat jetzt vorgeschlagen bei unserem Arzt regelmäßig Bluttests durchzuführen und diese dann vorzuzeigen. Würden diese Drogentests helfen die Aussagen des Bluttests der Polizei zu negieren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Travis B.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich machs kurz:
Ja. Deine Fahrerlaubnis wird Dir auf jeden Fall entzogen/FS geschreddert. Eine neue FE darf Dir erst nach bestandener positiver MPU wiedererteilt werden. Als Eintrittskarte für die MPU wirst Du vermutlich 12 Monate Abstinenz nachweisen müssen. Alles ausser Cannabis zählt als harte Droge. Da braucht es weder regelmässigen noch gelegentlichen Konsum. 1x reicht. Da der Konsum nachgewiesen ist, hat die FEB (Fahrerlaubnisbehörde) da auch keinerlei Spielraum ->Entzug.

-- Editiert von Travis B. am 25.11.2020 11:56

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Tja - merkwürdig.
Denn bei Amphetmin kann man gar nicht aus der Blutprobe erkennen, ob einmaliger oder regelmößiger Konsum vorliegt.
Ist aber auch egal. Denn wie schon geschrieben wurde: Amphetamin ist eine harte Droge. Und bei harten Drogen reicht auch einmaliger Konsum für einen kompletten FS-Entzug.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich habe noch keine weiteren Briefe erhalten wo etwas zu dieser Strafe steht Das ist auch keine Strafe, das ist eine Verwaltungsmaßnahme der Führerscheinstelle, die dem Schutz der Allgemeinheit dient. Und wie schon erwähnt - die wird todsicher kommen, denn der Nachweis einmaligen Konsums reicht völlig aus.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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