Höherstufung (KFZ-Vers) trotz "unschuldig" ?

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 10x hilfreich)
Höherstufung (KFZ-Vers) trotz "unschuldig" ?

Der BUSSGELDBESCHEID(148,50) wegen "Stopp-Schild-Missachtung mit Unfallverursachung" wurde aussgerichtlich auf Null verhandelt (Fachanwalt) ; dennoch hat die KFZ-Versicherung den Halter=Beteiligter=Versicherungsnehmer in der neuen Beitragsrechnung höhergestuft.
(Er steht auf dem Polizei-Bogen quasi als Schuldiger.)
Ist das so rechtens o. muss die KFZ-Vers. nach Übersendung (Einstellungsbescheid) die Beiträge wie ohne Unfallgeschehen berechnen / die Höherstufung zurücknehmen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Hat die Versicherung einen Schaden bezahlt? Dann ist die Höherstufung gerechtfertigt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Ist das so rechtens

Ist es - die Versicherung hat offenbar etwas an die Gegenseite gezahlt - damit ist die Höherstufung gerechtfritgt, da ein Schadenfall eingetreten ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Warum sollte denn der Unfallgegner Schuld gehabt haben, wenn einem selbst zunächst die Missachtung eines Stoppschildes vorgeworfen wird?

Ob und mit welchem Anteil ein Autofahrer bzw. dessen Versicherung für die Unfallschäden haften muss hängt ohnehin nicht davon ab, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt worden ist.

Zitat:
Ist das so rechtens o. muss die KFZ-Vers. nach Übersendung (Einstellungsbescheid) die Beiträge wie ohne Unfallgeschehen berechnen / die Höherstufung zurücknehmen ?


Die Höherstufung erfolgt dann, wenn die Versicherung etwas an den Unfallgegner zahlen musste. Eine Höherstufung gibt es also auch dann, wenn man nur aus Betriebsgefahr haftet. Die Höherstufung erscheint daher gerechtfertigt.

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#4
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Community,
ja, "meine" Vers. hat dem Gegner seinen Schaden bezahlt (direkt nach Erhalt des pol. Unfallbogens ) !

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Hallo Community,
ja, "meine" Vers. hat dem Gegner seinen Schaden bezahlt (direkt nach Erhalt des pol. Unfallbogens ) !
Dann ist die Höherstufung doch richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
ja, "meine" Vers. hat dem Gegner seinen Schaden bezahlt (direkt nach Erhalt des pol. Unfallbogens ) !


Tatsächlich verstehe ich auch nicht, warum Du meinst, dass Du unschuldig bist. Der Umstand, dass das Bußgeld abgewendet werden konnte beweist keineswegs Deine Unschuld.

Da Du nicht geschrieben hast, wie der Unfall eigentlich passiert ist, kann ich das natürlich nicht abschließend beurteilen. Wenn aber urspünglich die Missachtung des Stopp-Schildes vorgeworfen wurde, dann kann ich mir nicht so recht vorstellen, wie man zu einer Unschuld im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung kommt.

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