Verwarnung mit Verwarnungsgeld

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
TalkMD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Hallo zusammen,

ich wende mich mit folgendem Anliegen an Euch...

Meine Frau wurde kürzlich in einer Baustelle (30er Zone) geblitzt. Heute kam die Verwarnung/Anhörung. Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 43 km/h. Macht 25 EUR. Wird sie auch bezahlen.

Als Beweismittel sind hier sind hier Messung mit dem Lasergerät und Foto sowie Zeuge aufgeführt.

Dennoch meine Frage: Muss nicht die Type des Lasergerätes o. ä. angegeben werden? Ich meine soetwas bereits gelesen zu haben.

Danke vorab.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von TalkMD):
Muss nicht die Type des Lasergerätes o. ä. angegeben werden?

Bei einem Verwarnungsangebot nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)


Ein Verwarngeld ist immer ein freiwilliges Angebot, eine kleine Ordnungswidigkeit ohne großen Verwaltungsaufwand "aus der Welt zu schaffen". Deshalb ist es auch gebührenfrei.

Das kann man durch einfache Bezahlung akzeptieren.

Oder man besteht auf einem formal korrekten Bußgeldverfahren, dann bekommt man auch den Typ des Messgeräts genannt. Für ein formal korrektes Bußgeldverfahren fallen allerdings die gesetzlichen Gebühren an (im Regelfall 28,50€ zusätzlich zum Bußgeld).



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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