Nach welcher Grundlage kann Rechtsanwalt A für seinen Mandanten bei einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO an die Aufsichtsbehörde abrechnen?
RVG im Beschwerdeverfahren bei der Aufsichtsbehörde, Datenschutz
26. November 2020
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Frage vom 26. November 2020 | 12:28
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
RVG im Beschwerdeverfahren bei der Aufsichtsbehörde, Datenschutz
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#1
Antwort vom 26. November 2020 | 17:56
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Vielleicht nochmal verständlich formulieren. Wer ist der Mandant? Derjenige, der eine Beschwerde an die Aufsichsbehörde richten möchte? Oder derjenige, den die Beschwerde betrifft?
#2
Antwort vom 27. November 2020 | 08:37
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVielleicht nochmal verständlich formulieren. Wer ist der Mandant? Derjenige, der eine Beschwerde an die Aufsichsbehörde richten möchte? Oder derjenige, den die Beschwerde betrifft? :
Mandant ist der Beschwerdeführer
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. November 2020 | 10:13
Von
Status: Weiser (16535 Beiträge, 9306x hilfreich)
siehe hier:
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebVerwaltungsgericht.html
DVSGO ist keine einfache Materie, Regelsatz von 1,3 Gebühren nach VV2300 wird man akzeptieren müssen.
Auffangstreitwert nach §52 GKG sind 5k€.
Macht 393,90€ Gebühr plus 20€ Auslagenpauschale plus MwSt - also knapp unter 500€.
#4
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 14:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank! Sehr ausführliche Antwort und alles auf den Punkt gebracht!
Kostenabrechnung wird im Rahmen der juristischen Ausbildung leider etwas stiefmütterlich behandelt :-(
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