Verwendung verfassungswidriger Symbole?

26. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
legend_vitas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung verfassungswidriger Symbole?

Guten Tag zusammen,
Ich habe folgendes Problem bzw. Frage: Ich besuche die Oberstufe eines Gymnasiums und in unserem Oberstufenraum hängt aus Spaß ein Bild vom Wendler (Fragt nicht wieso xD). Jedenfalls haben auch noch teilweise andere Klassen in dem Raum und nun wurde das Bild von einer 9. Klasse durch ein H*tlerbärtchen verunstaltet. Meine Frage ist jetzt, da ich ziemlich genau weiß, wer es war, ob ich den Täter wegen Sachbeschädigung + Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen anzeigen kann?
MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von legend_vitas):
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen


...liegt natürlich nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von legend_vitas):
ob ich den Täter wegen Sachbeschädigung

den Täter folgelogisch nicht, da er unbekannt ist. Man kann natürlich eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Mit ernsthaften Ermittlungen würde ich nicht rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

da er unbekannt ist Der TE schrieb recht deutlich, er wisse, wer das war - einen entsprechenden Verdacht darf er äußern (da er vermutlich nicht zugeguckt hat, wird es ja nur um einen Verdacht handeln).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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