Guten Tag zusammen,
Ich habe folgendes Problem bzw. Frage: Ich besuche die Oberstufe eines Gymnasiums und in unserem Oberstufenraum hängt aus Spaß ein Bild vom Wendler (Fragt nicht wieso xD). Jedenfalls haben auch noch teilweise andere Klassen in dem Raum und nun wurde das Bild von einer 9. Klasse durch ein H*tlerbärtchen verunstaltet. Meine Frage ist jetzt, da ich ziemlich genau weiß, wer es war, ob ich den Täter wegen Sachbeschädigung + Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen anzeigen kann?
MfG
Verwendung verfassungswidriger Symbole?
26. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 26. November 2020 | 16:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung verfassungswidriger Symbole?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. November 2020 | 17:40
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen :
...liegt natürlich nicht vor.
#2
Antwort vom 26. November 2020 | 17:56
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Zitatob ich den Täter wegen Sachbeschädigung :
den Täter folgelogisch nicht, da er unbekannt ist. Man kann natürlich eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Mit ernsthaften Ermittlungen würde ich nicht rechnen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. November 2020 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
da er unbekannt ist Der TE schrieb recht deutlich, er wisse, wer das war - einen entsprechenden Verdacht darf er äußern (da er vermutlich nicht zugeguckt hat, wird es ja nur um einen Verdacht handeln).
Und jetzt?
Schon
266.995
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
22 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten