Austausch Warmwasserzähler in Mietwohnung//Muss ich als Mieter den Austausch lediglich dulden?

26. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
mucel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Austausch Warmwasserzähler in Mietwohnung//Muss ich als Mieter den Austausch lediglich dulden?

Hallo,
bei mir in der Wohnung sollen in der kommenden Woche die Warmwasserzähler (Firma techem) ausgetauscht werden.

Sollte hierzu das Wasser in meiner Wohnung abgesperrt werden müssen, müßte hierzu mein Badezimmerspiegel, daß Absperrventil befindet sich dahinter, abgebaut werden. Leider bin ich selbst aber nicht in der Lage den Spiegel abzunehmen und wieder aufzuhängen.

Im Netz habe ich gelesen, dass ich im Prinzip wohl nur verpflichtet bin die Handwerker in meine Wohnung zu lassen, die Arbeiten also dulden muss aber keineswegs irgendwelche Pflichten habe, mich aktiv zu beteiligen. Die Firma techem hat in dem Aushang zum Termin allerdings geschrieben, dass die Hausbewohner dafür sorgen sollen, dass alles frei zugänglich ist.

Was ist denn nun richtig, also muss ich dafür sorgen, dass der Spiegel abgenommen wird? Weiss dazu jemand von euch genaueres?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mucel):
müßte hierzu mein Badezimmerspiegel, daß Absperrventil befindet sich dahinter, abgebaut werden.

Wie genau kam es dazu das der Spiegel ausgerechnet dort hängt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Du musst ihm Zugang zum Ventil verschaffen. Einen Schrank müsstest du auch auf Seite schieben.

-- Editiert von Solan196 am 26.11.2020 20:11

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von mucel):
Die Firma techem hat in dem Aushang zum Termin allerdings geschrieben, dass die Hausbewohner dafür sorgen sollen, dass alles frei zugänglich ist.


Sollten, oder müssen? Meiner Meinung ist das genau im Vertrag geregelt.
Man darf annehmen, dass der Austausch der Zähler für den Monteur frei
zugänglich sein müssen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
mucel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mucel):
müßte hierzu mein Badezimmerspiegel, daß Absperrventil befindet sich dahinter, abgebaut werden.

Wie genau kam es dazu das der Spiegel ausgerechnet dort hängt?


Das Bad wurde damals, vor 20 Jahren, vor meinem Einzug durch die Wohnungsgesellschaft vollständig renoviert/modernisiert und der Spiegel wurde dort durch die ausführenden Firmen (oder den Hausmeister?) angebracht. Der Spiegel ist also Eigentum der Vermieterin.

Würde der Spiegel dort nicht hängen, wäre da ein ungefliestes graues „Loch" in dem das Ventil ist.

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#5
 Von 
mucel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Einen Schrank müsstest du auch auf Seite schieben.

-- Editiert von Solan196 am 26.11.2020 20:11


Also das ich das nicht müßte, weiss ich zufällig. Das nennt sich „Baufreiheit" und die muss der Vermieter selbst schaffen.

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#6
 Von 
mucel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Einen Schrank müsstest du auch auf Seite schieben.

-- Editiert von Solan196 am 26.11.2020 20:11


Also das ich das nicht müßte, weiss ich zufällig. Das nennt sich „Baufreiheit" und die muss der Vermieter selbst schaffen.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)



Da du mit der wesentlichen Informationen erst jetzt kommst, sollte der VM wohl für das Abhängen sorgen

-- Editiert von Solan196 am 26.11.2020 21:23

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mucel):
Das Bad wurde damals, vor 20 Jahren, vor meinem Einzug durch die Wohnungsgesellschaft vollständig renoviert/modernisiert und der Spiegel wurde dort durch die ausführenden Firmen (oder den Hausmeister?) angebracht. Der Spiegel ist also Eigentum der Vermieterin.

Prima, dann Vermieter sicherheitshalber darüber informieren, das der Spiegel eventuell ab- und angebaut werden muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Der Vermieter muss prinzipiell immer für die Baufreiheit sorgen. Eine Ausnahme wäre meiner Meinung nach nur dann zu sehen, wenn der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzt. Extrembeispiel wäre eine Messi-Wohnung, bei der sich die Handwerker erstmal den Weg freischaufeln müssen. Da würde ich davon ausgehen, dass der Mieter die Kosten fürs Freischaufeln übernehmen muss.

Als realistischeres Beispiel könnte man diskutieren, ob das Zustellen bzw. Verbauen eines Absperrventils vertragsgemäß ist. Da der Vermieter hier das selber gemacht hat, spielt das natürlich keine Rolle. Wenn der Mieter das macht, müsste man sich den Aufwand zum Entfernen der Sachen und die Situation vor Ort anschauen. Wenn das Absperrventil an einer Stelle ist, wo typischerweise ein Badezimmerspiegel hängt, dann wird das Aufhängen eines Badezimmerspiegels an der Stelle auch vertragsgemäß sein.

PS: Besonders sinnvoll ist es meiner Meinung nach nicht, Absperrventile zu verbauen. Was macht man, wenn mal wirklich in der Wohnung unkontrolliert Wasser austritt? Wasser abstellen wäre dann nicht so einfach.

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#10
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Meistens sind die Spiegel doch mit mit Federklammern montiert, die kann man so leicht abnehmen wie man ein Bild von der Wand nimmt!

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#11
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von mucel):
Das Bad wurde damals, vor 20 Jahren, vor meinem Einzug

Da Warmwasserzähler alle 6 Jahre getauscht werden (Eichfrist), wer hat in den Jahren zuvor den Spiegel abgehängt?

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Da Warmwasserzähler alle 6 Jahre getauscht werden (Eichfrist),


WWZ alle 5 Jahre....

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