Trotz Erkältungsbeschwerden durfte ich nicht heim

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
uwecash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Erkältungsbeschwerden durfte ich nicht heim

Wir hatten in dieser Woche 3 Fälle von Corona (Bestätigt).

Heute in meiner Nachtschicht bekam ich langsam Halsschmerzen, dies teilte ich auch meinem Teamleiter mit.

Dieser ließ mich aber nicht nach Hause mit den Worten "wenn dann hast etz eh schon alle angesteckt"!

Für mich ist dieses Verhalten absolut nicht nachvollziehbar und auch für andere wie auch mich im höchsten Maß gefährlich.

Ist das nicht strafbar, gerade in dieser Situation...?

Heute kommt sogar extra ein Arzt und testet die Leute, aber nur bestimmte Personen.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten bzw. was kann ich unternehmen um solche Missstände zu klären?!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ffb0815
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo und guten Morgen, hast du über den Vorgang irgendetwas schriftliches oder einen Zeugen?

Ich war in der Situation eines Erstkontakt.
Meinen Vorgesetzten habe ich darüber schriftlich (e-Mail) informiert und dieser hat auch schriftlich und klar formuliert was ich zu tun habe!

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#2
 Von 
uwecash
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

Nein einen direkten Zeugen gab es nicht, da ich persönlich in sein Büro ging um ihn zu informieren. Allerdings gibt es Arbeitskollegen denen ich sagte ich geh heim wegen Halsschmerzen und es gibt auch einen Arbeitskollegen der außerhalb vom Büro sagte zum Vorgesetzten: Ich sehe kreidebleich aus und er sollte mich besser heim schicken!

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von uwecash):
Dieser ließ mich aber nicht nach Hause
Irgendwie verstehe ich das nicht. Wrum fragst du nach, ob du nach Hause darfst? Wenn du dich nicht gut fühlst, dann sagst du Bescheid und gehst. Nichts anderes....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Sehe ich genauso: Der AG kann dir das nicht verbieten; wenn du dich krank fühlst gehtst du nach Hause, zum Arzt oder lässt dich krankschreiben - was auch telefonisch geht.

Der AG kann ja kein Interesse daran haben, dass der ganze Laden wg. Corona dicht gemacht werden muss. Wie ist denn die Arbeitssituation in Bezug auf Nähe zu Kollegen und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von uwecash):
Dieser ließ mich aber nicht nach Hause mit den Worten "wenn dann hast etz eh schon alle angesteckt"!

Da könnte er zwar recht haben, ist aber dennoch Unfug.

Und wenn man krank ist, fragt man nicht nach Erlaubnis, sondern meldet sich krank und geht.



Zitat (von uwecash):
Ist das nicht strafbar, gerade in dieser Situation...?

Was genau soll strafbar sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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