Mieter mit Betreuer

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)
Mieter mit Betreuer

Hallo,

ich bin Vermieter und habe ein Mietverhältnis mit einer Mieter, welche einen Betreuer hat. Der Mietvertrag ist von der Mieterin als auch von der Betreuerin unterschrieben. Nun wurde die erste Miete ausgelassen und ab der zweiten Miete gezahlt. Die Betreuerin habe ich mehrmals per Email darauf hingewiesen, dass die Miete fällig ist. Es gab jedoch keine Reaktion. Nun wollte ich die erste Mahnung schicken. Reicht es aus, wenn ich diese der Betreuerin zuschicke oder sollte ich das Mieter und Betreuerin zuschicken?

viele Grüße und besten dank schonmal!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Hast du etwas schriftliches vorliegen über die Art der Betreuung?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja. Laut einem Schreiben der Betreuerin umfasst die Betreuung u.a. auch die Entgegennahme der Post und Vermögenssorge. Ok. Da hätte ich vorher auch mal rein gucken können um meine Frage selbst zu beantworten. :-)

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Mach es per Einwurf Einschreiben, setze eine Frist. Weißt du, ob der Mieter sich selbst finanziert?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Mach es per Einwurf Einschreiben, setze eine Frist.


Genau. So mach ich das immer bei allen Mietern. Mahnungen sein da leider nichts außergewöhnliches mehr.

Zitat (von Solan196):
Weißt du, ob der Mieter sich selbst finanziert?


Was genau meinst du damit? Soweit ich das mitbekommen habe bekommt sie HartzIV. Allerdings kommt die Miete immer von ihr direkt.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Dann bringe das in dem Schreiben zur Sprache und teile mit, dass es wohl besser wäre, wenn die Miete direkt vom JC gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Das mit der Miete war ein ursprüngliches Problem. Klappt aber mittlerweile, weil jetzt ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet wurde. Das Problem ist nur, dass da wahrscheinlich keine so richtig mitbekommt, dass der Dauerauftrag erst einen Monat zu spät los lief. Ich werde da einfach nochmal nachdrücklicher ne Mahnung schicken. Kann ja nicht sein, dass ne Betreuerin es nicht auf die Reihe bekommt ihrer Betreuten zu erklären, dass Sie die Miete noch überweisen soll.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Ich werde da einfach nochmal nachdrücklicher ne Mahnung schicken.


Juristisch wäre das unnötig, und zielführend wäre eine Mahnung (die ja nichts bewirkt) auch nicht.

Ich würde einen freundlichen Brief schreiben, darin die Daten der bisherigen Zahlungen auflisten und um Ausgleich bitten.

Berry

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#8
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich würde einen freundlichen Brief schreiben, darin die Daten der bisherigen Zahlungen auflisten und um Ausgleich bitten.


Das würde ich unter einer Mahnung verstehen. Ich habe ein Muster für eine freundliche erste Mahnung/Brief, den ich immer verschickt. Allerdings sende ich den wegen der Mahngebühren und nach dem Mietvertrag immer per Einwurf-Einschreiben. Danach kommt dann meistens die Miete. Wenn nicht, gehts meistens dann irgendwann um eine Räumung und ein anschließendes gerichtliches Mahnverfahren.

Die Frage, wohin der gehen soll, wäre ja aber jetzt geklärt. Danke für eure Hilfe!

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Qwert123456):
Ich werde da einfach nochmal nachdrücklicher ne Mahnung schicken.


Juristisch wäre das unnötig, und zielführend wäre eine Mahnung (die ja nichts bewirkt) auch nicht.

Ich würde einen freundlichen Brief schreiben, darin die Daten der bisherigen Zahlungen auflisten und um Ausgleich bitten.

Berry


Normalerweise wäre ich deiner Meinung, aber hier schweigt die Betreuung schon einige Zeit und ignoriert die EMails, ich halte eine Mahnung für angemessen.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Die eigentliche Frage ist glaube ich beantwortet. Daher erlaube ich mir, einen Nebenstrang aufzumachen.

Zitat (von Qwert123456):
wegen der Mahngebühren und nach dem Mietvertrag
Ich vermute, du meinst hier nicht die Kosten eines Mahnbescheids sondern die Kosten deines Briefes. Was steht denn genau im Mietvertrag zu den Mahngebühren? Nicht wenige davon sind nämlich rechtlich unzulässig.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119620 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Reicht es aus, wenn ich diese der Betreuerin zuschicke oder sollte ich das Mieter und Betreuerin zuschicken?

Ich sende so was immer an beide - dann kann sich keiner rausreden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich vermute, du meinst hier nicht die Kosten eines Mahnbescheids sondern die Kosten deines Briefes. Was steht denn genau im Mietvertrag zu den Mahngebühren? Nicht wenige davon sind nämlich rechtlich unzulässig.


Im Mietvertrag steht dazu: "Die Gebühr für eine Mahnung beträgt 3€ zzgl. der Kommunikationskosten (Einwurf Einschreiben)." Das wären dann immer 6€ pro Mahnung

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Die Gebühr für eine Mahnung beträgt 3€ zzgl. der Kommunikationskosten (Einwurf Einschreiben)
Wenn das wortwörtlich so da steht, ist es wegen § 309 (5) b BGB unwirksam.

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#14
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Qwert123456):
Die Gebühr für eine Mahnung beträgt 3€ zzgl. der Kommunikationskosten (Einwurf Einschreiben)
Wenn das wortwörtlich so da steht, ist es wegen § 309 (5) b BGB unwirksam.


Ah...den hab ich nicht gesehen. Danke! Dann werde Die Klausel noch bisschen ändern müssen.

Hab nach deinem Ansatz vorhin auch nochmal recherchiert. Anscheinend zählen die Versandkosten auch direkt zu den Mahnkosten, sodass die Mahngebühr dann 6€ beträgt, was wohl zu hoch ist.

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#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Ich habe von Mahngebühren wenig Ahnung. Da bei der Miete auch ohne Mahnung Verzug eintritt, bin ich mir nichtmal sicher, ob die ohne mietvertragliche Vereinbarung überhaupt einklagbar wären. 6 Euro ist aber nun auch nicht wirklich viel. Dem Mieter würde ich empfehlen zu zahlen. Rein praktisch würde ich aber an deiner Stelle keinen Stress anfangen, sollte der Mieter die Mahngebühren nicht zahlen wollen.

Beachte bitte, dass im Mietrecht § 555 BGB auch eine Rolle spielen kann. Wenn eine Regelung als Vertragsstrafe ausgelegt werden könnte, ist die so oder so unwirksam. Egal welche Höhe.

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#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde an beide schreiben, da zu der Mieterin deswegen noch nicht Kontakt aufgenommen wurde und die Mails an die Betreuerin ohne Reaktion blieben.

Die Mieterin weiß evtl. gar nicht, dass sie noch eine Miete schuldig ist.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Rein praktisch würde ich aber an deiner Stelle keinen Stress anfangen, sollte der Mieter die Mahngebühren nicht zahlen wollen.


Nene...die Mahngebühr ist auch nicht zum Geld verdienen oder so da. Es soll nur einen kleinen Anreiz setzen, die Miete zu zahlen. Allein die Forderung regt meist schon zum Denken an.

Zitat (von cauchy):
Beachte bitte, dass im Mietrecht § 555 BGB auch eine Rolle spielen kann


Den werd ich mir merken. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119620 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Dann werde Die Klausel noch bisschen ändern müssen.

Ziemlich erheblich sogar.
Das fängt damit an, das man gar keine Gebühren erheben kann, denn das ist dem Staat vorbehalten.

An Mahnkosten darf man nur die "angememessenen Mahnkosten" ansetzen - die Nennung von Beträgen ist also kontraproduktiv. Bei E-Mails betragen die "angememessenen Mahnkosten" z.B. durchweg 0,00 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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