Guten Tag,
ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden:
Person A ist Arbeitnehmerin und Mutter. Weil sie nach der Elternzeit nur in Teilzeit zurück kehren kann, strebt der Arbeitgeber keine Verlängerung des beftisteten Vertrages an. Für die Mutter ist das in Ordnung, da sie unter den schwierigen Arbeitsbedinungen nicht mehr arbeiten möchte. Der Arbeitgeber kann natürlich nicht sagen: „Als unflexible Mutter, will ich dich nicht weiter einstellen!", sondern erfindet quasi Gründe, die absurd und unwahr sind. zB: die Kollegen und Partner würden sich nur über den Arbeitnehmer beschweren, man sei unzuverlässig und so weiter. Dabei hat die Arbeitnehmerin vor der Elternzeit ein sehr gutes (Zwischen)Arbeitszeugnis bekommen und ihre Kollegen und Partner können auf Nachfrage der Mutter ein schwieriges Arbeitsverhältnis nicht bestätigen.
Frage: Was kann die Arbeitnehmerin dagegen tun? Ihr geht es nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern um die üblen Aussagen des Chefs, weit hergeholte Gründe und Lügen, um eine Nichtverlängerung auszusprechen. Ist das üble Nachrede, oder gar Mobbing? An wen kann sich die Arbeitnehmerin wenden?
Viele Grüsse
-- Editiert von Peter Franz am 27.11.2020 14:17
Chef lügt, um Arbeitnehmer loszuwerden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ist das üble Nachrede Nö. Man kann niemand bei sich selbst übel nachreden - immer nur bei anderen.
Was kann die Arbeitnehmerin dagegen tun? Nichts. An der Stelle der AN wäre ich froh, dass ich da raus bin... Und ob der Chef dummes Zeug erzählt, wäre mir da egal.
//// ... weit hergeholte Gründe und Lügen, um eine Nichtverlängerung auszusprechen
Wenn AN ohnehin einen befristeten AV hat, läuft der ganz allein durch Erreichen des Enddatums aus. Es braucht keinen Grund und keine Lüge, 'um eine Nichtverlängerung auszusprechen' - Widersinn in sich.
Gegen üble Nachrede kann AN sich wehren - das fällt dann aber ins Strafrecht.
Und wenn die junge Mutter nach der Elternzeit Teilzeit möchte, muss der AG sich nicht zwingend darauf einlassen. Anspruch hat die Frau darauf, wieder in ihren alten Vertrag einzusteigen.
Und wenn der Chef ohne Not so unprofessionell handelt, vermute ich einen Kleinbetrieb, in dem leicht gekündigt werden kann, ggf. am ersten Tag nach Rückkehr der AN. Allerdings wäre da noch zu prüfen, ob der befristete AV ein Kündigungsrecht unter der Zeit vorsieht.
-- Editiert von blaubär+ am 27.11.2020 15:09
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