Praktikum während Urlaub

28. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
helena86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Praktikum während Urlaub

Hallo zusammen. Teilzeit ( 30h pro Woche ), einen festen Vertrag. Die Frage ist, ob man während unbezahlter Urlaub ein Praktikum machen darf? Natürlich Arbeitgeber konnte nicht wissen, das man sowas machen will. Kann der Arbeitgeber erfahren, dass man das Praktikum während Urlaub macht? Es geht um das Praktikum im Kindergarten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

im Urlaub ist eigentlich nur verboten, einem Gelderwerb nachzugehen. Die Frage ist aber, was es mit diesem sogenannten Praktikum auf sich hat. Denn Praktika gibt es eigentlich nur noch in Zusammenhang mit einem Ausbildungsweg, der eben Praktika vorsieht. Und das zweite, was verwundert: dass du von unbezahltem Urlaub sprichst. Unbezahlten Urlaub bekommt man bekanntlich nicht mal eben so genehmigt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von helena86):
Die Frage ist, ob man während unbezahlter Urlaub ein Praktikum machen darf?

Urlaub dient der Erholung und Widerherstellung der Arbeitskraft - das ausüben einer anderen Arbeit dürfte dem in aller Regel widersprechen.



Zitat (von helena86):
Kann der Arbeitgeber erfahren, dass man das Praktikum während Urlaub macht?

Aber sicher doch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
helena86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von helena86):
Die Frage ist, ob man während unbezahlter Urlaub ein Praktikum machen darf?

Urlaub dient der Erholung und Widerherstellung der Arbeitskraft - das ausüben einer anderen Arbeit dürfte dem in aller Regel widersprechen.



Zitat (von helena86):
Kann der Arbeitgeber erfahren, dass man das Praktikum während Urlaub macht?

Aber sicher doch.

Wie z.B?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von helena86):
Wie z.B?

Na, z.B. Internet oder ganz klassisch: es erzählt ihm einer.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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