Körperverletzung und danach Autounfall

28. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go564641-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung und danach Autounfall

Hallo Community, ich bräuchte mal euer Schwarmwissen. Folgende Situation:

Meine Schwester ist seit ca 7 Monaten mit ihrem Freund zusammen und wohnt auch bei ihm. Er ist bereits Polizeilich bekannt und war auch schon im Gefängnis wegen Gefährlicher Körperverletzung. Ebenso hat er seine Ex-Freundin und sein Kind geschlagen weshalb er beide nicht sehen darf.

Dann zum Vorfall vor ca 1 Woche. Sie hat mich nachts angerufen und hat gesagt ich soll sie bitte anrufen, denn er ist ihr gegenüber handgreiflich geworden. Also hingefahren und abgeholt. Alles lief friedlich. Danach ist sie wieder zu ihm zurück.. Ich weiß auch nicht warum.. Aber darum geht's im Endeffekt auch nicht.

Heut Nacht um 01:20 hat sie mich wieder angerufen und gesagt wir müssen schnell kommen und sie abholen, Sie hat sich im Auto eingesperrt weil sie ihr Freund totschlagen will usw. Sie hat das Auto zugesperrt und er hat die ganze Zeit an die Scheibe geschlagen und gesagt sie soll raus und er bringt sie um. Wir haben dies auch gehört, da sie ständig mit uns telefoniert hat, während wir zu ihr gefahren sind. Und da er wie gesagt bereits vorbestraft genau wegen Gewalt, hatten wir so extreme Angst. Jedenfalls sind wir dann hin gefahren wollten sie abholen und befreien, wir sind ausgestiegen (Ein Freund, Meine Freundin und Ich) und er ist direkt auf uns los. Hat meinen Kumpel niedergeschlagen und dann ist er auf mich los. Ist eine 110kg Kampfmaschine und total Krank.. Ich selbst bin nicht wirklich stattliche gebaut. Also ich bin quasi ein halbes Hemd gegen ihn. Als er meinen Freund niedergeschlagen hat und er auf dem Boden lag, wollte ich ihm helfen und auf einmal ist er auf mich los. Hab ihm dann so gut es ging Kontra gegeben und ihm ins Gesicht geschlagen weil ich ohne zu lügen Angst um mein Leben hatte. Er hat mich auch erwischt und bin umgeknickt mit dem Fuß und hab jetzt einen Bänderriss und gehe auf Krücken. Als ich dann umgeknickt bin, hatte ich so dermaßen Angst um mein Leib und Leben und wusste nicht was ich machen soll, wenn der über mich ansteht, da er immer mehr ausgerastet ist. Habe dann Blumentöpfe und Stühle aus dem Vorgarten auf ihn geschmissen um ihn so gut wie möglich auf Abstand zu halten. Bin dann ins Auto gehumpelt und wollte im Schock abhauen und hatte vor lauter Angst und überfordern den Vorwärtsgang drin gehabt... Bin dann an sein Vordach gefahren und an das Auto meiner Schwester.. Er ist dann ins Haus geflüchtet. Haben dann die Polizei gerufen.. Polizei kam und hat alles aufgenommen. Ich und mein Freund hatten 0,0% Alkohol und der Schläger hatte 0,03% also voll Zurechnungsfähig.
Mein Auto ist nun vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden und das Auto meiner Schwester hat minimal was abbekommen. Und der Pfosten seines Vordaches hat auch etwas abbekommen.
Nun müssen wir warten bis uns die Polizei einzeln vorlädt. Wir werden jedenfalls alle 3 (Meine Schwester, mein Freund und ich) Anzeige erstatten. Auch hat der Polizist gesagt dass meine Schwester definitiv die Häusliche Gewalt anzeigen soll, da er wie gesagt öfters vorbestraft ist und auch seine Exfreundin geschlagen hat und man künftige Frauen vor ihm schützen muss.

War dann direkt in der Notaufnahme..
Jetzt ist halt mein Fuß kaputt und beide Autos, Mein Freund hat sich auch die Knie aufgeschlagen. Vordach und das Auto meiner Schwester muss ja meine Haftpflicht zahlen aber mein Schaden..
Wie läuft das ab? Muss er dafür aufkommen? Da er grundlos auf uns los ist und ich Angst um mein Leben hatte und flüchten wollte und aus dem Zusammenhang der Unfall passiert ist?

Er wird mich definitiv auch anzeigen, da ich ihm ja auch im Gesicht getroffen habe. Aber war ja Notwehr..

Wir wissen momentan nicht weiter..
Die Polizei hat auch ein 7-tägiges Näherungverbot ausgesprochen. Für alle Personen und Orte müssen wir aufs Familiengericht sagten die Beamten..

Bitte um Hilfe..

-- Editiert von go564641-19 am 28.11.2020 19:17

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich staune immer wieder. Mal ganz salopp gesagt: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Damit muss die Schwester alleine fertig werden. Wenn sie das braucht, immer mal wieder durchgeprügelt zu werden, nur weil sie ihn so lieb hat, sorry, da fehlt mir jedwedes Verständnis. Ich hab auch kein Verständnis dafür, dass die Schwester oder auch Ihr beim fraglichen Vorfall nicht sofort die Polizei angerufen hat. Wenn sie Dich anrufen konnte, dann konnte sie doch auch 110 wählen, oder? Oder einfach wegfahren? Denn wenn sie in den PKW kam, wieso ist sie dann nicht einfach gestartet?

Die ganze Geschichte hat ein gewaltiges Geschmäckle. Wirklich. Und zwar für alle.

Es sollte sich jeder einen Anwalt nehmen, der die Interessen vertritt.

wirdwerden

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von go564641-19):
Muss er dafür aufkommen?


Kaum. Man kann natürlich eine entsprechende Forderung gegen ihn geltend machen, aber wenn er nicht freiwillig zahlt, wird das wohl eher nix werden.

Zitat (von go564641-19):
Wir wissen momentan nicht weiter..


Als erstes sollte man die Schwester ins Gebet nehmen, dass sie nicht wieder zu ihm zurückrennt, sobald er mal nen halben Tag nett ist und ihm alles sooooo leid tut.

Ansonsten halt zum Familiengericht und die entsprechenden Gewaltschutzanträge stellen.

Es war natürlich auch einen Fehler, nicht direkt die Polizei anzurufen, sondern erstmal alleine dahin zu fahren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go564641-19):
Danach ist sie wieder zu ihm zurück.. Ich weiß auch nicht warum..

Ein Rätsel das man nicht lösen kann, da es sich der Rationalität entzieht.
Erfahrungsgemäß wird sie irgendwann so gewaltig durchgeprügelt werden, das sie aufwacht - leider erst dann ...


Als erstes müsste man mal klären, weshalb man nicht das naheliegenste macht und die Polizei ruft und statt dessen selbst "SEK" spielen will. Insbesondere bei dem Wissen um die Details des Gegners und der eigenen Leistungsfähigkeit.
Selbstjustiz ist nicht so gerne gesehen bei Polizei und Gerichten.



Zitat (von wirdwerden):
Es sollte sich jeder einen Anwalt nehmen, der die Interessen vertritt.

Und man sollte bis dahin keine Aussagen mehr gegenüber den Ermittlern machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go564641-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat ja nix mit Selbstjustiz zu tun oder SEK spielen. Die Absicht war hinfahren, sie steigt aus dem Auto aus und schnell ins unser Auto ein und wir fahren wieder heim. Aber er ist ja direkt auf uns los. Wir haben uns ja nur gewehrt. Sie konnte nicht selber wegfahren, da sie eingeparkt war. Also Anwalt nehmen und bis dahin keine Aussage?

-- Editiert von go564641-19 am 28.11.2020 20:02

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go564641-19):
Die Absicht war hinfahren, sie steigt aus dem Auto aus und schnell ins unser Auto ein und wir fahren wieder heim.

Und wie kam man angesichts dessen
Zitat (von go564641-19):
er hat die ganze Zeit an die Scheibe geschlagen und gesagt sie soll raus und er bringt sie um.

Zitat (von go564641-19):
war auch schon im Gefängnis wegen Gefährlicher Körperverletzung.
Zitat (von go564641-19):
st eine 110kg Kampfmaschine und total Krank.. Ich selbst bin nicht wirklich stattliche gebaut. Also ich bin quasi ein halbes Hemd gegen ihn.

darauf das dieser Plan auch nur ansatzweise funktionieren könne?


Aber egal, jetzt muss man halt schauen, das er einem nicht noch einen "reinwürgt" oder die Ermittler auf falsche Ideen kommen.



Zitat (von go564641-19):
Also Anwalt nehmen und bis dahin keine Aussage?

Würde ich persönlich raten, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von go564641-19):
Die Absicht war hinfahren, sie steigt aus dem Auto aus und schnell ins unser Auto ein und wir fahren wieder heim


Ein mutiges Unterfangen während er das Auto betrommelt und Todesdrohungen ausstößt...

Zitat (von go564641-19):
Also Anwalt nehmen und bis dahin keine Aussage?


Ob sich ein Anwalt für das Strafverfahren lohnt wage ich zu bezweifeln. Das könnte man immer noch machen, falls wider Erwarten nicht wegen Notwehr eingestellt werden sollte. Es gibt auch keinen Grund nicht im Strafverfahren auszusagen, zumal man alles Wesentliche schon an Ort und Stelle gesagt haben wird. Konsequenterweise müsste man dann auch die Zeugenaussage im Verfahren gegen den Schläger verweigern, was ihm ja nur in die Karten spielen würde.

Auch wenn man einen Gewaltschutzantrag stellen will, müsste man natürlich entsprechende Angaben machen.

Zivilrechtlich für Schadenersatz (Schmerzensgeld), da kann man einen Anwalt nehmen. Falls eine Rechtsschutzversicherung existiert, würde die dafür wohl die Kosten tragen. Die spannende Frage ist auch noch, wie die finanzielle Situation des Schlägers aussieht. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.

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#7
 Von 
go564641-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, also Anwalt fürs Zivilrechtliche. Danke euch. Und auf dem Schaden an meinem Auto werd ich vermutlich sitzen bleiben? Obwohl es nur war weil ich Angst um Leib und Leben hatte?

Schaden an seinem Haus und am Auto meiner Schwester muss ja meine KFZ-Haftpflicht übernehmen?

Finanziell ist er sehr gut aufgestellt steht auch kurz vor einer Geschäftsübernahme.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von go564641-19):
Und auf dem Schaden an meinem Auto werd ich vermutlich sitzen bleiben?


Meiner Meinung nach ja, aber das kannst du ja den Anwalt fragen, den Du wegen wegen dem Schmerzensgeld beauftragst.

Zitat (von go564641-19):
Obwohl es nur war weil ich Angst um Leib und Leben hatte?


Irgendwo ist Haftung auch mal zuende. Man kann nicht jeden Folgeschaden, den man selbst verursacht, dem Täter ankreiden. Aber wie gesagt: Frag den Anwalt

Zitat (von go564641-19):
Schaden an seinem Haus und am Auto meiner Schwester muss ja meine KFZ-Haftpflicht übernehmen?


Ja

Zitat (von go564641-19):
Finanziell ist er sehr gut aufgestellt


Das ist ja schon mal was...

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