Stehen diese Verurteilungen noch im behördlichen Führungszeugnis?

28. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Stehen diese Verurteilungen noch im behördlichen Führungszeugnis?

Hallo,

Stehen diese Verurteilungen heute noch im behördlichen Führungszeugnis drin?

04.07.2003 - 20 Tagessätze je 30 Euro

03.05.2004 - 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (3 Jahre) (erlassen 25.06.2007)

15.04.2009 - 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (3 Jahre) (erlassen 2012)

Wann werden diese Einträge aus den BZR gelöscht?


Vielen Dank für die Hilfe.

-- Editiert von Moderator am 28.11.2020 21:09

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Stehen diese Veruteilungen heute noch im behördlichen Führungszeugnis drin? Nein.

Wann werden diese Einträge aus den BZR gelöscht? 02/2025 (also 15 Jahre plus 10 Monate nach der letzten Verurteilung).

-- Editiert von muemmel am 28.11.2020 20:27

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

1. Nein
2. Ist schon

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

editiert

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.11.2020 20:35

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ist schon Jetzt muss ich mich aber wundern - die Tilgungsfrist der Verurteilung Nr. 3 beträgt 15 Jahre, da das Register eine weitere Freiheitsstrafe (Verurteilung Nr. 2) enthielt. Damit ist (1)2b nicht anwendbar.

-- Editiert von muemmel am 28.11.2020 20:32

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Uups, ich hab übersehen, dass es 2mal 10 Monate sind. Zu schnell gescrollt. Sorry. Dann stimmt 15 Jahre + Strafdauer natürlich.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.11.2020 20:34

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#6
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Um nochmal sicher zu gehen, in einem behördlichen Führungszeugnis der Beleg- Art OB steht aber von den oben genannten Verurteilungen jetzt nichts mehr drin?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nein, das war 5 Jahre plus 10 Monate nach der letzten Verurteilung wieder sauber.

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