Deutsche Staatsangehörigkeit abgelehnt

28. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb564664-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Staatsangehörigkeit abgelehnt

Hallo zusammen,

Ich haben vor ein paar Monaten die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und wurde angelehnt, mit der Aussage das drei Jahre lang an einer ausländischen Universität studiert habe. Dies ist 2 Jahre her. Zum meinem Profil, ich bin 27 Jahre alt und in München geboren und aufgewachsen. Außerdem besitze ich eine Allgemeine Hochschulreife. Meine Eltern sind griechische Staatsangehörige und leben seid 55 Jahren in Deutschland. Nun wollte ich wissen warum mein Studium als Unterbrechung zählt, obwohl in Deutschland gemeldet war und genauso wie Krankenversichert und Steuerpflichtig. Im Ausland hatte ich weder einen Job noch irgendwelche andere Sachen aus der Uni denen ich nachkommen musste.

Beste Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von fb564664-94):
warum mein Studium als Unterbrechung zählt, obwohl in Deutschland gemeldet war und genauso wie Krankenversichert und Steuerpflichtig.


Die Einbürgerungsbehörde geht hier wohl davon aus, dass du in den drei Jahren mehrheitlich im Ausland aufgehalten hast. Denn das ist die entscheidende Frage: Hast du dich während des Studiums in jedem Jahr für mindestens 183 Tage in Deutschland aufgehalten? Ob du hier gemeldet warst, die Steuern hier gezahlt hast und hier krankenversichert warst, ist dabei nicht relevant. Auch, dass du am Studienort keinen Job hattest, ist egal.

Für die Einbürgerung nach § 10 StAG wird verlangt, dass der Einbürgerungswillige "seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat".

Relevant für die Fortdauer des gewöhnlichen Aufenthalts ist § 12b Abs. 1 StAG:
Zitat:
(1) Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht er fort, wenn der Ausländer innerhalb der von der Ausländerbehörde bestimmten Frist wieder eingereist ist. (...)


Hast du die Fristverlängerung bei der ABH nicht beantragt? Hast du eine Niederlassungserlaubnis bzw. einen Daueraufenthalt/EU hast, der auch bei längerem Auslandaufenthalt nicht erlischt? Dass der Aufenthaltstitel nicht erloschen ist, heißt aber leider nicht, dass der Aufenthalt in Deutschland als ununterbrochen gilt.

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

1) Falls du während der 3 Jahre doch mehrheitlich in Deutschland warst, kannst du Rechtsmittel gegen die Ablehnung einlegen. Dabei wird wichtig sein, ob du nachweisen kannst, wann genau du in Deutschland warst.

2) Du wirst ansonsten wohl in einem Jahr einen neuen Anlauf zur Einbürgerung starten können. Auch wenn der Aufenthalt unterbrochen wurde, so gibt es doch die Möglichkeit, den vorherigen Aufenthalt zum Teil anrechnen zu lassen.
§ 12b Abs. 2 StAG:

Zitat:
(2) Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.


Angerechnet werden kann Aufenthalt, der integrierend wirkte. Bei einem deutschen Abi sollte das nachgewiesen sein. 5 Jahre vor dem Studium und 3 Jahre nach der Rückkehr: Dann hättest du die 8 Jahre Aufenthalt, die vom Gesetz verlangt werden. Frag am besten beim Beratungsservice der Einbürgerungsbehörde nach, wie es mit der Anrechnung des Voraufenthalts aussieht. Dann kannst du besser einschätzen, ob der Antrag wirklich zu diesem Zeitpunkt lohnt.

-- Editiert von Felicite am 29.11.2020 00:32

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