Pfändungs-und Überweisungsbeschluss

29. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Verzweifelte123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändungs-und Überweisungsbeschluss

Hallo,
ich habe einen PfüB gegen eine Privatperson wegen offener Geldforderungen erlassen. Im Beschluss geht es um die Zusammenrechnung von Alters+Witwenenrente und dem Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung. Nach Zustellung bei der DRV Mitteldeutschland erhielt ich Kenntnis, das die Altersrente durch die DRV Bund gezahlt wird.
Was muss ich jetzt tun, nochmals einen komplett neuen PfüB mit 3 Drittschuldnern erlassen oder eine Ergänzung zum vorliegenden Beschluss erwirken?
Wo trage ich ein wer die Zusammenrechnung der 3 Einkommen und die Überweisung des pfändbaren Betrages vornehmen soll.
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich.

-- Editiert von Verzweifelte123 am 29.11.2020 10:06

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Verzweifelte123):
Was muss ich jetzt tun, nochmals einen komplett neuen PfüB mit 3 Drittschuldnern erlassen oder eine Ergänzung zum vorliegenden Beschluss erwirken?

Wenn der DRV der jetzige PfÜB nicht genügt bedarf es eines neuen.
Eine Berichtigung ist grundsätzlich nicht möglich, da seitens des Vollstreckungsgerichts kein Fehler erfolgte.
Man könnte es jedoch zuerst versuchen mit einem Antrag auf Abänderung. Ich würde das aber ablehnen.

Zitat (von Verzweifelte123):
Wo trage ich ein wer die Zusammenrechnung der 3 Einkommen und die Überweisung des pfändbaren Betrages vornehmen soll.

Gar nicht. Lediglich bei der Pfändung von mehreren Arbeitseinkommen ist anzugeben, aus welchem Einkommen der Schuldner seinen Lebensunterhalt hauptsächlich bestreitet.
Es ist Aufgabe der Drittschuldner sich in Verbindung zu setzen, die nötigen Daten auszutauschen und die Berechnung vor zu nehmen.

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