Hallo zusammen,
wir haben die Möglichkeit ein Teilgrundstück von dem Elterngrundstück abzuteilen und ein Haus darauf zu bauen. Leider ist das Grundstück ein Hinterliegergrundstück, weswegen es nicht direkt mit dem öffentlichen Kanalisation angeschlossen ist. Mein Elternhaus ist bereits mit einer vorhandenen Leitung an der Kanalisation angeschlossen. DIese Leitung verläuft über drei Nachbargrundstücke und ist über eine Baulast gesichert. Unsere Planung sieht nun vor, dass wir unsere Abwasserleitung an die Leitung des Elternhauses anschließen wollen, ein Gutachten hat ergeben, dass die vorhandene Leitung bei Volllast (inkl. geplantem Neubau) 25% ausnutzt. Allerdings fordert die Kommune seit 2016, dass für eine Genehmigung des Neubaus eine Grunddienstbarkeit für die Leitungsnutzung vorliegen muss. Jetzt benötigen wir von den Nachbarn eine Grunddienstbarkeit. Nach einem ersten Gespräch mit den Nachbarn ist die Frage aufgekommen, was eine solche Grunddienstbarkeit für einen Wertverlust der betroffenen Grundstücke darstellt.
Da wir uns mit den Nachbarn gerecht einigen wollen, würden wir gerne verstehen, wie die Wertminderung bewertet werden kann.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Schönen Gruß
Wertminderung durch Grunddienstbarkeit "Leitungsrecht"
Verbaut?
Verbaut?
Dazu sollten die Nachbarn einen Sachverständigen für Grundstücksbewertungen beauftragen, möglichst einen, der auch öbuv ist (für spätere Eventualitäten).Zitatwie die Wertminderung bewertet werden kann. :
Der kann das und macht das dann nach geltenden Vorschriften.
Man könnte sich die Kosten dafür teilen.
öbuv = öffentlich bestellt und vereidigt
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich nehme an, dass es ein BDSF-Geprüfter Sachverständiger sein sollte? Ich hatte schon mal einen Sachverständigen zur Grundstücksbewertung gefragt, er sagte, dass wäre in mehr als 20 Jahren noch nicht untergekommen und würde er auch nicht bewerten können.
Ich versuchs mal weiter.
Schönen Gruß
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Wenn schon, dann ein öbuv-SV. Die kennen das, die machen das und die können das auch.
Grundstücksbewertungen haben viele Komponenten.
platt ausgedrückt: auch noch Zuschläge für *Gutes*, Abschläge für *Schlechtes*.
Letztlich kommt ein Verkehrswert des Grundstücks zum Stichtag der Bewertung heraus.
Ein Abschlag von X% wegen der Grunddienstbarkeit. Na und?
Ob den Nachbarn damit geholfen ist?
Wenn die irgendwann mal verkaufen wollen, geht es erst irgendwann um den Wert.
Dann ist die Grunddienstbarkeit noch immer eingetragen, der Wert des Grundstücks aber ein ganz anderer.
Vielleicht erklärst du das deinen Nachbarn mal?
ZitatDIese Leitung verläuft über drei Nachbargrundstücke und ist über eine Baulast gesichert. ... Jetzt benötigen wir von den Nachbarn eine Grunddienstbarkeit. :
Ich kenne das nur anders herum. Das Leitungsrecht ist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert und die Baugenehmigungsbehörde verlangt die öffentlich-rechtliche Sicherung durch Baulast. Dass die Forderung nach einer Grunddienstbarkeit von der Kommune kommt, irritiert mich und lässt mich vermuten, dass auch hier die mir bekannte Konstellation vorliegt. Aber egal.
So oder so erleiden die Nachbargrundstücke keinen Wertverlust, da sie ja bereits belastet sind. Es geht ja nur darum, die Belastung in beiden Verzeichnissen zu dokumentieren.
Haben die Nachbarn denn damals einfach so ohne irgendwelche Forderungen oder Ausgleichszahlungen die Baulasterklärung unterschrieben?
Vor 50 Jahren ging das wohl ohne Formalitäten. Bei uns verläuft die 100 m lange Abwasserleitung quer durchs Grindstück. Sie ist nirgens eingetragen. Soweit ich heraus finden konnte, haben die beiden Vorbesitzer das so bei einem Bier besprochen und das war alles.
Hallo,
Danke für eure Rückmeldungen.
@Anami, es geht den Nachbarn wahrscheinlich um die Frage, ob Sie ohne die Belastung mehr Geld für das Haus und Grundstück bekommen könnten.
@escroda, so kannte ich das auch, allerdings habe ich durch vom Anwalt tatsächlich die Rückmeldung bekommen, da die Satzung der Stadt eine Grunddienstbarkeit vorschreibt, auch eine benötigt wird. Dementsprechend ist der Stadt auch egal (ich hab mit dem Baudezernenten gesprochen), was bereits vorliegt, bei einem geplanten Neubau wird eine Grunddienstbarkeit benötigt, ansonsten wird es keine Genehmigung geben.
Zur Baulast, das Grundstück besteht aus zwei einzelnen Flurstücken...damals ist nur das Grundstück mit dem Elternhaus über die Baulast gesichert worden.
@aspergius, ja... genau so sollte es doch gehen. Aber ich bin Optimist...=) vielleicht kommt sowas ja mal wieder. 80er Jahre Kleidung kommt auch wieder zurück.
Schönen Gruß
Zitat:es geht den Nachbarn wahrscheinlich um die Frage, ob Sie ohne die Belastung mehr Geld für das Haus und Grundstück bekommen könnten.
Da es bereits eine entsprechende Baulast gibt, kann ich keine Wertminderung erkennen. Dass Ihr die Kosten für Notar und Grundbucheintragung übernehmen müsst, dürfte klar sein.
Für den Wert des Grundstücks ist es nicht relevant, ob das Leitungsrecht über eine Baulast oder eine Grundbucheintragung abgesichert wird.
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