Polizei kommt nicht (schnell genug) bei Bedrohungslagen, was tun?

1. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Geschädigter1234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei kommt nicht (schnell genug) bei Bedrohungslagen, was tun?

Ich wurde neulich im Discounter massiv bedroht. Eine physisch auffällige Person drohte mir aus dem Nichts, mich umzubringen und in Stücke zu zerreißen. Dabei zeigte er auf einen silbernen Gegenstand in seiner Jackentasche und kam mir auf wenige Zentimeter nahe. Ich wählte den Notruf und statt sofort einen Streifenwagen zu schicken (die Wache ist 2 Fahrminuten entfernt!), wurden erstmal 5 Minuten lang Personalien von mir sowie die Personenbeschreibung des Täters aufgenommen. Auch hat es 2 Minuten gedauert, bis man den Discounter im System finden konnte (mit Google ginge das in 10 Sekunden). Danach hieß es, man schicke einen Streifenwagen, aber ohne Wegerechte. Ich solle mich wieder melden, wenn es "schlimmer" wird.

Der Täter war (genauso wie ich) beim Eintreffen der Polizei längst weg.

Ist es normal, dass man heutzutage bei einem Notfall nicht mehr mit der Hilfe der Polizei rechnen kann? Natürlich hätte ich die Person gemäß der gesetzlichen Regelung vorläufig festnehmen können, dies hätte jedoch wahrscheinlich die Situation verschärft. Aus der Vergangenheit weiß ich, dass dies jedoch die Polizei nicht mag (obwohl es mein Recht ist!). Einem Bekannten, der eine Person bei einer Verkehrsunfallflucht zu Fuß aufhalten wollte, wurde von der Polizei mitgeteilt, dies dürfe er nicht. Natürlich darf er das, siehe StPO (vorläufige Festnahme).

Der Dienststellenleiter hat auf meine Beschwerde nicht reagiert und wird dies wohl auch nicht tun, wenn ich mir die Google Rezensionen anschaue.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
Ist es normal, dass man heutzutage bei einem Notfall nicht mehr mit der Hilfe der Polizei rechnen kann?

Doch, aber nur bei wirklich ernsthaften Bedrohungen.
Die müssen nämlich aufgrund der andauernden Unterbesetzung sich vorrangig um die wichtigen Fälle kümmern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Nur weil die Dienststelle um die Ecke ist, heisst es nicht dass dort X Beamte quasi den Polizeiwagenschlüssen schon in der Hand haben und auf ein "go" warten.

Personalien abfragen ist auch vollkommen in Ordnung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
Ist es normal, dass man heutzutage bei einem Notfall nicht mehr mit der Hilfe der Polizei rechnen kann?


Doch, aber nicht damit, dass wegen jedem pöbelnden Spinner (Täter) in einer Situation, die täglich 1000fach vorkommt, binnen 10 Sekunden ein Hubschrauber über der Szene kreist, aus dem sich dann ein SEK abseilt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Normalerweise fahren die Polizisten Streife. Dann werden die mit einer klaren Ansage, um was es geht, zu dem Tatort gelotst. Der klaren Ansage bedarf es, um die Gefahrensituation einzuschätzen, auch z.B., ob Waffen im Spiel sind u.s.w. Es hocken also nicht xy Wagen auf dem Parkplatz der Polizeistation, um dann gleich wegen rumpöbelnderer Anrufer los zu düsen, ohne zu wissen, wie die Gefahrensituation auch für sie selbst ist. Das geht doch gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Normalerweise fahren die Polizisten Streife.


... so ist es. Und im Normalfall kann man davon ausgehen, dass ein Fahrzeug bereits während des Telefonats "in Richtung Tatort" geschickt wird und die notwendigen weiteren Infos dann nachgeliefert werden.

Zitat (von Geschädigter1234):
Der Täter war (genauso wie ich) beim Eintreffen der Polizei längst weg.


In dem Fall kann es ja auch nicht ganz so dramatisch gewesen sein.

Zumal wenn auch noch dies:

Zitat (von Geschädigter1234):
Natürlich hätte ich die Person gemäß der gesetzlichen Regelung vorläufig festnehmen können


möglich gewesen wäre, weil man dem "Angreifer" (trotz Silber in der Jacke) anscheinend körperlich überlegen war, oder gewesen wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Geschädigter1234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frage mich dann nur, warum hier ständig Streifenwagen mit Wegerechten an meinem Haus vorbeifahren. So viele schwerwiegende Geschichten kann es doch nicht geben, zumal eine Bedrohungslage mit mutmaßlichem Messer dafür offensichtlich nicht ausreicht.


Aber als heute jemand im Jobcenter anrief und mit einer Bombe drohte (ist ja auch sehr realistisch und ernst zu nehmen...) rückte gleich das SEK an und nahm den armen Kerl fest. Ich sehe keinen Unterschied zu meinem Fall.



-- Editiert von Moderator am 02.12.2020 20:44

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

5 Minuten allein um deine Personalien festzustellen? Hast du 20 Vornamen oder was kann da so lange dauern? Oder hast du vielleicht etwas übertrieben oder gar bereits während des Notrufs angefangen, zu diskutieren? Wäre natürlich interessant, wenn man sich den aufgezeichneten Anruf anhören könnte und zu schauen, ob dies tatsächlich 1 zu 1 mit deiner Darstellung übereinstimmt :) .
Und selbstverständlich kommt der Streifenagen nicht mit Blaulicht angefahren, wenn die Situation schon aufgelöst ist.

-- Editiert von crofan am 02.12.2020 18:46

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
In dem Fall kann es ja auch nicht ganz so dramatisch gewesen sein.

Stimmt, die mangelnde Ersthaftigkeit der Drohung ist hier ja offensichtlich.



Zitat (von Geschädigter1234):
Ich sehe keinen Unterschied zu meinem Fall.

Die Aussage von Deinem Täter war nicht ernst zu nehmen da nicht realisierbar.
Im Gegensatz zu einer Bombendrohung, dafür gibt ja prima Bauanleitungen bei Youtube ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
Ich frage mich dann nur, warum hier ständig Streifenwagen mit Wegerechten an meinem Haus vorbeifahren.


Dafür reicht schon ein schwererer Verkehrsunfall.

Zitat (von Geschädigter1234):
zumal eine Bedrohungslage mit mutmaßlichem Messer


Mutmaßlich ist das Stichwort.

Zitat (von Geschädigter1234):
Ich war schon ein paar mal auf der Wache und war jedes Mal erstaunt, wie sehr die Beamten dort herumalberten und sich gegenseitig Katzenvideos zuschickten. Die halten da regelrechte Kaffeekränzchen ab.


Nochmal: Was erwarten Sie? Dass die da mit grimmigem Blick und Finger am Zündschlüssel in den Autos sitzen ?

Zitat (von Geschädigter1234):
Ich sehe keinen Unterschied zu meinem Fall.


Ich schon.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Warum haben sie nicht auf die Polizei gewartet, oder Personal darauf aufmerksam gemacht? In Discountern gibt es Überwachungskameras, dann hätte man den Vorfall überprüfen können?

Ihr Anruf ging auch nicht auf der Dienststelle um die Ecke ein, sondern bei der Einsatzzentrale und die Fahrten werden nach Dringlichkeit vorgenommen.

Übrigens, vom Gefühl her meint man, es war 1 Minute, in der Regel waren es aber 12 bis 25 Sekunden. Also war alles innerhalb in 1 wirklichen Minute erledigt.

Und woher wollen sie wissen, dass es 2 Minuten dauerte bis man den Laden im System fand?

Wenn sie sich klar und deutlich ausgedrückt haben, dann ist der Laden innerhalb von Sekunden ermittelt.

Und wenn die Person so nahe an sie herankam, dann schreit man um Hilfe und kann nicht telefonieren.

Und wenn der Polizist sich zum Wegerecht äußert, kam das aufgrund ihrer Aussage zustande.

-- Editiert von Loni12 am 03.12.2020 12:03

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

@ Loni12
Glückwunsch zu 1.000 Beiträgen



Zitat (von Loni12):
Oder hat ihr Name einen gewissen Bekanntheitsgrad bei der Polizei?

Das braucht es gar nicht, wenn man mitteilt das Gegenüber drohe einen in Stücke zu zerreißen setzt die Priorität schnell mal zum Tiefflug an ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
@ Loni12
Glückwunsch zu 1.000 Beiträgen



Zitat (von Loni12):
Oder hat ihr Name einen gewissen Bekanntheitsgrad bei der Polizei?

Das braucht es gar nicht, wenn man mitteilt das Gegenüber drohe einen in Stücke zu zerreißen setzt die Priorität schnell mal zum Tiefflug an ...


Du warst sehr schnell. Den Satz hatte ich entfernt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Geschädigter1234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, ich hatte mitgeteilt, dass ich in einem Discounter in der XY-Straße bin. Dennoch hat die Disponentin den Fall nicht im "System" finden können. Würde man den Discounter und die Straße bei Google eingeben, wäre das erste Ergebnis richtig.

Auch fragte sie mich mehrfach, ob ich denn die Drohung ernstnehme und Anzeige erstatten möchte (ja, sonst hätte ich nicht angerufen).

Ich wartete nicht, weil es ja nichts gebracht hätte. Es ist wahrscheinlich nie ein Streifenwagen gekommen und was hätte ich denen sagen sollen: Ja, der Täter ist vor 40 Minuten in den Bus gestiegen und ist jetzt am anderen Ende der Stadt?

Dieser Discounter hatte keine Überwachungskamera, genauso wie die meisten anderen.

Es ist ja nicht so, dass ich Angst um meine Gesundheit hatte. Ich bin ziemlich groß und muskulös und trage immer Pfefferspray sowie "Sportausrüstung" bei mir. Es ging ums Prinzip. Zukünftig werde ich von meinen Rechten (Notwehr, vorläufige Festnahme sowie Selbsthilfe) viel offensiver und frühzeitiger Gebrauch machen.



-- Editiert von Geschädigter1234 am 03.12.2020 17:41

-- Editiert von Moderator am 03.12.2020 20:39

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):


Es ist ja nicht so, dass ich Angst um meine Gesundheit hatte. Ich bin ziemlich groß und muskulös und trage immer Pfefferspray sowie "Sportausrüstung" bei mir. Es ging ums Prinzip. Zukünftig werde ich von meinen Rechten (Notwehr, vorläufige Festnahme sowie Selbsthilfe) viel offensiver und frühzeitiger Gebrauch machen.


Was kann man sich darunter vorstellen? Ein Turnbeutel?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
Dieser Discounter hatte keine Überwachungskamera, genauso wie die meisten anderen.

Woher wollen sie das wissen?
Zitat (von Geschädigter1234):
Als einmal eine Frau in der U-Bahn um sich und auf mich einschlug, h


So einfach ohne Grund? Oder sprechen sie Personen an, dass die so auf sie reagieren?

Eigentlich geht man großen starken Menschen doch eher aus dem Weg.

Und sie rechnen damit, dass es weitere Vorfälle geben wird? In der Regel erlebt man so etwas nie und bei ihnen häuft es sich. Was darf man sich unter der Sportausrüstung vorstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
Auch fragte sie mich mehrfach, ob ich denn die Drohung ernstnehme

Logisch. Wer ist denn so das er so einen ****** glaubt?



Zitat (von Geschädigter1234):
Zukünftig werde ich von meinen Rechten (Notwehr, vorläufige Festnahme sowie Selbsthilfe) viel offensiver und frühzeitiger Gebrauch machen.

Dummerweise hätte man hier keines dieser Rechte legal anwenden dürfen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

In Summe--- was dir als großer und muskulöser Person so alles in kurzer Zeit passiert--- ist schon bemerkenswert.
Bist du nun Pechvogel oder könnten sich andere von dir provoziert fühlen?

Zitat (von Geschädigter1234):
Aber als heute jemand im Jobcenter anrief
Das war doch besser, als erst zu warten, ob er nur blufft, oder? Der Mann wird noch lange Geld-Probleme haben, denke ich.

btw. Was wurde eigentlich aus deinem Auto, was ja vermutlich doch keinen Totalschaden hatte. Jedenfalls im Video nicht. Was sagt dein Anwalt?
Die beiden Pflanzer und wohl verantwortlich für die Explosion--- hat man---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Geschädigter1234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Geschädigter1234):
Zukünftig werde ich von meinen Rechten (Notwehr, vorläufige Festnahme sowie Selbsthilfe) viel offensiver und frühzeitiger Gebrauch machen.

Dummerweise hätte man hier keines dieser Rechte legal anwenden dürfen ...

Ich denke schon. Ich hätte ihn vorläufig festnehmen können, da er eine Straftat begangen hat (mich mit dem Tod bedroht). Er hätte sich dann wahrscheinlich gewehrt, sodass wir dann auch im Bereich der Körperverletzung wären, woraufhin ich hätte mit Notwehr handeln dürfen. Aber wie ich schon schrieb, wollte ich die Situation nicht eskalieren lassen.

Auslöser des Streits war übrigens, dass wir uns an den Regalen ständig in die Quere gekommen sind. Er wollte Brokkoli, ich wollte auch Brokkoli. Er wollte Schinken, ich wollte Schinken. Er sagte zu mir, dass ich nerve ich solle weggehen. Daraufhin erwähnte ich dass er mir nicht zu sagen hat wohin ich gehen soll und ich dies nach meinem eigenen Ermessen entscheide. Danach drehte er durch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
da er eine Straftat begangen hat (mich mit dem Tod bedroht)

Nein, hat er nicht. Ausnahme: er wäre der Hulk ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
Auslöser des Streits war übrigens, dass wir uns an den Regalen ständig in die Quere gekommen sind.


Hätte man den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m eingehalten, wäre man sich nicht nicht die Quere gekommen, weder beim Schinken noch beim Brokkoli.

Da habt ihr euch gegenseitig provoziert. Und weil sie groß und stark sind, meinen sie wg. Kleinigkeiten jemanden festnehmen zu können. Ihre Rechte sind dbzgl. sehr eingeschränkt.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Harry, der Fragesteller arbeitet doch offensichtlich hart daran, selbst vorläufig festgenommen zu werden wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung. Also umgekehrt wird ein paar Schuhe draus. Außerdem will er offensichtlich ein Hausverbot in seinem Supermarkt haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Mal eine Frage, vielleicht auch leicht OT:

Liegt hier nicht schon ein, evtl. strafbarer, Missbrauch des Notrufs vor?
Ich wähle die 110 und warte nicht einmal, bis die Streife eintrifft?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
Eine physisch auffällige Person drohte mir aus dem Nichts, mich umzubringen und in Stücke zu zerreißen.
Physisch auffällig? Was soll das denn sein?

Zitat (von Geschädigter1234):
Auch hat es 2 Minuten gedauert, bis man den Discounter im System finden konnte (mit Google ginge das in 10 Sekunden).
Wenn Du auf den Beamten dauernd einredest, dauert das halt ...

Zitat (von Geschädigter1234):
Der Täter war (genauso wie ich) beim Eintreffen der Polizei längst weg.
Ach? Und woher weißt Du dann, wann die Polizei eingetroffen ist? Und wieso rufst Du die Polizei und wartest nicht auf die Beamten?

Zitat (von Geschädigter1234):
Ich bin ziemlich groß und muskulös und trage immer Pfefferspray sowie "Sportausrüstung" bei mir.
Und dann lässt Du Dich von irgendjemanden "bedrohen"? Und Pfefferspray? Hoffentlich eins mit "PTB"-Zeichen ... oder hast Du einen Waffenschein?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Geschädigter1234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir können das gerne unendlich lange fortführen.

Er hat mich verbal mit dem Tod bedroht ("Ich bringe dich um und..."), alleine das reicht regelmäßig für die Tatbestandserfüllung der Bedrohung aus. Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Geschädigter1234):
Er hat mich verbal mit dem Tod bedroht ("Ich bringe dich um und..."), alleine das reicht regelmäßig für die Tatbestandserfüllung der Bedrohung aus. Punkt.
Warum fragst Du dann hier?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen