Regenrohr nicht an Kanal angeschlossen

2. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jessica123123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Regenrohr nicht an Kanal angeschlossen

Hallo zusammen,
letztes Jahr wurde unser EFH (mit Keller) errichtet. Leider haben wir es versäumt zeitnah eine Dichtheitsprüfung zu veranlassen. Das wurde allerdings gestern nachgeholt. Dabei wurde festgestellt, dass ein Regenfallrohr von unseren Tiefbauer nicht an den Kanal angeschlossen wurde. Wir haben das Rohr soweit ausgegraben und es läuft tatsächlich ins Leere. Der Tiefbauer ist schon informiert und wir warten noch auf seine Stellungnahme. Meine Frage nun: Was können wir neben der Nachbesserung (Anschluss an den Kanal) noch als Entschädigung fordern? Das Regenrohr liegt an der Terrasse. Und es müsste einiges wieder aufgerissen werden um eine Leitung zu verlegen.

Ich hoffe hier kann mir jemand mit seiner Erfahrung weiterhelfen.

-- Editiert von Moderator am 02.12.2020 20:44

-- Thema wurde verschoben am 02.12.2020 20:44

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 384x hilfreich)

Wenn zur Mangelbeseitigung die Terrasse oder anderes aufgenommen werden muss, muss anschließend der jetzige Zustand wieder hergestellt werden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

:forum:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Jessica123123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Wenn zur Mangelbeseitigung die Terrasse oder anderes aufgenommen werden muss, muss anschließend der jetzige Zustand wieder hergestellt werden.


Das wird aber nicht der Tiefbauer machen. D.h. ich kann anschließende Rechnungen zur Wiederherstellung ihm vorlegen?

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#4
 Von 
Jessica123123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
:forum:


Ok. Sorry, bin neu hier. Welches Forum würdest du empfehlen?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Jessica123123mitglied):
Der Tiefbauer ist schon informiert und wir warten noch auf seine Stellungnahme.
Nur Information genügt nicht.
Ihr solltet ihn zur Mangelbeseitigung auffordern, und eine angemessene Frist setzen.
Das könnt ihr jetzt sofort oder auch nach seiner Stellungnahme machen.
Zitat (von Jessica123123mitglied):
Das wird aber nicht der Tiefbauer machen.
Warum nicht? Ihr solltet ihm zumindest die Möglichkeit einräumen, den von ihm verursachten Mangel zu beseitigen. Schließlich fragst du schon nach Entschädigung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Abwarten, das Schild signalisiert den Admins das sie es verschieben sollen.

Handwerker / Werkvertragsrecht wäre hier das beste.



Zitat (von Jessica123123mitglied):
Was können wir neben der Nachbesserung (Anschluss an den Kanal) noch als Entschädigung fordern?

Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.


Der Gesetzgeber sagt, das man das was tatsächlich als Schaden entstanden ist oder entsteht durchsetzen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7251 Beiträge, 1526x hilfreich)

Welcher Schaden ist Euch denn entstanden? Wenn ihr diesen beziffern könnt, könnte man eine Entschädigung fordern.

Zb. Wenn für die Regenwasserentsorgung Gebühren von der Kommune erhoben werden, habt ihr diese ja quasi ein Jahr bezahlt ohne wirklich eingeleitet zu haben

Versickerung ist nicht möglich? Das würde vielleicht den Aufwand vermindern und Gebühren ersparen?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ist ein Anschluss des Regenfallrohrs an die Kanalisation überhaupt erlaubt? Wenn ja, welche Gebühren fallen an? Das sollte man zuerst prüfen.
Ich kenne Orte, da ist ein Anschluss von Regenfallrohren nur erlaubt, wenn es separate Kanalrohre für Abwasser und Regenwasser gibt. Eine Einleitung von Regenwasser in ein Abwasser-Kanalrohr ist dort für Neubauten unzulässig. Dann muss man eine Versickerungsmöglichkeit auf dem eigenen Grundstück schaffen.
Oder der Anschluss von Regefallrohren an das Abwasser-Kanalrohr führt so so hohen Abwasser-Gebühren, dass eine Versickerungsmöglichkeit auf dem eigenen Grundstück viel Geld spart.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

@ drkabo

Das ist regional (sogar innerhalb der gleichen Stadt) extrem unterschiedlich.
Das ist nicht nur vom Kanalnetz abhängig, sondern viel mehr von den geologischen Voraussetzungen und woher das Wasser für die Trinkwasserversorgung kommt.




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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Jessica123123mitglied):
Dabei wurde festgestellt, dass ein Regenfallrohr von unseren Tiefbauer nicht an den Kanal angeschlossen wurde.


Ist der Tiefbauer denn für den Anschluss verantwortlich?

Der Tiefbauer hat seinen Auftrag doch eigentlich schon lange abgeschlossen wenn es zur Verlegung der Regenfallrohre durch den Dachdecker kommt.

Berry

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#11
 Von 
Jessica123123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wohnen in einem Wasserschutzgebiet. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die nahegelegene Talsperre.
Habe jetzt eher Sorge, dass es noch Konsequenzen hat, weil wir bisher nicht in den Kanal eingeleitet haben.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Vielleicht antwortest du nochmal dazu:

Zitat (von Jessica123123mitglied):
dass ein Regenfallrohr von unseren Tiefbauer nicht an den Kanal angeschlossen wurde.
Mit dem Regenfallrohr hat der Tiefbauer nichts zu tun. Das führt das Niederschlagswasser vom Dach zu einer unterirdischen Regenwasserleitung. Diese bis zum Revisionsschacht und schließlich zum öffentl. Kanalanschluss.

Im Wasserschutzgebiet wird der Anschluss an die öffentl. Entsorgungsleitungen PFLICHT sein.

Deine andere Sorge kommt hintendran.
Regenwasser auf eigenem Grundstück versickern zu lassen, ist nicht unbedingt die *schlimmste Tat*. Wenn es denn nur Niederschlagswasser ist, und wenn das Grundstück es hergibt.
Zitat (von Jessica123123mitglied):
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die nahegelegene Talsperre.
Ja, schön. Aber nicht direkt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Jessica123123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Jessica123123mitglied):
Dabei wurde festgestellt, dass ein Regenfallrohr von unseren Tiefbauer nicht an den Kanal angeschlossen wurde.


Ist der Tiefbauer denn für den Anschluss verantwortlich?

Der Tiefbauer hat seinen Auftrag doch eigentlich schon lange abgeschlossen wenn es zur Verlegung der Regenfallrohre durch den Dachdecker kommt.

Berry


Der Tiefbauer hat die Rohre unterirdisch an den Revisionsschacht angeschlossen. Außer dieses eine. Obwohl es in seinen Plänen verzeichnet ist und uns berechnet wurde. Entweder ist dir Zuleitung beim Zuschütten abgerissen (was auch der Tiefbauer gemacht hat) oder er hat es mutwillig nicht angeschlossen.

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