Anzahlung wegen Badsanierung - Insolvenz der Firma

2. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
mövi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Anzahlung wegen Badsanierung - Insolvenz der Firma

Hallo allerseits.
Ich plane für das kommende Jahr ca. im Mai eine Komplettsanierung meines Bades. Kostenpunkt 24000 €
Jetzt möchte die ausführende Firma folgende Zahlungen :

1/3 des Auftragswertes bei Auftragsbestätigung
1/3 des Auftragswertes nach Beginn der Arbeiten
1/3 des Auftrageswertes nach Rechnungsstellung

Das dies mit der Anzahlung mittlerweile so üblich ist habe ich schon recherchiert. Die Firma kauft mit der ersten Zahlung quasi die Materielien ein und ist somit auf der sicheren Seite.

Kopfschmerzen bereitet mir allerdings die Absicherung dieser Zahlung. AB wurde jetzt zugesandt also Zahlung sollte demnächst von mir erfolgen.

Was allerdings würde passieren wenn die Firma in der Zwischenzeit bis Baubeginn in die Insolvenz geht ?
Bis Mai ist ja noch lange hin.. Dann wären ja mit grösster Wahrscheinlichkeit meine 8000 € futsch...

Welche Möglichkeit(en) gibt es diese Zahlung für den Fall der Fälle abzusichern ?

Danke schon mal.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119597 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von mövi):
Welche Möglichkeit(en) gibt es diese Zahlung für den Fall der Fälle abzusichern ?

Durch eine entsprechende Versicherung - falls man eine bezahlbare findet...




-- Editiert von Harry van Sell am 02.12.2020 19:15

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31991 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von mövi):
Jetzt möchte die ausführende Firma folgende Zahlungen :
Das klingt so, als gäbe es bereits einen Vertrag? Oder hast du erstmal ein Angebot?

Die Drittelung finde ich gar nicht üblich. Eher absurd bis unverschämt.

Es gibt sehr viel umfangreichere Investitionen, zB Hausbau komplett. Da wird die Zahlung in vielen kleinen Teilleistungsraten ab Baubeginn vereinbart.
Stell dir vor, der Bauträger will die ersten 100.000,- schon nach Unterschrift unter den Kauf-/Bau-Vertrag.
Dann die 2. Rate mit 100.000 nach dem ersten Tag, als der Bagger anrückte = Baubeginn.

Was nützt es dir als Auftraggeber, wenn du im Dezember den Auftrag bestätigst, 8k€ zahlst...und der Badsanierer kommt und kommt und kommt nicht. Geht auch ganz ohne Insolvenz.
Ich kenne sogar Verträge mit der Zahlung des kompletten Kaufpreises nach Fertigstellung/zur Abnahme.

Vermutlich hast du eine Firma mit *alles aus einer Hand* angefragt?
Ich hätte da große Kopfschmerzen, auch ohne an eine mögliche Insolvenz zu denken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Zitat (von mövi):
Das dies mit der Anzahlung mittlerweile so üblich ist habe ich schon recherchiert.


Vorauszahlungen sind im Bauwesen die absolute Ausnahme. Wenn, dann nur gegen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mövi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antworten.

Dann werde ich mit der Firma sprechen und eine entsprechende Bürgschaft verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mövi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Weiterer Verlauf bis heute :

Ich hatte dann mit der Firma gesprochen und um Zusendung einer Bankbürgschaft gebeten. Dies wurde auch sofort zugesagt mit dem Hinweis das dies halt einige Tage dauern könnte bis die Bank die ausstellt.
Soweit so gut.
Allerdings habe ich dann erst jetzt am Montag dem 21.12. die genaue Rechnung der Firma für die Anzahlung/Vorrauszahlung mit den Überweisungsdaten erhalten und am selben Tage noch das Geld angewiesen obwohl ich die Bürgschaft noch nicht vorliegen hatte.

Heute mittag fand ich dann erfreulicherweise quasi als Weihnachtsgeschenk die Original Bankbürgschaft im Briefkasten ausgestellt bereits mit Datum 18.12.

Die Freude ist dann aber schnell wieder verflogen...

Problem :
Die Firma hat 2 Geschäftskonten auf der Rechnung angegeben. Einmal bei einer Sparkasse und einmal bei einer Volksbank. Habe dann einfach deren Konto bei der Sparkasse ausgewählt und die Vorrauszahlung dorthin überwiesen.

Die Bankbürgschaft ist allerdings jetzt von deren Volksbank ausgestellt und damit für mich wertlos. Dort steht ein Passus das diese Bürgschaft nur dann " greift " wenn das Geld auch auf dem dortigen Konto der Badfirma eingeht was ja nun nicht der Fall war/ist...

Der Fehler liegt jetzt eindeutig bei der Firma die mir hätte klar sagen müssen auf welches der beiden Konten ich das Geld überweisen soll. Wo die die Bürgschaft angefordern konnte ich ja im Vorfeld nicht wissen.
Es wäre vielleicht auch seitens der Firma schlauer gewesen erst mal meine Zahlung abzuwarten und dann bei der entsprechenden Bank die Bürgschaft zu veranlassen.

Frage :

Da die Badfirma bis 4.1. im Weihnachtsurlaub ist habe ich meinen Badplaner eben per Whattsapp über den Sachverhalt informiert. Er entschuldigt sich für das durcheinander und will jetzt gleich am 4.1. folgendes veranlassen :

Umbuchung meiner bei der Sparkasse eingegangenen Vorrauszahlung auf ihr Konto bei der Volksbank. Damit wäre die vorliegende Bürgschaft der Volksbank wirksam.


Ist das so ? Was sagen die Experten dazu ?

Ist es nicht besser/sicherer eine neue Bankbürgschaft der Sparkasse anzufordern ?


Danke für eure Meinungen dazu und schon mal angenehme Weihnachten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119597 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von mövi):
Der Fehler liegt jetzt eindeutig bei der Firma

Warum soll die Voreiligkeit / Ungeduld des Kunden ein fehelr der Firma sein?



Zitat (von mövi):
Ist das so ?

Ohne die exakten Bedingungen der Bürgschft zu kennen, ist das nicht zu benatworten



Zitat (von mövi):
Was sagen die Experten dazu ?

Hat denen denn diese Frage schon gestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Es wäre vielleicht auch seitens der Firma schlauer gewesen erst mal meine Zahlung abzuwarten
Wirklich schlau wäre es von der Firma gewesen, sich erst gar nicht mehr auf irgerndwelche Bürgschaften einzulassen.
Wenn diese nicht vorab vertraglich fesstgehalten wurde, hättest du auch kein Anrecht darauf. Das haben die jetzt rein FREIWILLIG fürDich gemacht. Ich würde an deiner Stelle den "Bogen" jetzt nicht überspannen.

2x Hilfreiche Antwort

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