Dänischer Händler liefert nicht, wie Geld zurück?

2. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)
Dänischer Händler liefert nicht, wie Geld zurück?

Hallo zusammen,

ich habe Reifen und Schläuche bei einem dänischen Oldtimerreifen-Händler gekauft über Ebay, bezahlt mit PayPal. Er hat zwar als Artikelstandort USA angegeben ( warum auch immer ) aber es gibt in Deutschland ein Lager von wo sie aus versendet werden. Lieferzeit eine Woche. So die Auskunft des Verkäufers. ( Im Angebot stand zwischen 1 bis 5 Wochen aber mit Datum angegeben ) Er hat eine dänische und eine deutsche UST ID angegeben, die Beschreibung der Artikel ist auch auf Deutsch.
Aber: Er kommt mit dem Kram nicht über. Seit drei Wochen steht die Sendungsverfolgen bei DPD auf „Auftragsdaten erhalten". Nichts anderes ergab ein Anruf und eine schriftliche Anfrage bei DPD. Aber das wird wohl auch nur computergeneriert. Der Verkäufer aber stellt es so dar, als wenn er es versendet hätte. Deshalb sollte auch ich mich bei DPD drum kümmern. Er könne da nicht anrufen. Das war am Mittwoch letzte Woche. Ich teilte ihm mein Ergebnis mit, und letzte Woche Freitag schrieb er, er wolle da am Montag anrufen. Da er sich nicht meldete, fragte ich am Nachmittag nach, was seine Nachforschungen ergeben haben. Darauf hin er: Er werde die Bestellung stornieren, da er das nicht so schnell klären kann wie ich das wolle ( innerhalb einer Woche...). Ich schrieb ihm, er solle mir doch eben eine Kopie der Einlieferungsquittung senden, ich hake bei DPD nochmal nach. Reaktion: Keine! Nun sind 3 Wochen nach Bestellung vergangen, ich schrieb heute hin, wann ich denn nun meine Reifen bekomme. Reaktion: Keine! Geld habe ich natürlich auch nicht zurückbekommen.

Nun bin ich einigermaßen stinkig. Wie stehen denn die Chancen die 420,- EUR zurückzubekommen in dem Fall und über welchem Weg? Eigentlich müsste doch der Ebay bzw. PayPal Käuferschutz greifen? Ich bin etwas irritiert mit EU Händler, Standort der Ware USA…
Was mich wurmt, ich muss nun die Reifen und Schläuche woanders kaufen, kostet mal glatt EUR 160,- mehr.

Grüße

Tom

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von OldCadillac):
Wie stehen denn die Chancen die 420,- EUR zurückzubekommen in dem Fall

Das Glaskugelamt bearbeitet meinen Antrag auf Ersatzzuteilung leider nur sehe langsam ...



Zitat (von OldCadillac):
igentlich müsste doch der Ebay bzw. PayPal Käuferschutz greifen?

Im schlimmsten Fall kostet dieser "Schutz" einen ein paar hundert EUR an Anwalts und Gerichtskosten.
Aber versuchen kann man es.



Zitat (von OldCadillac):
r werde die Bestellung stornieren, da er das nicht so schnell klären kann wie ich das wolle ( innerhalb einer Woche...).

Wenn man dem Gegenüber 5 Wochen Zeit einräumt, sollte man auch die Muse aufbringen diese Zeit zu warten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Ich habe dem Gegenüber keinesfalls bis zu 5 Wochen Zeit gegeben zu liefern. Auf schriftliche Nachfrage teilte er mir mit, daß die Lieferung lediglich eine Woche dauere ab Bestellung. Sonst hätte ich da gar nicht bestellt.
Außerdem behauptet er ja, er habe die Ware bereits versendet. Und zwar am 12. November.

D.h. es kann sein, daß Ebay / PayPal nicht "mitspielen" könnte? Aus welchem Grund?

Grüße

Tom

-- Editiert von OldCadillac am 02.12.2020 20:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von OldCadillac):
Ich habe dem Gegenüber keinesfalls bis zu 5 Wochen Zeit gegeben zu liefern.

Das liest sich hier ganz anders.
Zitat (von OldCadillac):
Im Angebot stand zwischen 1 bis 5 Wochen aber mit Datum angegeben




Zitat (von OldCadillac):
Auf schriftliche Nachfrage teilte er mir mit, daß die Lieferung lediglich eine Woche dauere ab Bestellung.

Da käme es darauf an, wie verbindlich diese Mitteilung denn gewesen ist.



Zitat (von OldCadillac):
D.h. es kann sein, daß Ebay / PayPal nicht "mitspielen" könnte? Aus welchem Grund?

Da die keine geregelte Entscheidungsgrundlage haben sondern willkürlich entscheiden, ist das immer ein Glücksspiel.
Und da diese Art von Entscheidungen in der Regel auch rechtswidrig sind, kann der Verkäufer mit hervorragenden Erfolgsaussichten auf Erstattung des eingezogenen Betrages klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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