Käufer behauptet Ware wäre gefälscht, droht mit Polizei und verlangt Geld

4. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
InformatikerNRW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet Ware wäre gefälscht, droht mit Polizei und verlangt Geld

Hallo zusammen,

vielen Dank im voraus für Ihre Zeit und Antworten.
Ich habe vor ca. 3 Wochen gebrauchte Apple Kopfhörer für 125 Euro gekauft (Über Facebook Marketplace). (Aktueller Preis liegt bei 199 Euro). Vor dem Kauf habe ich die Echtheit über https://checkcoverage.apple.com/ch/de/ überprüft. Die Seite hat die Serien Nummer gefunden und die Echtheit bestätigt. Da das ein offizieller Apple Dienst ist, war ich überzeugt dass die Ware echt ist.

Ein Paar Tage später habe ich ein Defekt entdeckt: Der linke Hörer hat leichte piepsende Geräusche gemacht. Deshalb habe ich entschieden diese ALS DEFEKT über ebay-kleinanzeigen zu verkaufen. In der Anzeige habe ich den Defekt beschrieben und die Ware wurde ausdrücklich als Defekt angeboten. Preis: 115 Euro.

Ich musste nicht lange warten, ein Interessent hat mir 110 Euro angeboten. Ich hab sein Angebot angenommen und er hat mir das Geld über Paypal Freunde&Familie überwiesen. Die Sendung ging am Selben Tag raus.
2 Wochen Später schrieb mir der Käufer: "Die Ware ist fake, überweisen sie mir umgehend das Geld zurück und legen sie noch 100 Euro drauf, sonst gehe ich zur Polizei". Er behauptet dass er im Apple Store war, dort wurde gesagt dass die Ware fake ist. Da ich keine Lust auf Streit hatte, habe ich geantwortet dass er gerne vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ich hab ihm gesagt dass er mir die Ware zurückschicken soll und sobald ich sie erhalte, werde ich den Kaufpreis + Porto erstatten. Er hat mir zugestimmt. Allerdings wollte er das Geld zuerst. Da ich Kulanz zeigen wollte, habe ich das Geld über Paypal (Käuferschutz) überwiesen (Verwendungszweck: Rücknahme Kopfhörer, Anzeige ID und Serien Nr) . Als Reaktion kamm "Und jetzt das Ganze nochmal als Paypal "Freunde & Familie".
Nun verlangt der Käufer weiterhin Geld, droht ständig mit Anzeige und Polizei.

Meine Fragen: Was droht mir wenn er zur Polizei geht? Gilt das nicht als Erpressung ? Wie kann ich mein Geld oder meine Ware zurückbekommen?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Grüße





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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Von mir bekäme der Käufer eine Strafanzeige wegen Erpressung.

Und sonst gar nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
2 Wochen Später schrieb mir der Käufer: "Die Ware ist fake, überweisen sie mir umgehend das Geld zurück und legen sie noch 100 Euro drauf, sonst gehe ich zur Polizei".
Damit würde er sich praktisch selber anzeigen.

Zitat:
Was droht mir wenn er zur Polizei geht?
Ich kann deinerseits keine Straftat erkennen.

Zitat:
Gilt das nicht als Erpressung ?
Genau, und zwar die Forderung der 100 Euro.

Zitat:
Wie kann ich mein Geld oder meine Ware zurückbekommen?
Da ich davon ausgehe, dass er das alles genau so von Anfang an geplant hat würde ich in wegen Betrug anzeigen. Womöglich bringt ihn das ja dazu, die Ware herauszugeben.
Ansonsten geht es natürlich auf auf dem zivilrechtliche Weg, die Kosten sind aber bei 110Euro eher unangemessen (und du weißt nicht ob du sie zurück bekommst - der andere könnte ja mittellos sein).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von InformatikerNRW):
habe ich geantwortet dass er gerne vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Da hätte man überhaupt nicht antworten sollen bzw. nur in Form einer Strafanzeige.



Zitat (von Wurstsemmel):
Von mir bekäme der Käufer eine Strafanzeige wegen Erpressung.

Und weil er die Ware einfach einbehält.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Warum hattest du ihm nicht gesagt, dass du die Echtheit überprüft hattest und diese bestätigt wurde? Er solle dir einen Beweiß schicken, der den "fake" bezeugt.

Ich würde jetzt mit den ganzen gespeicherten Nachrichten / Drohungen zur Polizei gehen. Adresse hast du ja von ihm.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
InformatikerNRW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

VIelen Dank für die hilfreichen Antworten! Ich werde ihn wegen Erpressung anzeigen.

Zitat (von reckoner):
Ich kann deinerseits keine Straftat erkennen.

Er behauptet dass die Ware fake ist und droht mir , dass er mich wegen "Verkauf gefälschter Ware" anzeigt. Jetzt verlangt er noch Schadensersatz...

-- Editiert von InformatikerNRW am 04.12.2020 21:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er behauptet dass die Ware fake ist und droht mir , dass er mich wegen "Verkauf gefälschter Ware" anzeigt.
Und welche Straftat sol das sein?
In Betracht käme wohl nur Betrug, dazu hättest du aber bewusst gehandelt haben müssen (Vorsatz).

Zitat:
Jetzt verlangt er noch Schadensersatz...
Für welchen Schaden denn?

Hat er sich etwa extra für die Kopfhörer ein Iphone gekauft das er jetzt nicht nutzen kann, und kann er dieses auch nicht wieder verkaufen sowie auch keine anderen Kopfhörer anschaffen?
Ja, dann könnte man über Schadenersatz diskutieren ...

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von InformatikerNRW):
Wie kann ich mein Geld oder meine Ware zurückbekommen?


Da Du "normal" über Paypal das Geld zurücküberwiesen hast, kannst Du natürlich auch versuchen es über diesen Weg zurückzuholen.

Oder eben saubererer: Frist zur erneuten Zahlung des Kaufpreises / Rücksendung der Ware setzen (sicher, dass Du auch die Ware erhalten würdest, die Du versandt hast???).

Parallel dazu würde ich wie im letzten Absatz von reckoner aus Beitrag #2 vorgehen und das dem Käufer auch so mitteilen.
Dann kann er sich Gedanken dazu machen, dass sich eine frühzeitige Schadenswiedergutmachung meist positiv auf die zu erwartende Strafe auswirkt, zumal der zivilrechtliche Weg danach ja durchaus noch offen steht.

1x Hilfreiche Antwort

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