Frage:
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Welche Urkunden verlangt das Nachlassgericht für die Ausstellung eines Erbscheins für eine Cousine?
Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf die Erbenstellung der Cousine,
also deren Blutsverwandtschaft mit der Verstorbenen.
Die Verstorbene hat „unterhalb" von Cousinen und Cousengs keine Blutsverwandten oder diese sind ohne Nachkommen bereits verstorben. Der Ehemann der Verstorbenen ist bereits vorher verstorben. Keine Kinder.
Dass im Erbscheinantrag sämtliche Erben aufgeführt werden müssen ist bekannt.
Ein Testament o.ä. ist nicht vorhanden. Es gilt ausschließlich die gesetzliche Erbfolge.
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Die Problematik der Urkundenbeschaffung wird anhand eines Beispielfalles erläutert:
Die Verstorbene ist mit 70 Jahren gestorben,
Die Cousine ist 70 Jahr alt.
Die Eltern sind bei der Geburt von Kindern durchschnittlich 20 bis 40 Jahr alt.
Nehmen wir ein Durchschnittsalter von 30 Jahren bei der Geburt des Kindes.
D.h. die Eltern der Verstorbenen und die Eltern der Cousine wurden ca. 1920 geboren.
Es ist im Regelfall davon auszugehen,
dass die Cousine ihre Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde ihrer Eltern, die Geburtsurkunden ihrer beiden Elternteile und die Sterbeurkunden beider Elternteile hat.
Diese Urkunden findet man im Regelfall in den Unterlagen der Verstorbenen.
Bis dahin meist keine Probleme.
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Die Eltern von den Eltern,
also aus Sicht der Verstorbenen bzw. der Cousine Opa bzw. Oma
wurden ca. 1890 geboren und haben ca. 1920 geheiratet.
Durch Kriege und Kriegsfolgen, wie z.B. Kriegsgefangenschaft, Verschleppung, Flucht, Vertreibung, Plünderungen, Bomben, Brände, usw. sind die Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden) öfter nicht vorhanden.
Kinder kennen den Namen von Opa bzw. Oma, aber sonstige Daten nicht immer.
Da auch Standesämter, Einwohnermeldeämter und Kirchen zerbombt wurden und Zeitzeugen nicht mehr leben, können fehlende Urkunden oft nicht beschafft werden!
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Erst bei der vorherigen Generation schließt sich die Blutsverwandtschaft zwischen der Verstorbenen und der Cousine.
Urgroßvater bzw. Urgroßmutter wurden ca. 1860 geboren und haben ca. 1890 geheiratet.
Da ist es ein Glücksfall fehlende Urkunden beschaffen zu können!
Ich bedanke mich im Voraus für Hinweise, Tipps und Anregungen.