Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen:
Der Nachmieter meiner Wohnung hat mir einige Gegenstände (Küche, Lampen, Rollos, etc.) abgekauft. Im dem von beiden Parteien unterschriebenen Kaufvertrag ist unter anderem folgende Information enthalten:
§ 7 Der Käufer hat die Kaufgegenstände eingehend besichtigt, diese sind gebraucht. Die Kaufgegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Nach erfolgreicher Übergabe der Wohnung (ohne Beanstandung von seiner Seite aus) weigert sich der Käufer nun, den vereinbarten Betrag zu zahlen. Da seiner Meinung nach alle verkauften Gegenstände "Schrott" wären, könne er sie nicht gebrauchen und will dafür kein Geld zahlen.
Einige Fakten:
- Bei der Besichtigung hat sich der Käufer die kaufenden Gegenstände genau angeschaut (im Falle der Küche: alle Schranke, Klappen, etc. aufgemacht)
- Die Küche habe ich gebraucht gekauft (bis auf den Herd/Ofen - hier sind sogar noch 2 Jahre Garantie enthalten) und dies auch genauso kommuniziert. Trotzdem ist die Küche voll funktionstüchtig und nicht kaputt oder beschädigt.
- Der Käufer hat die Küche nun sogar schon selber abgebaut und in den Keller gebracht
Der Käufer wirft mir Täuschung vor und möchte deshalb den, im Vertrag festgelegten, Betrag nicht bezahlen.
Ich könnte verstehen, dass er nicht den vollen Preis zahlen möchte, wenn er in die Wohnung kommt und die Küche plötzlich kaputt ist und er sie quasi nicht brauchen kann. Die Ironie dabei ist allerdings, dass ich schon kurz nach der Besichtigung ausgezogen bin und die Küche dementsprechend nicht mal mehr in Benutzung war - der Zustand kann sich also gar nicht verändern. Und während der 1. Besichtigung wurden ja auch keine Mängel seinerseits festgestellt. Bei der Wohnungsübernahme (bei der im Übrigen auch noch eine Person der Wohnungsbaugesellschaft anwesend war) hat er auch keine Mängel feststellen können.
Auf mich wirkt das alles sehr nach einer Masche, um kein Geld für die Gegenstände bezahlen zu müssen. Vor allem weil dies auch alles erst passierte, nachdem er die Schlüssel für die Wohnung bekommen hat.
Ich freue mich über jede Hilfe!
Vielen Dank.
Liebe Grüße