Lärm Unterlassungserklärung

28. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm Unterlassungserklärung

Hallo,
mein Nachtbar hat mir durch einen Anwalt ein Aufforderung zur einer Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen Lärm geschickt. Zusätz beschuldigen sich mich eine Kamera aufgestellt zu haben.

Zitat aus dem Schreiben:"Zudem beobachten Sie ständig unsere Mandanten auf ihrem Grundstück. Sie haben sogar eine Kamera installiert, die auf das Gründstück unserer Mandantin filmt."

Ich wohne hier zu Miete bei meiner Mutter und habe keine Zimmer aus den ich den Nachbar sehen kann.

Mit der angeblichen Kamera ist wohl Funksensor für ein Temometer gemeint.

Wir haben schon seit Jahren keinen Kontakt mehr zum Nachtbarn, wir werden regelmäßig beschimpft.
Es handelt sich um Einfamilienhäuser

Ich möchte jetzt nur gerne wissen, ob ich den Nachtbarn wegen übler Nachrede anzeigenkann.

Gruss Klaus



-- Editiert von winzig18 am 28.12.2020 22:54

Ärgert der Nachbar?

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von winzig18):
Ich möchte jetzt nur gerne wissen, ob ich den Nachtbarn wegen übler Nachrede anzeigenkann.

Das bringt zwar nichts, aber ja, kann man.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso bringt es nichts, würde es einfach nur eingestellt?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wieso bringt es nichts, würde es einfach nur eingestellt?

Ja

Zum einen, weil sich die Justiz nicht für solchen Kinderkram interessiert.
Zum anderen weil fraglich ist, ob überhaupt eine üble Nachrede vorliegt.
(Üble Nachrede setzt voraus, dass die Behauptung ehrverletzend ist oder jemand verächtlich gemacht wird. Das ist wahrscheinlich noch nicht der Fall. Außerdem müssen die Behauptungen gegenüber einem Dritten oder öffentlich fallen. Solange der Vorwurf nur an Sie direkt gerichtet ist und außer dem Absender und em Anwalt niemand davon etwas mitbekommen hat, wird das nichts.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Du das recht, Kinderkram

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#5
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Warum soll man eine Unterlassungserklärung wegen Lärms abgeben?! Gibt es denn Lärm?!

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#6
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es läuft nur ein kleines Radio im Erdgeschoss in der Küche andere Nachbarn die genauso weit weg wohnen hören nichts. Das Radio läuft auch nur Nachmittags.
Heute ist das Zweite Schreiben vom Rechtsanwalt gekommen, mit gleichen Inhalt.
-- Editiert von winzig18 am 18.01.2021 23:19

-- Editiert von winzig18 am 18.01.2021 23:22

-- Editiert von winzig18 am 18.01.2021 23:23

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich würde erst mal gar nicht darauf reagieren.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

So ist es, die Schreiben vom Anwalt einfach ignorieren. Der Anwalt schreibt nur das, was seine Mandanten ihm vorgeben. Das ist also alles völlig belanglos.
Hier sollte man absolut gar nicht reagieren. Keinerlei Kommunikation mit dem Anwalt! Diese Bettelbriefe einfach entsorgen, oder von mir aus auch einrahmen und aufhängen, ganz so, wie es einem gefällt.

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#9
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es möglich das die jetzt mit einer Einstweiligen Verfügung kommen?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von winzig18):
Ist es möglich das die jetzt mit einer Einstweiligen Verfügung kommen?

Klar. Es gibt Anwälte die sind sich für keinen Unfug zu schade ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von winzig18):
Ist es möglich das die jetzt mit einer Einstweiligen Verfügung kommen?

Möglich: ja. Es ist auch möglich, dass in China ein Sack Reis umfällt, der einen Schmetterling aufscheucht, dieser mit den Flügeln schlägt und dieser Lufthauch bei dir irgendwann als Orkan ankommt.
Wahrscheinlich: Nein!!! Sogar eher extrem unwahrscheinlich, denn welcher Richter würde sich schon auf solch einen Unfug einlassen.
Wie gesagt: einfach alles Bisherige völlig ignorieren.



-- Editiert von -Laie- am 20.01.2021 09:35

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, der Richter weiß ja nicht, was wirklich abgeht, genauso wenig wie der Anwalt. Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann man sich wehren, das sollte man tun. Und außergerichtlich einfach nicht reagieren.

wirdwerden

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, der Richter weiß ja nicht, was wirklich abgeht,
Dann, wenn er sich nicht sehr sicher ist, wird er auch kaum eine einstweilige Verfügung unterzeichnen.

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#14
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute hatte ich eine Schiedsperson an der Haustür stehen.
Ich habe keine Angaben gemacht.
Wie ist denn jetzt der weiterre Ablauf, brauche ich einen Anwalt?
Ich wohne inn NRW.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von winzig18):
Wie ist denn jetzt der weiterre Ablauf,

Das dürfte ein Hellseher wohl am besten beantworten können...
Eventuell gibt er auf, eventuell klagt er.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte, wie ist der Ablauf eines Schiedsverfahrens.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von winzig18):
wie ist der Ablauf eines Schiedsverfahrens.
Schritt für Schritt, auch in NRW.
https://schiedsamt-hannover-bueckeburg.de/schlichtungsverfahren/


Zitat (von winzig18):
Ich habe keine Angaben gemacht.
Warum nicht? Was hat man dir denn an der Haustür erklärt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fühlte mich überrumpelt, weil ich mich mit sowas nicht auskenne.

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von winzig18):
Ich fühlte mich überrumpelt, weil ich mich mit sowas nicht auskenne.
Hat die Person dir wenigstens gesagt, ob sie nochmal kommt oder ob du jemanden dazu holen sollst, der das versteht?

Man will die Angelegenheit als Schiedsverfahren beenden.

Nicht übers Amtsgericht.


-- Editiert von Anami am 08.05.2021 14:21

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sie hat nichts mehr gesagt.
Am nächsten Tag kam schon der Termin für die Schlichtung

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#21
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ich habe Mist gebaut.
Ich habe per Email den Schlichter angekündigt das ich nicht an den Termin teilnehme.
Als Begündung habe ich angegeben, das ich aus Angst vor den Nachbarn nicht teilehmen kann, weil er mich ständig über den Zaun hinweg beleidigt und bedroht. Was auch stimmt.
Kann mir jetzt ein Anzeige wegen Verleugnung drohen?

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Abgesehen davon, das die Begründung nicht wirklich glaubwürdig ist, ist Verleugnung in DE kein Straftatbestand.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe in der Email auch noch mitgeteilt das ich nur Mieter im Haus bin, und zu der Hausseite die dem ist Nachbarn zugeneigt ist keinen Zugang habe.

-- Editiert von winzig18 am 02.06.2021 21:48

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#24
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
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#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ winzig: was meinst Du mit "rausgeben?" An wen? Natürlich an die Gegenseite, das Kinderspiel "ich weiß was, was Du nicht weißt," das läuft auch in einem Schiedsverfahren nicht. Also erklär uns das mal, dann kann man vielleicht auch besser helfen. Was ist denn der Verfahrensstand?

wirdwerden

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von winzig18):
Ich glaube ich habe Mist gebaut.
Ja, aber der Mist lässt sich wegräumen.
Zitat (von winzig18):
Kann mir jetzt ein Anzeige wegen Verleugnung drohen?
Quatsch.

Der Schiedsmann ist kein Zeuge, sondern ein Schlichter.
Ein Unparteiischer---so wie der Schieri beim FB-Spiel auf grüner Wiese.

Was kannst du jetzt tun?
-dem Schiedsmann in einer E-Mail mitteilen, dass du an einer einvernehmlichen Lösung und der Streitschlichtung interessiert bist.
-dass du um einen neuen Termin bittest, nachdem du dich informiert hast .

-dann abwarten, was der Schlichter schreibt.
-der Schlichter müsste dann deinen Nachbarn auch erst anschreiben, ob er mit einem neuen Schlichtungstermin einverstanden ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich befürchte nur das der Schiedsmann einen Ausdruck von der Email an den Nachbarn weitergibt.

-- Editiert von winzig18 am 03.06.2021 13:48

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#28
 Von 
winzig18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
winzig: was meinst Du mit "rausgeben?" An wen? Natürlich an die Gegenseite, das Kinderspiel "ich weiß was, was Du nicht weißt," das läuft auch in einem Schiedsverfahren nicht. Also erklär uns das mal, dann kann man vielleicht auch besser helfen. Was ist denn der Verfahrensstand?


Der Verfahrensstand ist, das ich im Dezember 2020 und in Januar 2021 vom Anwalt der Nacharn eine Schreiben bekommen habe in dem ich eine aufgefordert wurde eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, weilich das Nachbargrundstück beobachte, laute Radio spiele, und den Nachtbar nachstelle. Anfang Mai kam dann der Termin für die Schiedsverhandlung.
Ich habe ein Email an den Schiedsmann Das ich aus Angst vor den Nachbarn zum Termin nicht komme da er mir schon seit Jahren über den Zaun hinweg mit Körperlicher Gewalt droht. Außerdem habe ich mitgeteilt das ich nur Mieter bin und im Haus keinen Zugang zu der Seite habe die den Nachbarn zugewandt ist und ich deshalb nicht berechtigt bin irgendwelche Abmachungen beim Schiedstermin zu machen. Deshalb bin ich nicht zum Schiedtermin gegangen.

Vielleich sollte ich noch erwähnen, das das Haus meine Mutter gehört und das Nachbarin die Schwester meiner Mutter ist und deshalb nicht sie mit dem Anwalt bedroht haben, da sie dann wohl Ärger mit den Rest der Familie bekommen hätten
I


-- Editiert von winzig18 am 03.06.2021 14:29

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#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von winzig18):
Ich befürchte nur das der Schiedsmann einen Ausdruck von der Email an den Nachbarn weitergibt.
Alles, was du schreibst, sind nur Befürchtungen.
Deine E-Mail wird der Schiedsmann nicht an den Nachbarn geben.
Der Schiedsmann braucht einen neuen Termin, an dem die Beteiligten sich möglichst einigen.
Zitat (von winzig18):
Vielleich sollte ich noch erwähnen,
Das ist völlig nebensächlich.
Den Verfahrensstand kann man doch selber lesen, steht doch seit Dezember lesbar hier. Der wird nicht anders durch Wiederholung.

Meine Empfehlung: Nun warte bitte ab, was der Schiedsmann dir schreibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine E-Mail wird der Schiedsmann nicht an den Nachbarn geben.

Kein Ahnung woher man diese Sicherheit nimmt ...


Ansonsten beliebt nur abwarten, wie der Nachbar auf die Begründung reagiert.


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