Auszug/beschädigte Wohnungstür

30. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kitty01123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug/beschädigte Wohnungstür

Hallo,

meine Wg löst sich zum 1.1.2021 auf.
Wir sind zu dritt und heute haben sich die Vermieter schonmal die Wohnung angeguckt.
Es geht um Privatvermietung, unsere Vermieter wohnen unter uns.
An der Wohnungstür befinden sich eindeutige Einbruchspuren, ebenso am Türrahmen. Diese waren bei unserem Einzug allerdings schon da.
Problem ist wir können das nicht nachweisen.
Die Vermieter wollen nun, dass wir das ganze zahlen.
Wir sehen es natürlich nicht ein einen Schaden zu bezahlen, den wir nicht verursacht haben.
Da es die Wohnungstür ist könnten die uns ordentlich das Geld aus der Tasche ziehen.. So eine Tür kostet sicher 3000€ inkl neues Schloss.

Kennt sich jemand damit aus?
Kann man das evtl über die Haftpflicht laufen lassen oder sind sogar die Vermieter für die Reparatur zuständig?
Wir wissen leider nicht wie lange der Schaden schon besteht und es wurde auch nie angezeigt.

Bitte dringend um Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kitty01123):
Diese waren bei unserem Einzug allerdings schon da.
Problem ist wir können das nicht nachweisen.

Wenn man nichts beweisen kann, woher weis man dann das die bei Einzug schon da waren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Kitty01123):
Es geht um Privatvermietung, unsere Vermieter wohnen unter uns.
An der Wohnungstür befinden sich eindeutige Einbruchspuren, ebenso am Türrahmen. Diese waren bei unserem Einzug allerdings schon da.
Problem ist wir können das nicht nachweisen.


Als Mieter seid Ihr verpflichtet einen so erheblichen Schaden dem VM schriftlich anzuzeigen. Der VM wird Euch das zur Last legen können.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Der VM wird Euch das zur Last legen können.
Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall sein.

Bei einer Beschädigung der Mietsache ist der Vermieter beweispflichtig. Er muss beweisen, dass die Beschädigung
1) bei Übergabe an den Mieter noch nicht vorhanden war,
2) sie nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist und
3) sie in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt.

Alles drei muss gleichzeitig vom Vermieter bewiesen werden. Punkt 1 wird für den Vermieter schonmal schwierig, Punkt 3 nahezu unmöglich. Denn die Beschädigung ist offenbar von außen an der Wohnungstür. Die kann jeder und insbesondere auch ein Einbrecher erzeugt haben. Das wäre aber nicht der Verantwortungsbereich des Mieters. In diesen Verantwortungsbereich fallen nur Beschädigungen durch den Mieter selber sowie seine Gäste. Ungebetene Gäste gehören nicht dazu.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Kitty01123):
Kann man das evtl über die Haftpflicht laufen lassen
Wenn ihr eine Haftpflicht habt, so meldet das der Versicherung. Ich gehe aber nicht davon aus, dass die zahlen werden, weil ihr selber nicht haftet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kitty01123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten und frohes neues!

Die Übergabe lief nun relativ problemlos ab.
Über die haftpflicht wollten wir das nicht laufen lassen, da wir gerne ehrlich bleiben möchten und wir möchten auch kein Rechtsstreit.
Wir sollen nach wie vor die Einbruchspuren beseitigen und diverse Mängel an Zimmertüren und Rahmen beheben.
Diese sind alle mit einer Türfolie in Holzoptik überzogen.
Wir haben darauf geachtet, dass ein Übergabe Protokoll angefertigt wird.
Die VM hat dort nur draufgeschrieben "bitte die Mängel an den Türen durchgehen".
Wir wissen was gemeint ist aber dieses Protokoll ist im Grunde nun nicht wirklich Aussagekräftig.
Wir wollen kein Streit deswegen kümmern wir uns nun um die Mängel, die uns bekannt sind.
Ich meine, dass die VM nun nicht hinterher noch sagen können wir müssen noch dies und das machen.
Das Protokoll ist quasi unsere Absicherung. Oder ist das gar nicht rechtens?

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#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Kitty01123):
Über die haftpflicht wollten wir das nicht laufen lassen, da wir gerne ehrlich bleiben möchten und wir möchten auch kein Rechtsstreit.


Was hat das mit "ehrlich bleiben" zu tun ?
Die Haftpflicht schützt Dich in solchen Fällen vor unberechtigten Forderungen indem sie die Übernahme derselben ablehnt.

Zitat (von Kitty01123):
Wir wollen kein Streit deswegen kümmern wir uns nun um die Mängel, die uns bekannt sind.


Kann man natürlich machen......

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kitty01123):
Ich meine, dass die VM nun nicht hinterher noch sagen können wir müssen noch dies und das machen.
Vielleicht halten sie aber dies und das, was ihr da *durchgegangen* seid, für nicht gut genug?
Wie will man als Laie folienbeschichtete Türen *reparieren* oder Einspruchspuren beseitigen?

Ich empfehle auch, eurer HP-Versicherung den Schaden zu melden. Die Versicherung weiß dann, wie sie dem Vermieter gegenüber auftreten kann.

Streit gibt es evtl., wenn es um die Rückzahlung der Mietkaution geht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist aber im Rechtsstreit nicht der Ansprechpartner, das sind der/die Mieter. Die Privat-Haftpflichtversicherung wird also die Regulierung ablehnen. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Vermieter die Schäden nicht dennoch auf die Mieter abwälzen kann.

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#9
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist aber im Rechtsstreit nicht der Ansprechpartner, das sind der/die Mieter. Die Privat-Haftpflichtversicherung wird also die Regulierung ablehnen.


Soviel mir bekannt, kann ein Zusatz für Mietsachen in der Privatl-Haftfplichtvers.
auch für Mietschäden aufkommen. Nur so als Hinweis, wird in diesem Fall wohl
nicht der Fall sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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