Fritzbox defekt Garantiefall

4. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.05.2022 11:32:18
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)
Fritzbox defekt Garantiefall

Vielleicht kann mir jemand helfen.
Fritzbox war defekt, lt. 1&1 war da noch Garantie drauf. Mir wurde gesagt wurde, das es ein paar Tage dauert bis die neue Fritzbox hier bei mir eintrifft. Weil ich nicht so lange ohne Telefon hier sitzen wollte ( waren 4 Tage) hat mir der Servicemitarbeiter eine Telefonumleitung auf mein Handy vorgeschlagen. Dadurch sind mir aber Kosten entstanden die ich sonst nicht gehabt hätte. Fallen diese Kosten mit in die Garantie der Fritzbox? 1&1 will nur die Hälfte davon bezahlen und meinte, ich hätte die Telefonumleitung ja freiwillig gemacht. Ich hatte doch nur die Alternative der Umleitung oder 4 Tage ohne Telefon.
Danke schon mal
LG Karbolmaus 50

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Karbolmaus50):
Fallen diese Kosten mit in die Garantie der Fritzbox?

Das erfährt man, in dem man die uns unbekannten Garantiebedingungen liest.



Zitat (von Karbolmaus50):
1&1 will nur die Hälfte davon bezahlen

Das ist aber sehr kulant, in der Regel gibt es da 0 EUR.



Zitat (von Karbolmaus50):
und meinte, ich hätte die Telefonumleitung ja freiwillig gemacht.

Zumindest liest sich die Schilderung so.



Zitat (von Karbolmaus50):
Ich hatte doch nur die Alternative der Umleitung oder 4 Tage ohne Telefon.

Ja, und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Dadurch sind mir aber Kosten entstanden die ich sonst nicht gehabt hätte


Das ist leider so und gehört zum Lebensrisiko dazu. Immerhin ist 1&1 kulant und zahlt die Hälfte.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.05.2022 11:32:18
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Karbolmaus50):
Fallen diese Kosten mit in die Garantie der Fritzbox?

Das erfährt man, in dem man die uns unbekannten Garantiebedingungen liest.

Zitat (von Karbolmaus50):
1&1 will nur die Hälfte davon bezahlen

Das ist aber sehr kulant, in der Regel gibt es da 0 EUR.

Zitat (von Karbolmaus50):
und meinte, ich hätte die Telefonumleitung ja freiwillig gemacht.

Zumindest liest sich die Schilderung so.

Zitat (von Karbolmaus50):
Ich hatte doch nur die Alternative der Umleitung oder 4 Tage ohne Telefon.

Ja, und?


Danke für die Antworten, ich werde das Angebot von 1&1 annehmen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Karbolmaus50):
Fallen diese Kosten mit in die Garantie der Fritzbox?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: Nein
Warum sollte der Garantiegeber der Box auch für irgendwelche Folgekosten aufkommen wollen?

Zitat (von Karbolmaus50):
1&1 will nur die Hälfte davon bezahlen und meinte, ich hätte die Telefonumleitung ja freiwillig gemacht.
Das ist sehr kulant, zumal 1&1 noch nicht einmal der Garantiegeber der Box ist!

Zitat (von Karbolmaus50):
Ich hatte doch nur die Alternative der Umleitung oder 4 Tage ohne Telefon.
Ja, deine Wahl. Du hast dich für die Umleitung entschieden, also würdest du normalerweise auch die Kosten dafür tragen müssen.

Zitat (von Karbolmaus50):
ich werde das Angebot von 1&1 annehmen
Gute Entscheidung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Karbolmaus50):
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Fritzbox war defekt, lt. 1&1 war da noch Garantie drauf.

Reden wir über Garantieansprüche?
Oder reden wir über "Gewährleistungsansprüche"? (Korrekt: Sachmängelhaftung)

Wenn es um Gewährleistungsansprüche geht, muß der Verkäufer kein Ersatzgerät stellen. Bei Garantieansprüchen kommt es auf die Garantiebedingungen an.

Hier ist aber bis jetzt völlig unklar, was eigentlich der Vertragsinhalt ist.

Wurde eine Fritzbox gekauft?
Wurde eine Fritzbox gemietet?

Falls eine Fritzbox gemietet wurde, ist sie Teil eines Vertrages über Internet- und Telefondienstleistungen?

Wenn ich einen Vertrag über die Bereitstellung eines Internet- und Telefonanschlusses abschließe, und Teil der Leistung ist die Bereitstellung bestimmter Hardware - dann habe ich Anspruch auf sofortigen Austausch bzw. Ersatzgerät, wenn das Ding nicht funktioniert, und deshalb die Leistung "Internet- und Telefonanschluss" nicht mehr bereitsteht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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