Antwort vom 5.1.2021 | 16:37
Von Status: Beginner (79 Beiträge, 7x hilfreich)
soll aber 740€ netto zahlen.
Wofür denn genau?
Hier ist die Antwort vom Betreiber: Vielen Dank für Ihre Mail vom 05.01.2021, in der Sie um die Erklärung der Berechtigungsgrundlage für die Erhebung des Anschlussbeitrages baten.
Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden Bedingungen der WXXXG Netz GmbH zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV). Diese sind neben dem dazugehörigen Preisblatt auf unserer Homepage WXXXG Netz - (wxxxg-netz.de) veröffentlicht und werden für alle Anschlussnehmer/Anschlussnutzer in unserem Verteilnetz gleichlautend angewendet. Wir haben Ihnen beide Dokumente im Anhang beigefügt.
Wie Herr Bxxx Ihnen bereits mitteilte, ist der Netzanschluss aktuell am Netzkabel „gesperrt". Diese Trennung erfolgte bereits 2017. Grundlage für diese durchgeführte Sperrung ist der §24 der NAV. Hierzu heißt es u.a.:
„Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Anschlussnehmer oder -nutzer dieser Verordnung zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um die Anschlussnutzung ohne Messeinrichtung, unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern". Dieser Sachverhalt war und ist an der Verbrauchsstelle gegeben. Die Eichfrist der installierten Zähler ist abgelaufen. Ein weiterer Betrieb nicht geeichter Zähler ist gesetzlich untersagt. Mangels Zutrittsmöglichkeiten haben wir diese Maßnahmen seiner Zeit ergriffen.
Weiterhin heißt es: „Die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden".
Wir bitten Sie, dass Ihnen zugestellte Angebot zur Wiederherstellung der Versorgung am Netzanschlusskabel und den Netzanschlussvertrag zu bestätigen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.