Zweiter Name an Briefkasten - Kündigungsgrund?

7. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
TheWire
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Zweiter Name an Briefkasten - Kündigungsgrund?

Hallo,

ich habe einen Mieter der schon länger "den Hausfrieden stört" - es gab viele Polizeieinsätze u.a. Vorfälle. Die Kündigung wurde daher auch schon ausgesprochen, hätte aber lt. einem Rechtsanwalt vor Gericht unter Umständen nicht ausreichen können.

Jetzt hat der Mieter einen zweiten Namen an seinem Briefkasten. Ich gehe davon aus, da er auch sehr oft besuch hat, dass dort unerlaubterweise ein Untermieter wohnt.

Welche Möglichkeiten hab ich? Ich werde den Mieter darauf ansprechen, allerdings wird er dies vermutlich abstreiten.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
Welche Möglichkeiten hab ich?
Das kommt auf die mietvertraglichen Regelungen sowie das übliche Vorgehen vor Ort an. Wer bringt denn normalerweise Klingelschilder an bzw. steht etwas dazu im Mietvertrag? Der Vermieter oder der Mieter? Eine Kündigungsmöglichkeit sehe ich wegen eines Klingelschildes ohne Abmahnung auf jeden Fall nicht. Selbst dann nicht, wenn der Vermieter die Klingelschilder anbringt.

Zitat (von TheWire):
Ich werde den Mieter darauf ansprechen, allerdings wird er dies vermutlich abstreiten.
Dann fang es nicht gleich falsch an. Wenn du dem Mieter vorwirfst, untervermietet zu haben, wird er möglicherweise sogar berechtigt abstreiten. Aber du kannst ihn ja fragen, wer denn diese Person auf dem Klingelschild ist und warum der Name dort steht. Das wird er kaum abstreiten können. Ob er dir antworten muss, ist eine andere Frage.

-- Editiert von cauchy am 07.01.2021 23:20

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber du kannst ihn ja fragen, wer denn diese Person auf dem Klingelschild ist und warum der Name dort steht.


Es ist ein zweiter Name am Briefkasten. Der fremde lässt vielleicht nur seine Post
an seinen Freund schicken. Der Name am Klingelschild läßt eher vermuten, dass
er in der Wohnung wohnt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von TheWire):

ich habe einen Mieter der schon länger "den Hausfrieden stört" - es gab viele Polizeieinsätze u.a. Vorfälle. Die Kündigung wurde daher auch schon ausgesprochen, hätte aber lt. einem Rechtsanwalt vor Gericht unter Umständen nicht ausreichen können.

D.h.: es wurde die Kündigung ausgesprochen, der Mieter ist nicht ausgezogen, und dann hat man einen Rechtsanwalt gefragt, der einem gesagt hat: das wird vor Gericht unter Umständen scheitern?

Zitat:

Jetzt hat der Mieter einen zweiten Namen an seinem Briefkasten. Ich gehe davon aus, da er auch sehr oft besuch hat, dass dort unerlaubterweise ein Untermieter wohnt.

Welche Möglichkeiten hab ich? Ich werde den Mieter darauf ansprechen, allerdings wird er dies vermutlich abstreiten.


1. Nimmt der Mieter eine Untervermietung vor, ohne die erforderliche Erlaubnis seines Vermieters einzuholen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten auch dann, wenn er einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat.
2. Ob ein derartiger Vertragsverstoß des Mieters ein die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigendes Gewicht hat, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
3. Hat der Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter rechtzeitig erbeten, so ist eine auf die fehlende Erlaubnis gestützte Kündigung rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter seinerseits zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet war und ihm somit selbst eine Vertragsverletzung zur Last fällt.
(haufe.de)

Man sollte sich über eines klar sein: der Mieter muß zwar die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung einholen, der Vermieter darf sie aber nur aus wichtigem Grund verweigern und dann nicht, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. (Das hat er z.B. immer, wenn er das Geld braucht, um die Miete zahlen und die Wohnung halten zu können.)

Mit anderen Worten: eine unerlaubte Untervermietung kann unter Umständen ein Kündigungsgrund sein, muss es aber nicht.

Wenn es sowieso schon mehr Stress gab und auch schon ein Anwalt konsultiert wurde, dann sollte man die Sache für den konkreten Einzelfall mit dem Anwalt besprechen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Jetzt hat der Mieter einen zweiten Namen an seinem Briefkasten. Ich gehe davon aus, da er auch sehr oft besuch hat, dass dort unerlaubterweise ein Untermieter wohnt.


Ein zweiter Name auf dem Briefkasten ist kein ausreichender Nachweis für eine Untervermietung.
Der Mieter könnte im Rahmen einer Räumungsklage auch eine Erklärung dafür nachliefern, z.B. dass man Pakete für einen Bekannten, der im Urlaub ist, für einen Zeitraum annimmt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
Zweiter Name an Briefkasten - Kündigungsgrund?

Nö,

Weder ist das grundsätzlich verboten, noch ist das auch nur ansatzweise ein Nachweis, das da untervermietet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Du solltest dich mit diesem Problem an einen Anwalt wenden, du willst den Mieter loswerden, dann lass dich ordentlich beraten und führen, das kann ein Forum nicht leisten.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
Ich gehe davon aus, da er auch sehr oft besuch hat, dass dort unerlaubterweise ein Untermieter wohnt.
Wenn er z.B. seine(n) Lebenspartner(in) bei sich wohnen lässt, so wäre das hinzunehmen, das wäre keine unerlaubte Untervermietung. Der Vermieter kann dann auch nichts dagegen unternehmen. Er würde das hinnehmen müssen.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

@Laie

Das ist nicht ganz richtig. Auch beim Zuzug des/der Lebenspartners/in muss der Mieter dies dem VM melden und seine "Zustimmung" einholen und zwar BEVOR der/die Partner(in) einzieht.. Für den VM ist es allerdings mehr als nur sehr schwierig hier ein VETO einzulegen, es ist aber durchaus möglich.



-- Editiert von Solan196 am 08.01.2021 13:57

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Ja, o.k., so wäre es richtig gewesen, aber auch ohne diese Vorab Information und Zustimmung würde es der Vermieter nicht schaffen, den Lebenspartner wieder aus der Wohnung zu bekommen, denn er ist ja in der Pflicht zuzustimmen wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat.

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#10
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Selbst wenn der Mieter eine "berechtigte Person" einziehen lässt, so ist er dennoch verpflichtet den Vermieter davon zu unterrichten, schließlich muss der Vermieter ein korrekte Nebenkostenabrechnung (hier insbesondere die personenabhängige Kosten) erstellen. Meldet der Mieter diesen Zuzug nicht dem Vermieter begeht der einen Vertragsbruch.
Zieht ein "normaler Untermieter" ein muss er die aktive Zustimmung des Vermieters einholen, unterlässt er dies wiegt der Vertragsbruch umso schwerer.

So oder so, alles Punkte die eine berechtigte Kündigung weiter untermauern könnten, selbst wenn sie für sich alleine noch keine Kündigung rechtfertigen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
So oder so, alles Punkte die eine berechtigte Kündigung weiter untermauern könnten, selbst wenn sie für sich alleine noch keine Kündigung rechtfertigen würden.
Das halte ich für falsch. Zwei halbe Argumente ergeben kein ganzes.

Bisheriger Kündigungsgrund: Störung des Hausfriedens. Das hat nun gar nichts mit Gebrauchsüberlassung an Dritte zu tun. Mal abgesehen davon, dass der Vermieter für letzteres erstmal Beweise haben müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Selbst wenn der Lebenspartner zugezogen ist und der Mieter den Vermieter nicht informiert hat -> das ist kein ausreichender Grund für eine Vermieterkündigung

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Bisheriger Kündigungsgrund: Störung des Hausfriedens. Das hat nun gar nichts mit Gebrauchsüberlassung an Dritte zu tun.


Seit wann müssen Kündigungsgründe "etwas miteinander zu tun" haben?

Wenn die Störung des Hausfriedens nachhaltig ist, dann ist das kein "halber" Grund, sondern ein richtiger Grund zur Kündigung, und auch der Vertragsbruch sollte nicht so leicht abgebügelt werden, so kommt eins zum anderen und es wird ein schöner Strauß draus, aber das sollte dann wirklich ein Anwalt machen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wenn die Störung des Hausfriedens nachhaltig ist, dann ist das kein "halber" Grund,
Der Zuzug der/des Lebenspartner(in)s ist aber nun einmal keine Störung des Hausfriedens.
Und hier geht es auch nicht um einen Vertragsbruch sondern um eine Pflichterfüllung aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Das ist weit weg von einem Vertragsbruch! Und ja, wenn es um den Zuzug eines Lebenspartners geht, dann kann man das ganz leicht wegbügeln.

Signatur:

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#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Zuzug der/des Lebenspartner(in)s ist aber nun einmal keine Störung des Hausfriedens.


Das hat hier doch überhaupt niemand geschrieben, im EP ist folgendes zu lesen.

Zitat (von TheWire):
ich habe einen Mieter der schon länger "den Hausfrieden stört" - es gab viele Polizeieinsätze u.a. Vorfälle.


Zitat (von -Laie-):
Und ja, wenn es um den Zuzug eines Lebenspartners geht, dann kann man das ganz leicht wegbügeln.


Das wäre dann erst mal abzuwarten.

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