Guten Tag, habe eine Frage zwecks Pflichtteilsergänzungsanspruch. In 2014 wurde ein Haus der Großmutter verkauft und der Betrag an den Sohn als Schenkung überschrieben. In 2016 ist der Sohn der Großmutter verstorben und in 2017 die Großmutter selbst. Die Tochter der Großmutter ist in 2011 verstorben und hat einen Sohn. In 2019 wurde bekannt das es sich beim Hausverkauf um eine Schenkung handelt. Wie wird hier der Pflichtteilsergänzungsanspruch geregelt? Bzw wann verjährt der Anspruch, erst mit Kenntnisnahme in 2019?
Pflichtteilsergänzungsanspruch, Schenkung
8. Januar 2021
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Frage vom 8. Januar 2021 | 11:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsergänzungsanspruch, Schenkung
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#1
Antwort vom 8. Januar 2021 | 11:51
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Um den Anspruch welcher Person geht es?
#2
Antwort vom 8. Januar 2021 | 11:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Sohn der Großmutter hat eine Tochter und hat den Betrag vom Haus von ihrem Vater geerbt. Die Tochter der Großmutter ist auch verstorben und einen Sohn. Der Sohn der verstorben Tochter der Großmutter hat in 2019 von der Schenkung erfahren. Hat dieser Ansprüche auf den pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn ja wie lange bzw wann verjährt dieser
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#3
Antwort vom 8. Januar 2021 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Bzw wann verjährt der Anspruch, erst mit Kenntnisnahme in 2019?
Die Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt mit Kenntnis der Schenkung. Die Verjährung würde somit zum 31.12.2022 eintreten.
Hier könnte aber auch grob fahrlässige Unkenntnis vorliegen und dann wäre der Verjährungsbeginn in 2017 und der Pflichtteilergänzungsanspruch bereits verjährt.
Außerdem sollte man prüfen, ob es überhaupt rechnerische einen Pflichtteilergänzungsanspruch gibt. Dazu müsste man wissen, wie hoch der Schenkugnsbetrag war und wie hoch der beim Tod der Großmutter verbliebene Nachlasswert war.
-- Editiert von hh am 08.01.2021 16:37
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