Hallo zusammen, evtl kennt sich ja hier jemand damit etwas aus.
Mir gehört (mit einer weiteren Partei) ein Grundstück zu 50/100 nach §8 WEG
Auf diesem Grundstück wurde ein Mehrgenerationenhaus gebaut das auch 50/100 aufgeteilt wurde und selbst von beiden Parteien bewohnt wird.
Leider is es derzeit so, dass bei dem anderen Eigentümer regelmäßig ein Besucher kommt. Bei dem ich nicht damit einverstanden bin, dass er mein Grund betritt.
Ist es hier möglich ein Verbot auszusprechen das gerichtlich auch halten würde. Aufgrund der 50/100 Eigentumsregel, ist nicht ersichtlich wem welcher Grund gehört.
Danke für eure Antworten
Gruß