Sehr geehrte Damen und Herren,
ich privater Käufer habe über das Internet bei einem gewerblichen Händler eine Decke im Wert von 350€ bestellt. Diese wurde bei meiner Nachbarin zugestellt. Dort habe ich Sie nach 3 Tagen abgeholt, da ich nicht zuhause war. Nachdem ich die Decke im Beisein meiner Mutter und Freundin ausgepackt habe viel uns auf, dass die Etikette abgeschnitten waren und Sie zwar nicht verschmutzt war, aber dennoch den Eindruck erweckt hat, dass Sie bereits ein Kunde vor uns in der Hand hatte und beschlafen hat. Noch am selben Tag der Abholung habe ich dem gewerblichen Verkäufer eine Mangelrüge und den Widerruf des Vertrags ausgesprochen.
Der Verkäufer hat mich aufgefordert die Ware zurück zusenden. Dies habe ich getan nach 5 Tagen teilte mir der Verkäufer mit, dass die Decke von mir beschlafen worden wäre und lehnte einen Widerruf ab. Daraufhin habe ich mitgeilt, dass sie aufkeinenfall von uns beschlafen wurde lediglich begutachtet. Wie auch wenn die Ware am gleichen Tag erst bei mir angekommen ist. Der Verkäufer meint, dass Sie die Ware direkt vom Produzenten erhalten haben und gibt mir die Schuld für das beschlafen der Decke. Er erwähnte außerdem, dass bei einem Gerichtsverfahren der Produzent als Zeuge aussagen würde. Ich frage mich, was der Produzent hier genau bezeugen soll, da die Decke ja neuwertig beim Verkäufer hätte ankommen können, was zwischen dem Ankommen bei mir und dem Lagern und Versenden der Ware passiert ist kann dieser ja nicht bezeugen. Ich denke, dass es sich hierbei um retourierte Ware handelt, die der Verkäufer anders nicht loswird. Nun möchte er die Decke wieder an mich versenden, was ich jedoch abgelehnt habe und stattdessen eine 14 tägige Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises gesetzt habe, die bereits verstrichen ist.
Wie sieht es hier rechtlich aus?