Hallo zusammen, mein Bruder ist verstorben und ist von meiner Mutter als Allein Erbe in ihrem Testament bestimmt. Meine Schwägerin hat 3 Kinder. Ich habe noch einen Bruder. Nun meine Frage, wie ist da die Erbreihenfolge.
Erbreihenfolge Testament
Zitat:Meine Schwägerin hat 3 Kinder.
Sind das auch die Kinder Deines verstorbenen Bruders?
Dann treten sie an die Stelle Deines Bruders (§ 2069 BGB), es sei denn aus dem Testament oder anderen Umständen ergibt sich, dass im Falle des Vorversterbens die gesetzliche Erbfolge gelten soll.
Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort.
Also ist die Reihenfolge : Kinder, Schwägerin, Ich, Bruder?
Vielen lieben Dank im voraus.
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Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort.Zitat:Zitat:Meine Schwägerin hat 3 Kinder.Sind das auch die Kinder Deines verstorbenen Bruders?
Dann treten sie an die Stelle Deines Bruders (§ 2069 BGB), es sei denn aus dem Testament oder anderen Umständen ergibt sich, dass im Falle des Vorversterbens die gesetzliche Erbfolge gelten soll.
Also ist die Reihenfolge : Kinder, Schwägerin, Ich, Bruder?
Vielen lieben Dank im voraus.
Zitat:Also ist die Reihenfolge : Kinder, Schwägerin, Ich, Bruder?
Welche Reihenfolge?
Möchtest Du tatsächlich wissen, was passiert, wenn die 3 Kinder Deines Bruders vor Deiner Mutter versterben?
Nein, ich meine doch nur, wenn meine Mutter verstirbt, mein verstorbener Bruder ist als Allein Erbe eingetragen. Wie dann die Reihenfolge ist?Zitat:Zitat:Also ist die Reihenfolge : Kinder, Schwägerin, Ich, Bruder?Welche Reihenfolge?
Möchtest Du tatsächlich wissen, was passiert, wenn die 3 Kinder Deines Bruders vor Deiner Mutter versterben?
Vielen Dank
ZitatGuten Morgen, vielen Dank für die Antwort. :
Also ist die Reihenfolge : Kinder, Schwägerin, Ich, Bruder?
Vielen lieben Dank im voraus.
Die Schwägerin ist doch nicht erbberechtigt. Die Kinder erben und wenn sonst nichts im Testament steht, sie und ihr Bruder den Pflichtteil.
Da die Mutter noch lebt, kann sie das Testament auch noch ändern. Außer es war ein gemeinsames mit ihrem Mann, falls sie verheiratet waren.
Zitat:Nein, ich meine doch nur, wenn meine Mutter verstirbt, mein verstorbener Bruder ist als Allein Erbe eingetragen. Wie dann die Reihenfolge ist?
Das steht doch bereits in Antwort#1.
Dein Bruder war vorher Alleinerbe, hätte also alles bekommen. An dessen Stelle treten dessen Kinder. Jedes Kind erbt somit 1/3.
Für Dich und Deinen noch lebenden Bruder ändert sich nichts. Ihr seid beide enterbt, somit habt Ihr Anspruch auf den Pflichtteil.
Die Schwägerin hat unter keinen Umständen irgendwelche Ansprüche.
ZitatHallo zusammen, mein Bruder ist verstorben und ist von meiner Mutter als Allein Erbe in ihrem Testament bestimmt. Meine Schwägerin hat 3 Kinder. Ich habe noch einen Bruder. Nun meine Frage, wie ist da die Erbreihenfolge. :
Sofern die Mutter nicht ihr Testament vor ihrem Ableben noch mal ändert:
Die leiblichen Kinder des Bruders sind dessen Nacherben. Die Kinder der Mutter haben, wenn diese stirbt, mindestens den Pflichtteilsanspruch.
Also: Mutter hat zwei Söhne S1 und S2. S1 hat drei leibliche Kinder und eine Ehefrau. Mutter hat S1 als Alleinerben eingesetzt.
Mutter stirbt. Sohn 1 erbt alles, Sohn 2 hat Anspruch auf Pflichtteil, das sind hier 25% des Vermögens der Mutter, der Anspruch besteht in bar. Sohn 1 muss seinem Bruder also den Betrag in bar auszahlen.
Sohn 1 stirbt. Danach stirbt Mutter. Die leiblichen Kinder von Sohn 1 sind die Erben. Sie erben alles, und müssen Sohn 2 sein Pflichtteil auszahlen.
Die Ehefrau von Sohn 1 ist nicht erbberechtigt. Kinder, die Ehefrau von Sohn 1 mit in die Ehe bringt, sind nicht erbberechtigt. Alle leiblichen Kinder von Sohn 1 sind seine Nacherben, egal wer die Mutter dieser Kinder ist.
Da Sohn 2 durch Testament enterbt wurde, bekommt er immer nur den Pflichtteil.
Wenn sowohl Sohn 1 als auch dessen leibliche Kinder vor der Mutter sterben, geht das Erbe beim Tod der Mutter an die nächsten gesetzlichen Erben. Die müssen Sohn 1 sein Pflichtteil auszahlen. Gibt es überhaupt keine gesetzlichen Erben mehr beim Tod der Mutter, erbt das Bundesland, in dem Mutter zuletzt ihren Wohnsitz hatte, und muss Sohn 2 sein Pflichtteil auszahlen.
ZitatDie leiblichen Kinder des Bruders sind dessen Nacherben. :
Die Kinder sind gesetzliche Erben. Nacherben sind etwas anderes.
Zitat:Also: Mutter hat zwei Söhne S1 und S2.
Nö, die Mutter hat drei Kinder, wovon ein Sohn verstorben ist.
Zitat:Mutter stirbt. Sohn 1 erbt alles, Sohn 2 hat Anspruch auf Pflichtteil, das sind hier 25% des Vermögens der Mutter, der Anspruch besteht in bar.
Die beiden noch lebenden Kinder der Mutter haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/6 in bar.
Zitat:Sohn 1 muss seinem Bruder also den Betrag in bar auszahlen.
Der Pflichtteilsanspruch muss fristgerecht gegenüber dem/den Erben geltend gemacht werden.
Zitat:Die Ehefrau von Sohn 1 ist nicht erbberechtigt.
Selbstverständlich ist die Ehefrau von Sohn gesetzliche Erbin ihres Mannes. Sie hat allerdings keinen Anspruch auf den Tod der Schwiegermutter.
Zitat:Alle leiblichen Kinder von Sohn 1 sind seine Nacherben, egal wer die Mutter dieser Kinder ist.
Es sind keine Nacherben.
Zitat:Da Sohn 2 durch Testament enterbt wurde, bekommt er immer nur den Pflichtteil.
... aber nicht "automatisch".
Zitat:Wenn sowohl Sohn 1 als auch dessen leibliche Kinder vor der Mutter sterben...
Das ist sehr unwahrscheinlich.
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