Hallo miteinander,
ich bin seit knapp einem Jahr Eigentümer einer Wohnung, welche ich selbst bewohne. Es handelt sich bei dem Objekt um ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen. Souterrain x1, EG x2, OG x2, DG x1.
Es gibt zwei Waschmaschinen und Trockner/Stromanschlüsse (für Kellerwohnung ein 1x EG) im sogenannten Wasch- und Trockenraum im Keller. Die restlichen Wohnungen haben Wasseranschlüsse für die Waschmaschine und Stromanschlüsse für Trockner im Bad. So wurde das Gebäude konzipiert. Warum kann ich leider nicht sagen. Der Verwalter der die Immobilie seit Bau betreut ebenfalls nicht - oder will nicht...
Nun war vorgestern eine Wartung der Hebeanlage (die erste seit 30 Jahren!) - das ist aber ein anderes Thema....
Aber daher war ich dann mal wieder im besagten Wasch- und Trockenraum (da keinerlei Anschlüsse für mich dort liegen mache ich dort auch nichts....) um mit dem Techniker zu sprechen. Dabei fiel mir auf, dass nun plötzlich eine dritte Waschmaschine dort steht. Das heißt während des vergangengen Jahres wurde ein Anschluss für Wasser & Strom gelegt und eben dann der Durchbruch in den Heizraum etc....
Es gab hierzu aber keinerlei Beschluss, Abstimmung etc.... Zudem sagte mir mein Nachbar, dass er ebenfalls vor einigen Jahren angefragt hatte auf eigene Kosten einen Anschluss legen zu lassen, dies wurde ihm mit den Worten verwehrt, dass der Raum nur für zwei Anlagen ausgelegt sei.......
Ich war nun gestern beim Hausverwalter bezüglich mehrer Themen. Dabei habe ich dieses angesprochen, der Hausverwalter weißt jegliche Schuld von sich, so etwas würde er ja nicht verzapfen, sagte aber direkt hinterher dass man das sowieso nicht verweigern könne. Ich hatte bereits einen Brief vorbereitet mit meinen Punkten welchen ich ihm übergeben wollte und eine schriftliche STellungnahme eingefordert hatte, diesen Brief hat er die Annahme verweigert. Er gab mit die Kontaktdaten (Adresse) - TelNr darf er nicht - und sagte das müsse ich dann mit dem anderen Eigentümer klären. Bitte korrigiert mich aber normalerweise ist das doch Aufgabe der Verwaltung - wenn diese nicht gerade gesetzteswidrig gehandelt hat.
Den anderen Eigentümer erreiche ich nicht, fordere aber sobald ich ihn erreiche die unverzügliche Entfernung der Waschmaschine.
Hinzukommt, dass besagte Hebeanlage eigentlich nur auf Grund der Kellerwohnung existiert - allerdings laufen nun die mittlerweile drei Waschmaschinen darüber, was natürlich einen erhöhten Strombedarf aber auch Instandhaltungsaufwand mit sich bringt...
Nun meine Frage: Bin ich im Recht und muss der andere Eigentümer die Waschmaschine entfernen?
Im Endeffekt erhöht sich ja dadurch der finanzielle Schaden für die anderen Eigentümer durch oben beschriebenen Aufwand und Nutzung. Kann die Hebeanlage (in der Teilunsgerklärung ist diese nicht aufgeführt) ins Sondereigentum der anderen WEG gehen?
Danke und Grüße
Tobias