Gebrauchsmuster verletzt?!

9. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Gebrauchsmuster verletzt?!

Hallo zusammen,
ich bin nebenberuflich in der BBQ Szene unterwegs und baue Grills aus Stahlplatten. Ebenso baue ich Halter, um ein Brett an eine solche Platte zu klemmen. Ich habe meine Halter selbst gezeichnet, mich aber von einer Vorlage inspirieren lassen.

An Silvester hat mich der Vorlagengeber angeschrieben, weil er auf Facebook ein Foto meiner Halter gesehen hat.

Er hat mich gebeten die Halter nicht mehr zu verkaufen. Da ich keinen Stress haben wollte, habe ich dem zugestimmt. Die 58€ Umsatz habe ich einen Kinderhospiz gespendet.

Nun hat einer meiner Kunden einen Post bei Facebook mit meinen Haltern gemacht.

Daraufhin schrieb mich der Vorlagengeber wieder an und meinte, er habe dafür einen Gebrauchsmusterschutz und will die Sache nun eventuell seinem Anwalt übergeben, weil ich mich angeblich nicht an unsere Abmachung gehalten habe. Natürlich habe ich das getan, nach unserer Vereinbarung habe ich meine Halter in die Tonne geworfen.

Jetzt meine Frage: kann er mich für alle Verkäufe abmahnen oder nur für die, die ich nach der Kenntnis vom Gebrauchsmusterschutz verkauft habe (wobei ich ja keine verkauft habe danach)?!

Und wie würde eine Abmahngebühr in einem solchen Fall ausfallen?

Danke für eure Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Hast du dir das Gebrauchsmuster mal angeschaut, ob du es wirklich verletzt? Behaupten kann er viel, und solange er die Nummer nicht nennt, würde ich gar nichts zahlen.

Dann musst du genau lesen, was da in den Schutzansprüchen des Gebrauchsmusters steht. Insbesondere, wenn im Anspruch 1 irgend etwas steht, was du anders machst, dann verletzt du das Gebrauchsmuster nicht. Dabei kommt es auf jedes Wort an.

Wenn er kein Patent sondern nur ein Gebrauchsmuster hat, dann ist außerdem die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dieses mangels Neuheit gelöscht werden kann, weil das bisher niemand geprüft hat. Da genügt es oft, ein bisschen zu recherchieren und ihm dann zu schreiben, was du von der Neuheit seiner Erfindung hältst. Vielleicht gibt er ja dann Ruhe. Solange du den Löschungsantrag nicht wirklich beim Patentamt stellst, kostet das nichts.

Natürlich kannst du auch einfach zahlen und hoffen, dass er nächste Woche nicht mit etwas anderem kommt, was du bezahlen sollst. Wer ungeprüft zahlt, bloß weil er keinen Stress haben will, der outet sich als prima Opfer und hat später den Stress doppelt. Nach unserer Rechtsordnung kann jeder von jedem alles Mögliche fordern. Wenn der andere sich nicht wehrt, sondern einfach zahlt, dann ist er selbst schuld.

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