Hallo,
ich bin seit mehreren Jahren Kunde in einer Fitnesskette. Als nun Anfang des Jahres der erste Lockdown erfolgte, dachte ich ok, die paar Wochen wird es gehen. Als nun aber der zweite folgte und man in der Zwischenzeit auch nur sehr eingeschrenkt trainieren konnte und jetzt zum x-ten mal die Beiträge in voller Höhe und zusätzlich auch noch eine jährliche Verwaltungsgebühr abgezogen wurde, ist mir der Kragen geplatzt.
Ich zahle seit nun einem Jahr und komme meinen Vertragsbedingungen nach, erhalte aber keinerlei Leistung. Natürlich kann das Fitnesstudio nichts für die Coronoverordnungen, ich allerdings genauso wenig! Nach einer e-Mail an die Verwaltung der Studiokette wurde mir gesagt, dass ein Sonderkündigungsrecht nicht in Frage kommt, man meine Kündigung aber zum Vertragsende bestätigt, was November 21 wäre.
Ich soll also tatsächlich weiterhin das ganze Jahr, wie auch schon dast das ganze letzte Jahr, vollumfänglich zahlen ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Das kann doch nicht richtig sein?
Für Tips wäre ich dankbar. Ich sehe nicht ein weiterhin 25€ im Monat zu verschenken
Fitnesstudio - Sonderkündigungsrecht?
9. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2021 | 13:15
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesstudio - Sonderkündigungsrecht?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Januar 2021 | 14:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119566 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatIch soll also tatsächlich weiterhin das ganze Jahr, wie auch schon dast das ganze letzte Jahr, vollumfänglich zahlen ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. :
Nö, ohne Leistung keine Zahlung bzw. eingeschränkte Leistung = eingeschränkte Zahlung würde hier eigentlich gelten.
Das Problem: man hat bereits über Monte das Gegenteil praktiziert, da könnte der Anspruch tatsächlich verwirkt sein.
Ich würde jetzt erst mal die Ansprüche auf Rückzahlung stellen und das ganz gerichtsfest.
Und jetzt?
Schon
266.909
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten