Fitnesstudio - Sonderkündigungsrecht?

9. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
DasDielamma
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesstudio - Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

ich bin seit mehreren Jahren Kunde in einer Fitnesskette. Als nun Anfang des Jahres der erste Lockdown erfolgte, dachte ich ok, die paar Wochen wird es gehen. Als nun aber der zweite folgte und man in der Zwischenzeit auch nur sehr eingeschrenkt trainieren konnte und jetzt zum x-ten mal die Beiträge in voller Höhe und zusätzlich auch noch eine jährliche Verwaltungsgebühr abgezogen wurde, ist mir der Kragen geplatzt.

Ich zahle seit nun einem Jahr und komme meinen Vertragsbedingungen nach, erhalte aber keinerlei Leistung. Natürlich kann das Fitnesstudio nichts für die Coronoverordnungen, ich allerdings genauso wenig! Nach einer e-Mail an die Verwaltung der Studiokette wurde mir gesagt, dass ein Sonderkündigungsrecht nicht in Frage kommt, man meine Kündigung aber zum Vertragsende bestätigt, was November 21 wäre.

Ich soll also tatsächlich weiterhin das ganze Jahr, wie auch schon dast das ganze letzte Jahr, vollumfänglich zahlen ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Das kann doch nicht richtig sein?

Für Tips wäre ich dankbar. Ich sehe nicht ein weiterhin 25€ im Monat zu verschenken

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119566 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von DasDielamma):
Ich soll also tatsächlich weiterhin das ganze Jahr, wie auch schon dast das ganze letzte Jahr, vollumfänglich zahlen ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

Nö, ohne Leistung keine Zahlung bzw. eingeschränkte Leistung = eingeschränkte Zahlung würde hier eigentlich gelten.
Das Problem: man hat bereits über Monte das Gegenteil praktiziert, da könnte der Anspruch tatsächlich verwirkt sein.


Ich würde jetzt erst mal die Ansprüche auf Rückzahlung stellen und das ganz gerichtsfest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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