Widerruf - Fahrrad Defekt 20% Abzug wegen Gebrauchsspuren

9. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mystical2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf - Fahrrad Defekt 20% Abzug wegen Gebrauchsspuren

Ich habe Online bei einem discount Fahrradhändler ein Fahrrad gekauft. Nach dem Aufbau bin ich damit eine kleine Strecke gefahren, es war sehr nass draußen weil es mehrere Tage hintereinander geregnet hat.

Bei der Fahrt ist mir aufgefallen dass das Vorderrad eine Acht hat und es auch sehr schwergängig läuft, wie mit starkem Gegenwind.

Die XT Bremse hat auch eher wie eine billige Bremse gebremst, kein Vergleich zu der älteren XT an meinem anderen Rad. Die Kette ist bei mehreren Gängen an den Umwerfer gekommen so dass es beim Fahren geklappert hat.

Nach dem ich es innerhalb des Widerrufs an den Händler zurückgeschickt habe mit der Angabe dass am Vorderrad eine Acht ist, hat dieser mal eben so von 1149€ circa. 240€ bei der Rückzahlung abgezogen mit der Begründung dass es stark verschmutzt ist.

Bilder hat der Online Händler auch hinzugefügt auf denen man Flecken und ein bisschen Schmutz am Rahmen, Umwerfer, Schaltwerk, Kassette, Schutzblech und Reifen sehen kann. Wenn man die Kamera 5 cm davor hält sieht es natürlich sehr dramatisch aus.

Das hätte ich selbst in 10 Minuten mit Lappen und einer Bürste entfernen können, also meiner Meinung nach ist es nicht so schlimm wie der Händler es angibt und völlig überzogen. Erst liefert er mir ein Schrott Fahrrad und jetzt zieht er mal eben so einen großen Betrag vom Kaufpreis bei der Rückzahlung ab.

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Mystical2):
Das hätte ich selbst in 10 Minuten mit Lappen und einer Bürste entfernen können


Und warum hat man das dann nicht, sondern es verschmutzt zurückgeschickt?

Ein Fahrrad zu testen muss ja nicht gleichbedeutend damit sein, dass man es schmutzig zurück gibt

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mystical2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von Mystical2):
Das hätte ich selbst in 10 Minuten mit Lappen und einer Bürste entfernen können


Und warum hat man das dann nicht, sondern es verschmutzt zurückgeschickt?

Ein Fahrrad zu testen muss ja nicht gleichbedeutend damit sein, dass man es schmutzig zurück gibt


Bitte nur Antworten die bei der Sachlage weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat (von Mystical2):


Bitte nur Antworten die bei der Sachlage weiterhelfen.


Vielleicht stellen Sie erstmal eine konkrete Frage. Ich sehe in Ihrem Beitrag nicht, worauf Sie nun hinaus wollen.

-- Editiert von cirius32832 am 09.01.2021 19:58

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Mystical2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat (von Mystical2):


Bitte nur Antworten die bei der Sachlage weiterhelfen.


Vielleicht stellen Sie erstmal eine konkrete Frage. Ich sehe in Ihrem Beitrag nicht, worauf Sie nun hinaus wollen.

-- Editiert von cirius32832 am 09.01.2021 19:58


Kann der Händler 240€ von der Rückzahlung (1149€ Verkaufspreis), wegen angeblich starker Verschmutzung, bei einem Fahrrad abziehen das im Rahmen des Widerrufs wegen einer Acht zurückgeschickt wurde?


Hier sind Bilder zum Fahrrad leider sehr Pixelig...

1: https://ibb.co/Lhx1sqS
2: https://ibb.co/drPt8gS
3: https://ibb.co/9Zw3fm5










-- Editiert von Mystical2 am 09.01.2021 21:15

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mystical2):
Kann der Händler 240€ von der Rückzahlung (1149€ Verkaufspreis), wegen angeblich starker Verschmutzung, bei einem Fahrrad abziehen das im Rahmen des Widerrufs wegen einer Acht zurückgeschickt wurde?


ja, kann er. Hat er doch sogar, glaubt man Deinen Ausführungen.

Berry

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#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Wenn das Rad im Rahmen des 14 tägiges Widerrufsrechtes bei Online Käufen zurück gegeben wurde kann der Händler eine Nutzungsentschädigung verlangen wenn das Rad über eine eigentliche Erprobung hinaus genutzt wurde.

Wenn also nur eine kleine Teststrecke gefahren wurde sollte kein Anspruch auf eine Entschädigung bestehen.
Was "klein" in diesem Zusammenhang bedeutet ist jedoch schwierig zu bewerten. Eine Testfahrt über 10km wird sicherlich anders zu bewerten sein als eine Nutzung über mehrere hundert Kilometer.

Unabhängig davon könnte man die Begründung des Händler angreifen. Wenn dre Händler den Anzug ausschließlich mit einer Reinigung begründet erscheinen 240€ nicht angemessen und bräuchten daher auch nicht akzeptiert werden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mystical2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Mystical2):
Kann der Händler 240€ von der Rückzahlung (1149€ Verkaufspreis), wegen angeblich starker Verschmutzung, bei einem Fahrrad abziehen das im Rahmen des Widerrufs wegen einer Acht zurückgeschickt wurde?


ja, kann er. Hat er doch sogar, glaubt man Deinen Ausführungen.

Berry


Und wieso?

-- Editiert von Mystical2 am 09.01.2021 22:15

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#8
 Von 
Mystical2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Wenn das Rad im Rahmen des 14 tägiges Widerrufsrechtes bei Online Käufen zurück gegeben wurde kann der Händler eine Nutzungsentschädigung verlangen wenn das Rad über eine eigentliche Erprobung hinaus genutzt wurde.

Wenn also nur eine kleine Teststrecke gefahren wurde sollte kein Anspruch auf eine Entschädigung bestehen.
Was "klein" in diesem Zusammenhang bedeutet ist jedoch schwierig zu bewerten. Eine Testfahrt über 10km wird sicherlich anders zu bewerten sein als eine Nutzung über mehrere hundert Kilometer.

Unabhängig davon könnte man die Begründung des Händler angreifen. Wenn dre Händler den Anzug ausschließlich mit einer Reinigung begründet erscheinen 240€ nicht angemessen und bräuchten daher auch nicht akzeptiert werden.


Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mystical2):
Und wieso?


Was wieso? Er macht es ,
also kann er es.

Ob sein Einbehalt einer gerichtlichen Prüfung stand hält, wäre interessanter.

Lt. durchgängiger Rechtsprechung hat der Online Käufer das Recht die Ware in vergleichbarer Weis zu prüfen wie es ihm bei einem Kauf im Laden durchschnittlich möglich ist. Eine weitergehende Prüfung bedarf der Absprache oder generellen Zustimmung durch den Händler.

Für mich erweckt der beschriebene Zustand nicht den Eindruck das Deine Testfahrt noch im Rahmen des Zugestandenen lag. Insoweit bin ich beim Händler. Dazu kann man aber auch anderer Meinung sein.

Für das unzulässige "Mehr" kann der Händler eine Nutzungsentschädigung und für angerichtete Schäden Schadenersatz fordern.
Ich bin zwar auch Freizeitradfahrer kann aber sicherlich nicht seriös beurteilen wie aufwändig die Reinigung und ggf. die Reparatur ist.


Daher nur allgemein: Meiner Meinung nach ist des Händlers Kostenforderung dem Grunde nach berechtigt, allenfalls die Höhe mag streitig sein.

Insoweit ist zu vermuten, dass er darauf spekuliert, dass du das mit einer Zahlungsklage (über die Restsumme) verbundene Kostenrisiko scheust.

Ich hoffe du verstehst jetzt, dass diese Reaktion von Dir
Zitat (von Mystical2):
Bitte nur Antworten die bei der Sachlage weiterhelfen.

unangemesen war , denn der Hinweis auf die vorherige Reinigung passt durchaus zur Sachlage.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Mystical2):
Nach dem Aufbau bin ich damit eine kleine Strecke gefahren, es war sehr nass draußen weil es mehrere Tage hintereinander geregnet hat.

Das dürfte wohl deutlich darüber hinaus gehen was im Rahmen eines Test im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechtes möglich ist.
Allerdings ist der Verkäufer hier darlegungspflichtig dafür, weshalb hier 240 EUR angefallen sein sollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Zu deinen Bildern:

Wurden die nach dem Auspacken oder nach der Probefahrt gemacht?
Bei Bild 2 sieht man am Schutzblech eine schwache Verschmutzung. Ist das Dreck NACH der Fahrt?

Ich würde den Händler fragen, woraus die 240.- Abzug bestehen.



-- Editiert von Frabato am 10.01.2021 11:06

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mystical2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Zu deinen Bildern:

Wurden die nach dem Auspacken oder nach der Probefahrt gemacht?
Bei Bild 2 sieht man am Schutzblech eine schwache Verschmutzung. Ist das Dreck NACH der Fahrt?

Ich würde den Händler fragen, woraus die 240.- Abzug bestehen.



-- Editiert von Frabato am 10.01.2021 11:06


Die Bilder sind nach der Probefahrt.

Hier ist noch eine Antwort vom Händler:

Die genannten Schäden können leider beim Transport ​geschehen, da haben wir keinen Einfluss drauf.
Die hätte man vor Ort beheben können. Die Kosten hätten wir dann selbstverständlich übernommen.

Wir geben vor eine Probefahrt von bis zu 3km vor, um das Rad zu testen.
Bei den hier entstandenen Gebrauchsspuren kann man absehen, dass Sie allerdings mehr als die vorgegebenen 3km gefahren sind.

Wie Sie schon selbst gesagt haben, hätten Sie das Rad selbst reinigen können. Das haben Sie aber nicht.
Hier muss dies nun unser Mechaniker machen, was schon 1-2 Stunden dauern kann, damit es wieder möglichst sauber ist.
Dennoch können wir wegen der Gebrauchsspuren auch nach der Reinigung das Rad nicht mehr als Neuware verkaufen.

Daher kommen die 20 % Nachbelastung zustande.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Mystical2):
Wir geben vor eine Probefahrt von bis zu 3km vor, um das Rad zu testen.


Der Händler hat hier keine Vorgaben zu machen. Das Recht die Ware zu testen ist ein gesetzlich verankertes Recht, eine Limitierung von Seiten des Händlers ist hier nicht zulässig, vielmehr wird es darauf ankommen welche Erprobung angemessen ist, 3km erscheinen mir hier doch sehr wenig.

Wieviel bist Du denn gefahren?



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#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Wieviel bist Du denn gefahren?
Und vor allem: wie sicher wäre das überhaupt nachzuweisen? Hat das Rad einen Kilometerzähler, der eine de facto gefahrene Entfernung zeigt?

Zitat (von Mystical2):
Bei den hier entstandenen Gebrauchsspuren kann man absehen, dass Sie allerdings mehr als die vorgegebenen 3km gefahren sind.
Den Dreck (zumindest wie er beschrieben wurde und was ich auf den Bildern erkennen kann) sieht man so auch schon nach 50m im Regen...

Zitat (von Mystical2):
Hier muss dies nun unser Mechaniker machen, was schon 1-2 Stunden dauern kann, damit es wieder möglichst sauber ist.
Da würde ich mal fragen, ob die Putzfrau dann in der Zwischenzeit die anderen Räder (Rücksendungen repariert).

Zitat (von Mystical2):
Dennoch können wir wegen der Gebrauchsspuren auch nach der Reinigung das Rad nicht mehr als Neuware verkaufen.
Unsinn. Zumindest, wenn es wirklich nur Dreck ist.
Oder meint der Händler die Schäden, für deren Entstehung während der Probefahrt er beweispflichtig wäre?

Ich würde den Händler auffordern, den gesamten Betrag abzüglich einer angemessenen Pauschale zurückzuerstatten. Angemessen sehe ich hier ca. 40€. Im Ernst: ein Fahrrad bekommt man locker in 20min sauber. Dadurch bleibt es auch "neu". Es sei denn, es wäre wirklich übermäßig benutzt worden (siehe oben).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Das schäden beim Transport passieren, das ist allein des Händlers Pech.

Ansonsten würde ich genauso wie die anderen verfahren. Also der Händler soll die Summe rechtfertigen. Die Reinigung des Fahrrads kann er sich sicher bezahlen lassen, aber dafür braucht man keine Mechaniker und bei der kurzen nutzung auch keine 2 Stunden. 240,00 € für eine reinigung sind schon arg daneben.

Ich denke du könntest ein schreiben aufsetzen worin du zur gesamten Rückzahlung des Kaufpreises unter setzung einer frist von 14 Tagen aufforderst. Sollte diese Erfolgslos verstreichen, kündigst du darin an mit der rückzahlung einen rechtsanwalt auf seine kosten zu beauftragen.

Wenn das Unternehmen einen Nutzungsersatz oder einen Schadenersatz haben möchte, soll es diesen bitte auch innerhalb der frist begründen, dann kann man darüber debattieren.

Zu deinen Nutzungen machst du am besten keine Angaben, nicht das er dir daraus noch einen strick dreht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Habt Ihr Euch die Bilder mal richtig angesehen?

Das ist nicht nur ein wenig Schmutz am Rahmen. Die Reifen, selbst die Kette sehen aus wie Durch ein Schlammbett gefahren. Außerdem scheinen die Schutzbleche schief zu sein und an dem einen Schmutzblech sehe ich Kratzer.

Ich sehe die 20 % Schadenersatz als gerechtfertigt an.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Habt Ihr Euch die Bilder mal richtig angesehen?

Haben wir unterschiedliche Bilder gesehen?!

Zitat (von user08154711):
Das ist nicht nur ein wenig Schmutz am Rahmen. Die Reifen, selbst die Kette sehen aus wie Durch ein Schlammbett gefahren.

Zitat (von user08154711):
und an dem einen Schmutzblech sehe ich Kratzer.

... ich frage mich, wie man auf einem ca. 500*800 Pixeln, wovon noch ein großer weißer Rand abgezogen werden müsste, meint Kratzer erkennen zu können?

Also die Bilder, die ich hier gesehen habe, zeigen ein Rad, was einmal durch leichten Regen gefahren ist. Das sähe ich durchaus im Rahmen einer üblichen Prüfung an.

Ein krummes Schutzblech kann man interpretieren, sicher wäre ich mir da auf Grundlage der mir vorliegenden Bilder keineswegs. Da wäre dann auch noch die Frage, ob das die erwähnten Transportschäden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Das ist nicht nur ein wenig Schmutz am Rahmen. Die Reifen, selbst die Kette sehen aus wie Durch ein Schlammbett gefahren.


Das ist absolut übertrieben, die auf den Fotos erkennbaren Verschmutzungen treten so auch bei einer kurzen Probefahrt auf einer regennassen Straße auf. Jetzt kann man darüber streiten ob die Probefahrt bei Regen zulässig war da bei einer Prüfung im Laden auch keine Regenprüfung stattfinden kann.

Die verbogenen Schutzbleche (usw.) sind nicht Bestandteil der Händlerforderung da hier offenbar von beiden Seiten von einem Transportschaden ausgegangen wird.

Ergo, der Händler kann bestenfalls die Kosten für eine Reinigung verlangen und 240€ erscheinen mir da maßlos übertrieben. Im übrigen wird eine pauschale Berechnung, also 20% vom Neupreis (falls das die Berechnungsgrundlage für die 240€ ist), auf jeden Fall unzulässig sein, da die Berechnung nach dem konkret erforderlichen Aufwand erfolgen muss.

PS: das retournierte Ware oftmals nicht mehr als Neuware verkauft werden kann gehört zum Geschäftsrisiko des Händlers und kann nicht auf den Kunden abgewälzt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Haben wir unterschiedliche Bilder gesehen?!
Brille? Ich kann das relativ klar und deutlich auf den Bilder sehen.

Im übrigen haben die Bilder eine Auflösung von 1786 x 2526 Pixeln.

-- Editiert von user08154711 am 19.01.2021 17:52

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Jetzt kann man darüber streiten ob die Probefahrt bei Regen zulässig war da bei einer Prüfung im Laden auch keine Regenprüfung stattfinden kann.

Darüber könnte man in der Tat streiten. Meine Räder habe ich bislang immer mit einer "Live Probefahrt" gekauft, sprich mal 10-15min auf der Straße. Gut, geregnet hat es da nicht, da ich da auch keine Lust auf Radfahren hätte.

Zitat (von user08154711):
Brille? Ich kann das relativ klar und deutlich auf den Bilder sehen.
Dann mach es doch mal umgekehrt und beschreib deine Funde mal detaillierter. Scheint sonst hier niemand erkennen zu können. Aber klar, vielleicht brauchen wir alle eine Brille.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Dann mach es doch mal umgekehrt und beschreib deine Funde mal detaillierter. Scheint sonst hier niemand erkennen zu können. Aber klar, vielleicht brauchen wir alle eine Brille.
Klick die Bilder einfach an. Werden automatisch ganz groß. Und dann mal genau hinsehen. Sieh Dir z.B. die Kette an ... so sieht keine Kette aus, die ein paar km bei Regen genutzt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Klick die Bilder einfach an. Werden automatisch ganz groß. Und dann mal genau hinsehen. Sieh Dir z.B. die Kette an ... so sieht keine Kette aus, die ein paar km bei Regen genutzt wurde.


Ich glaube Du bist wirklich der einzige der auf den Bildern eine übermäßige Verschmutzung des Rades und insbesondere der Kette sieht.

Wobei deine Äusserung:
Zitat (von user08154711):
selbst die Kette sehen aus wie Durch ein Schlammbett gefahren.

... geradezu absurd ist.

-- Editiert von Alter Sack am 20.01.2021 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Ich glaube Du bist wirklich der einzige der auf den Bildern eine übermäßige Verschmutzung des Rades und insbesondere der Kette sieht.
Na dann .... wünsche ich dem TE viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Na dann .... wünsche ich dem TE viel Glück.

... alles klar, viele Worte, nichts dahinter.

Zitat (von Alter Sack):
Ich glaube Du bist wirklich der einzige der auf den Bildern eine übermäßige Verschmutzung des Rades und insbesondere der Kette sieht.
+1

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Sieh Dir z.B. die Kette an ... so sieht keine Kette aus, die ein paar km bei Regen genutzt wurde.


Bitte?
Ich weiß ja nicht wo Du fährst, aber mein Rad sieht nach ein paar Kilometern im Regen noch ganz anders aus.

Zitat (von user08154711):
Die Reifen, selbst die Kette sehen aus wie Durch ein Schlammbett gefahren.


Um Dir mal zu demonstrieren, wie sowas dann aussieht ->

https://www.badische-zeitung.de/machtdemonstration-im-schlamm--197261265.html

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
... alles klar, viele Worte, nichts dahinter.
Musst Du mich dumm von der Seite anmachen? Ich habe meine Meinung zu den Bildern geäußert und das, was ich dort erkenne.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

"Übermäßige Verschmutzung" ist das wohl höchstens wenn man nur bei schönstem Wetter im Sommer sein Rad mal kurz zum Einkaufen nutzt. Schau dir mal irgendwelche Mountainbikes bei schlechtem Wetter an, da besteht bald die Hälfte des Gewichts aus Schlamm. In 5 bis maximal 15 Minuten macht der Händler das Teil sauber und wieder verkaufsfertig.
Ich würde versuchen, mich auf ca. 30 Euro mit dem Händler zu einigen, 240 Euro um Rad zu säubern auf dem paar Staubkörner liegen, ist zu viel. Trotzdem wäre es natürlich nett gewesen, wenn du das Teil davor sauber gemacht hättest, der Händler hat auf sowas natürlich auch keine Lust.

Wobei ich doch beim längerem Überlegen denke, dass 30 vermutlich schon die Untergrenze sind, 70 sollte aber das Maximum sein. Zumindest wenn er es nur mit der Reinigung begründet und du wirklich nicht deutlich mehr als die 3 km gefahren bist und dies z.B. an Gebrauchsspuren ersichtlich wäre.

-- Editiert von crofan am 21.01.2021 21:03

-- Editiert von crofan am 21.01.2021 21:04

-- Editiert von crofan am 21.01.2021 21:24

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