Hallo,
in der WEG welcher ich seit 10 Monaten angehöre ist es wohl üblich, dass die Ablesung von Wasser und Heizung Anfang Oktober stattfindet. Die Jahresabrechnung kommt dann schon im November. Das bedeutet es wurde beispielsweise von Oktober 2019 bis Oktober 2020 abgelesen. Diese Kosten wurden dann von der Firma Ista an jeden Eigentümer versendet mit Abrechnungszeitraum Januar 2020 bis Dezember 2020. Das kann doch nicht sein???
Laut WEG-Recht die Jahresabrechnung u.a. nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres zu erfolgen. Dieses Wirtschaftsjahr geht bei uns von Januar bis Dezember. Auf meine Frage auf ETV hin, dass man dies doch harmonisieren könne, da hier ja praktisch Verbräuche vom alten Jahr gegen Wohngeldzahlungen aus dem aktuellen Jahr verrechnet werden. Darauf bekam ich nur zuhören, dass wäre jetzt nur bei mir so weil ich halt die WHG neu übernommen habe und vom Verwalter, dass wenn wir das ändern wollen entweder auf den Zeitraum der Ablesung (was vollkommen Sinn machen würde m.M.n.) oder den Ablesezeitraum auf Ende Dez. (Hier würde man keine Termine bekommen, daher Oktober) so könnten wir uns einen neuen Verwalter suchen.
Da ich im Vorfeld bereits nichts gutes über den Verwalter gehört habe, hat dieses Verhalten und das er auch direkt pissig war meine Meinung, dass man es hier mit einem unseriösen Kollegen zu tun hat nur bestätigt worden.
Nachdem der Verwalter abgewählt wurde, sagte er auch, dass er somit die Jahresabrechnung nicht mehr durchführen wird. Daraufhin entgegenete ich, wieso das denn so sei? Er hat die Abrechnung doch bisher immer Mitte November bereits versendet - die Daten hat er ja vorliegen....Daraufhin entgegenete er das Wirtschaftsjahr geht von Jan - Dez. Widerspricht das denn nicht seinem Handeln?
Vielleicht verstehe ich auch nicht, was die Jahresabrechnung tatsächlich zeigt...
Ist so eine Abrechnung tatsächlich in Ordnung? Sie ist doch eindeutig nicht nach §28...
Danke und Grüße