Darf mir der Vermieter wegen Schimmelbefall kündigen

10. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Xarvas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf mir der Vermieter wegen Schimmelbefall kündigen

Guten Tag liebe Community,

ich wohne mit meiner Familie seit über 10 Jahren in einer Wohnung. Mit dem Vermieter haben wir immer ein gutes Verhältnis gepflegt und wir haben uns in all den Jahren nichts zu schulden kommen lassen (Mietrückstand oä.).

Neulich habe ich den Vermieter wegen einem Schimmelbefall im Bad kontaktiert.

Ein Gutachter ist auch vorbeigekommen und hast festgestellt, dass die Ursache schlechtes Lüften ist.

Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass besagter Gutachter ein Verschulden unsererseits festgestellt hat.

Außerdem hat er uns aufgefordert den Schimmelbefall zu beseitigen und die Kosten für die Sanierung zu tragen (was auch ok ist). Jedoch hat er uns auch auf Grund des Schimmelbefalls die Wohnung gekündigt.

Meine Frage lautet daher:

Kann der Vermieter mir die Wohnung einfach so kündigen?
Ich habe ja eingewilligt den Schimmelbefall zu beseitigen und außerdem gab es ja auch sonst keine Problem wie Mietrückstände.

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Euer Gerd.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Xarvas):
Jedoch hat er uns auch auf Grund des Schimmelbefalls die Wohnung gekündigt.

Wie war denn der Wortlaut der Kündigung?



Zitat (von Xarvas):
Kann der Vermieter mir die Wohnung einfach so kündigen?

Eine Beschädigung der Mietsache kann einen Kündigungsgrund darstellen. Ob das hier auch der Fall ist, ist sehr fraglich.



Zitat (von Xarvas):
Ich habe ja eingewilligt den Schimmelbefall zu beseitigen

Schade ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ein Gutachter ist auch vorbeigekommen und hast festgestellt, dass die Ursache schlechtes Lüften ist.


Wie genau hat er das gemacht, d.h. welche genauen Messungen hat er durchgeführt?

Zitat:
Außerdem hat er uns aufgefordert den Schimmelbefall zu beseitigen und die Kosten für die Sanierung zu tragen (was auch ok ist).


Aha, wenn der Vermieter oder dessen Gutachter das sagen, dann muss es ja wohl stimmen.

Zitat:
Ich habe ja eingewilligt den Schimmelbefall zu beseitigen


Das ist natürlich nicht so gut.

Zitat:
Kann der Vermieter mir die Wohnung einfach so kündigen?


Nein, denn selbst wenn der Gutachter des Vermieters Recht hätte und Ihr zu wenig gelüftet habt, dann müsste der Vermieter zunächst einmal abmahnen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Eine Kündigung ist der dieser Sachlage regelmäßig nicht wirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Xarvas):
Ein Gutachter ist auch vorbeigekommen und hast festgestellt, dass die Ursache schlechtes Lüften ist.


Wer hat den Gutachter denn beauftragt ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xarvas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Zitat (von Xarvas):
Ein Gutachter ist auch vorbeigekommen und hast festgestellt, dass die Ursache schlechtes Lüften ist.


Wer hat den Gutachter denn beauftragt ?


Der Gutachter wurde vom Vermieter beauftragt.

Besteht also die Möglichkeit, dass das Gutachten unrechtmäßig durchgeführt wurde, um dem Vermieter recht zu geben ?

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Xarvas):
Besteht also die Möglichkeit, dass das Gutachten unrechtmäßig durchgeführt wurde, um dem Vermieter recht zu geben ?


kannst Du Dir das auch selber beantworten ??

Wenn Ihr schon 10 Jahre dort wohn und dann tritt plötzlich Schimmel auf .....
Wann habt Ihr denn angefangen, euer Lüftverhalten zu ändern ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4636 Beiträge, 557x hilfreich)

War das ein richtiger Gutachter?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Xarvas):
Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass besagter Gutachter ein Verschulden unsererseits festgestellt hat.


"Wess Brot ich ess..dess Lied ich sing". Diesen Spruch kennst Du sicher.

Schade, dass Du hier schon eine Zusage gemacht hast.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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