Guten Tag liebe Community,
ich wohne mit meiner Familie seit über 10 Jahren in einer Wohnung. Mit dem Vermieter haben wir immer ein gutes Verhältnis gepflegt und wir haben uns in all den Jahren nichts zu schulden kommen lassen (Mietrückstand oä.).
Neulich habe ich den Vermieter wegen einem Schimmelbefall im Bad kontaktiert.
Ein Gutachter ist auch vorbeigekommen und hast festgestellt, dass die Ursache schlechtes Lüften ist.
Nun haben wir ein Schreiben bekommen, dass besagter Gutachter ein Verschulden unsererseits festgestellt hat.
Außerdem hat er uns aufgefordert den Schimmelbefall zu beseitigen und die Kosten für die Sanierung zu tragen (was auch ok ist). Jedoch hat er uns auch auf Grund des Schimmelbefalls die Wohnung gekündigt.
Meine Frage lautet daher:
Kann der Vermieter mir die Wohnung einfach so kündigen?
Ich habe ja eingewilligt den Schimmelbefall zu beseitigen und außerdem gab es ja auch sonst keine Problem wie Mietrückstände.
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Euer Gerd.
Darf mir der Vermieter wegen Schimmelbefall kündigen
10. Januar 2021
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Frage vom 10. Januar 2021 | 15:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf mir der Vermieter wegen Schimmelbefall kündigen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2021 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatJedoch hat er uns auch auf Grund des Schimmelbefalls die Wohnung gekündigt. :
Wie war denn der Wortlaut der Kündigung?
ZitatKann der Vermieter mir die Wohnung einfach so kündigen? :
Eine Beschädigung der Mietsache kann einen Kündigungsgrund darstellen. Ob das hier auch der Fall ist, ist sehr fraglich.
ZitatIch habe ja eingewilligt den Schimmelbefall zu beseitigen :
Schade ...
#2
Antwort vom 10. Januar 2021 | 18:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Ein Gutachter ist auch vorbeigekommen und hast festgestellt, dass die Ursache schlechtes Lüften ist.
Wie genau hat er das gemacht, d.h. welche genauen Messungen hat er durchgeführt?
Zitat:Außerdem hat er uns aufgefordert den Schimmelbefall zu beseitigen und die Kosten für die Sanierung zu tragen (was auch ok ist).
Aha, wenn der Vermieter oder dessen Gutachter das sagen, dann muss es ja wohl stimmen.
Zitat:Ich habe ja eingewilligt den Schimmelbefall zu beseitigen
Das ist natürlich nicht so gut.
Zitat:Kann der Vermieter mir die Wohnung einfach so kündigen?
Nein, denn selbst wenn der Gutachter des Vermieters Recht hätte und Ihr zu wenig gelüftet habt, dann müsste der Vermieter zunächst einmal abmahnen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Januar 2021 | 21:18
Von
Status: Junior-Partner (5051 Beiträge, 1961x hilfreich)
Eine Kündigung ist der dieser Sachlage regelmäßig nicht wirksam.
#4
Antwort vom 10. Januar 2021 | 23:09
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatEin Gutachter ist auch vorbeigekommen und hast festgestellt, dass die Ursache schlechtes Lüften ist. :
Wer hat den Gutachter denn beauftragt ?
#5
Antwort vom 10. Januar 2021 | 23:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatEin Gutachter ist auch vorbeigekommen und hast festgestellt, dass die Ursache schlechtes Lüften ist. :
Wer hat den Gutachter denn beauftragt ?
Der Gutachter wurde vom Vermieter beauftragt.
Besteht also die Möglichkeit, dass das Gutachten unrechtmäßig durchgeführt wurde, um dem Vermieter recht zu geben ?
Lg
#6
Antwort vom 10. Januar 2021 | 23:23
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatBesteht also die Möglichkeit, dass das Gutachten unrechtmäßig durchgeführt wurde, um dem Vermieter recht zu geben ? :
kannst Du Dir das auch selber beantworten ??
Wenn Ihr schon 10 Jahre dort wohn und dann tritt plötzlich Schimmel auf .....
Wann habt Ihr denn angefangen, euer Lüftverhalten zu ändern ?
#7
Antwort vom 11. Januar 2021 | 01:11
Von
Status: Master (4636 Beiträge, 557x hilfreich)
War das ein richtiger Gutachter?
#8
Antwort vom 11. Januar 2021 | 17:34
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatNun haben wir ein Schreiben bekommen, dass besagter Gutachter ein Verschulden unsererseits festgestellt hat. :
"Wess Brot ich ess..dess Lied ich sing". Diesen Spruch kennst Du sicher.
Schade, dass Du hier schon eine Zusage gemacht hast.
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