Ist Mietkaution auf ALG 2 anrechenbares Vermögen?

10. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist Mietkaution auf ALG 2 anrechenbares Vermögen?

Hallo,
ich werde bald mit meiner Freundin zusammenziehen und wir müssen 4.000€ Kaution bezahlen. Aktuell arbeiten wir beide. Allerdings ist ja zur aktuellen Zeit alles nicht ganz so vorhersehbar und wir sind beide noch in der Probezeit.
Wenn jetzt einer von uns seinen Job verliert, würde die Mietkaution (in Form eines Sparbuches) dann als Vermögen auf das ALG 2 angerechnet? Wird das dann 50:50 verteilt oder werden die vollen 4.000€ für eine Person angerechnet?
Dann dürfte man ja davon abgesehen schon gar kein weiteres Vermögen mehr haben.

Mir ist klar, dass bis Ende März Vermögen nicht geprüft wird, aber ich wüsste gerne wie es danach aussehen würde.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Elr0nd:

Das Kautionsguthaben ist kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II, spielt als für die Gewährung von ALG II keine Rolle.

Eine ganz andere Frage, die mir spontan einfällt, ist aber: Was für einen Luxuspalast mietet Ihr als offensichtlich junges Paar, das gerade am Anfang der beruflichen Laufbahn zu stehen scheint, da denn eigentlich, wo 4000 Euro Kaution zu zahlen sind? Da die Kaution maximal 3 Monats-Kaltmieten betragen darf, müsste diese Wohnung über 1300 Euro Kaltmiete kosten. Das dürfte im Falle der notwendig werdenden Inanspruchnahme von ALG II viel eher zum Problem werden. Oder zieht Euch der Vermieter da über den Tisch?

Gruß,

Axel

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