Ich hätte da mal eine Frage.
Wenn sich ein Unternehmen gegenüber einer Privatperson im Zahlungsverzug befindet, dann kann doch die Privatperson gegenüber dem Unternehmen, die Verzugspauschale gemäß BGB § 288 (5) in Höhe von 40,00 Euro geltend machen?
Entscheidend ist doch, dass der Schuldner kein Verbraucher ist? Der Gläubiger muss doch nicht zwingen Unternehmer sein?