Geräuchbelästigung und keine Besserung in Sicht.

10. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
ChalkOfLife
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geräuchbelästigung und keine Besserung in Sicht.

Nabend @ all,

wir haben ein richtig dickes Problem mit unserer Wohnung und Geräuchbelästigungen durch 2 Nachbarn. Jetzt wird die Sache etwas komplizierter bei uns. Beide Nachbarn sind eigentlich voll nett und wir möchten ihnen nichts Böses. Aber wir werden praktisch 24/7 durch Bässe wach gehalten. Das in Kurzform, jetzt wird es ausführlicher:

Wir sind in eine an sich tolle Wohnung gezogen, die vorher ein Verwaltungsgebäude gewesen ist und dann zu Mietwohnungen umgebaut wurde. Die neuen Wohnungen sind dann entstanden indem neue Wände eingezogen wurden und da ist auch das Problem. Das sind praktisch hole Rigipswände. Wussten wir bei Einzug noch nicht, sondern merkten wir dann, als wir Hochschränke anbringen wollten.

Die beiden Nachbarn, die vorher dort gewohnt haben, waren keine Musikfans und so trat dieses Problem nicht auf. Diese sind aber weggezogen und beide neuen Nachbarn sind Hardcore und Trance Freunde mit entsprechenden Anlagen. Sie haben beide ihre Anlagen genau an der Wand zu unserer Wohnung und wenn sie jetzt Musik hören, übertragen sich die Bässe auf die Wand, die durch ihre Bauweise richtig als Resonanzkörper funktionieren.

Nachbar 1 liegt Links und hat seine Anlage und sein Wohnzimmer an unserem Wohnzimmer. Nachbar 2 hat sein Wohnzimmer an unserem Schlafzimmer. Die Bässe werden so durch die Wände und Holzbalken übertragen, dass wir die Bässe sogar an den gegenüberliegenden Wänden spüren und hören können. Kein Scherz, ist wirklich so. Und nicht nur das. Die Bässe von Nachbar 1 sind bis ins Schlafzimmer zu hören und von Nachbar 2 von unserem Schlafzimmer aus, bis ins Wohnzimmer hinein.

Nachbar 2 (Schlafzimmer) hört seine Musik von 07:00Uhr bis 18:00/21:00Uhr. Nachbar 1 (Wohnzimmer) hört seine Musik von 18:00Uhr bis 22:00/22:20Uhr. Es gibt immer wieder Pausephasen, die aber durch die Doppelbelastung nicht erholsam sind. Ernsthaft, meine Frau und ich leiden da mittlerweile richtig darunter. Wir sind reizbar, unkonzentriert in unseren Berufen und finden keine Erholung mehr in unserer Wohnung.

Jetzt kommt das nächste Problem: Sie hören ihre Musik nicht überlaut. Vom Empfinden in ihren Wohnungen, ist es knapp über Zimmerlautstärke und sollte bei weitem kein Problem sein, wenn die Schallisolierung der Wohnungen gegeben wären. Ihre Bässe sind aber eben das Problem.

Jetzt waren wir bei der Hausverwaltung. Diese sagte zu uns, wir sollen ein Geräuchprotokoll führen, damit die Nachbarn abgemahnt werden können. Die Nachbarn sind aber an sich nicht das Problem, sondern die fehlende Isolierung. Und wie erwähnt, an sich nette Nachbarn.

Jetzt hatten wir letzte Woche mal mit dem Mieterbund unserer Gegend gesprochen. Diese würden uns gerne helfen, aber erst dann, wenn wir Mitglieder werden. Als warmen Tipp gaben sie uns mit, dass wir mal zu einem Anwalt sollten. Also, auch nicht ganz so toll gelaufen.

Was können wir nun machen, damit wir aus dieser Hölle raus kommen, ohne jetzt auf Eigenkosten wieder umziehen zu müssen? Der Wohnungsmarkt ist Moment echt bescheiden bei uns. Aber es kann so echt nicht weiter gehen.

Ich habe mal einen nicht ganz akkuraten Plan der Wohnung angefertigt:

https://ibb.co/R0p9t1M


Wir wären euch echt für jede Hilfe dankbar.

MfG

-- Editiert von ChalkOfLife am 10.01.2021 22:50

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tip: Erst einmal ein Lärmprotokoll anfertigen!

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Haben die Nachbarn in Eurer Wohnung schon mal die Bässe gehört ?

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#3
 Von 
ChalkOfLife
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Tip: Erst einmal ein Lärmprotokoll anfertigen!


Fertige ich seit 7 Tagen schon an. Aber sehr wohl fühlen wir beide uns nicht dabei.


Zitat (von philosoph32):
Haben die Nachbarn in Eurer Wohnung schon mal die Bässe gehört ?


Bei uns waren sie noch nicht. Hatte sich bei den Gesprächen nicht ergeben. Aber wir waren bei ihnen.


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von ChalkOfLife):
Bei uns waren sie noch nicht. Hatte sich bei den Gesprächen nicht ergeben. Aber wir waren bei ihnen.


Dann würde ich sie mal einladen, das Gewummere bei Euch anzuhören.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Wann wurden die Wohnungen denn errichtet, also wann fand der Umbau vom Verwaltungsgebäude zu Wohnungen statt? Es sind für eine solche Nutzungsänderung diverse Auflagen zu erfüllen. In welchem Bundesland spielt das ganze?
In NRW ist für so ein Vorhaben der Nachweis der Einhaltung der aktuellen Schallschutzvorschriften unabkömmlich. Liegt der Nachweis vor und wurde gemäß des Nachweises auch errichtet? Oder wurden da diverse technische Möglichkeiten unterlassen, um den Schall der Nachbarwohnung zu reduzieren?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von ChalkOfLife):
Was können wir nun machen, damit wir aus dieser Hölle raus kommen, ohne jetzt auf Eigenkosten wieder umziehen zu müssen?
Wenn die Wohnungen gemäß der zum Umbau Zeitpunkt geltenden Vorschriften umgebaut wurden, dann leider: Nichts
Normale Lebensgeräusche sind hinzunehmen. Und deiner eigenen Schilderung nach handelt es sich um solche.

Signatur:

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#7
 Von 
ChalkOfLife
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Wann wurden die Wohnungen denn errichtet, also wann fand der Umbau vom Verwaltungsgebäude zu Wohnungen statt? Es sind für eine solche Nutzungsänderung diverse Auflagen zu erfüllen. In welchem Bundesland spielt das ganze?
In NRW ist für so ein Vorhaben der Nachweis der Einhaltung der aktuellen Schallschutzvorschriften unabkömmlich. Liegt der Nachweis vor und wurde gemäß des Nachweises auch errichtet? Oder wurden da diverse technische Möglichkeiten unterlassen, um den Schall der Nachbarwohnung zu reduzieren?


- Dafür musste ich jetzt tatsächlich etwas Recherchieren. Also, bis 2001 wurde das Gebäude noch als Verwaltungsgebäude genutzt. 2005 wurden dann daraus Mietwohnungen.

- Schleswig-Holstein

- Ich weiß nicht, wie könnte ich diesen Nachweis einsehen?

- Die betroffenen Wände sind hohl. Es sind Rigipsplatten, die durch Holzbalken im Kern zu einer Wand verbunden wurden. Ich bin da nicht vom Fach, aber ich denke, dass diese fehlende Dämmung und die puren Balken das Problem sind.


Zitat (von -Laie-):
Zitat (von ChalkOfLife):
Was können wir nun machen, damit wir aus dieser Hölle raus kommen, ohne jetzt auf Eigenkosten wieder umziehen zu müssen?
Wenn die Wohnungen gemäß der zum Umbau Zeitpunkt geltenden Vorschriften umgebaut wurden, dann leider: Nichts
Normale Lebensgeräusche sind hinzunehmen. Und deiner eigenen Schilderung nach handelt es sich um solche.


Da es wahrscheinlich nicht ganz so gut rüber gekommen ist: Uns stört es absolut nicht, dass unsere Nachbarn Musik hören. Das können sie den ganzen Tag machen und von mir aus dabei nackig durch die Wohnung tanzen. Das ist nicht meine Baustelle. Der völlig ungedämmte und sogar unangenehm wahrnehmbare Schall aber schon. Für uns beide eben. Und ich glaube tatsächlich nicht, dass 10+ Stunden täglich, spürbare Schallvibrationen zu den normalen Lebensgeräuschen gehören. Wir kommen tatsächlich super mit ihnen aus. Also kein Nachbarschaftsstreit, böses Blut oder ähnliche Geschichten. Ich sehe den Bösewicht hier bei der mbH.


MfG

-- Editiert von ChalkOfLife am 11.01.2021 19:42

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von ChalkOfLife):
Also, bis 2001 wurde das Gebäude noch als Verwaltungsgebäude genutzt. 2005 wurden dann daraus Mietwohnungen.


Für den Umbau zu Mietwohnungen gibt es sicher einen Architekt, es gibt einen Bauplan, der im Bauamt liegt. Da mal einhaken. Es muss aber auch eine Bauab-
nahme vorgenommen worden sein. Das gibt i.d.R. Aufschluss über die Ausführung/Erstellung der Mietwohnungen.





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Meine persönliche Meinung.

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#9
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von ChalkOfLife):
Also, bis 2001 wurde das Gebäude noch als Verwaltungsgebäude genutzt. 2005 wurden dann daraus Mietwohnungen.


Für den Umbau zu Mietwohnungen gibt es sicher einen Architekt, es gibt einen Bauplan, der im Bauamt liegt. Da mal einhaken. Es muss aber auch eine Bauab-
nahme vorgenommen worden sein. Das gibt i.d.R. Aufschluss über die Ausführung/Erstellung der Mietwohnungen.


Da liegt aber oft das Problem - die Abnahme erfolgt meistens, nachdem alles fertig ist.
Wie soll jemand vom Amt jetzt prüfen können, ob da tatsächlich das erforderliche Dämmmaterial verwendet wurde und die Wände vom Fußboden entkoppelt wurden und der Bodenbelag mit der entsprechenden Trittschalldämmung versehen wurde? Ohne etwas zu "zerstören" geht das in der Regel nicht. Da muss der Mitarbeiter vom Amt dann ein wenig Vertrauen. Das wird aber oft missbraucht.

Hab hier auch so einen Fall, es ist auch ziemlich "hellhörig", weil offenbar der Fußbodenbelag nicht richtig von der Decke entkoppelt wurde. Es ist noch erträglich, aber mein Schlafzimmer ist direkt unter der Küche der Nachbarn...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Ich würde ja mal prüfen, ob der Bass korrekt vom Boden entkoppelt ist - falls nicht, kann man das ganz einfach selber nachrüsten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Je nachdem wie der Nachbar drauf ist, öffnet man damit aber u.U. die Büchse der Pandora :D

Aber ein Versuch wäre es wert.

Es gibt auch "Wandabsorber"/"Akustikbilder", die wie Bilder/Kunstwerke aussehen, aber Schall ziemlich effektiv reduzieren. Vielleicht kann man sich da ja mit dem Nachbar einigen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Da liegt aber oft das Problem - die Abnahme erfolgt meistens, nachdem alles fertig ist.
Wie soll jemand vom Amt jetzt prüfen können, ob da tatsächlich das erforderliche Dämmmaterial verwendet wurde und die Wände vom Fußboden entkoppelt wurden und der Bodenbelag mit der entsprechenden Trittschalldämmung versehen wurde?


Spätestens dann, wenn es Beschwerden dieser Art gibt, kann bzw. soll da nachge-
hakt werden.
Nimm einmal die Statik eines Hauses, die falsch berechnet wurde. Soweit nichts
passiert wird keiner danach fragen, aber bei Problemen/Schäden schon. Und das
auch im Nachhinein zu prüfen ist möglich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von GMB):
Da liegt aber oft das Problem - die Abnahme erfolgt meistens, nachdem alles fertig ist.
Wie soll jemand vom Amt jetzt prüfen können, ob da tatsächlich das erforderliche Dämmmaterial verwendet wurde und die Wände vom Fußboden entkoppelt wurden und der Bodenbelag mit der entsprechenden Trittschalldämmung versehen wurde?

Spätestens dann, wenn es Beschwerden dieser Art gibt, kann bzw. soll da nachge-
hakt werden.


Was wollt ihr beiden denn immer mit der Abnahme? welche Abnahme denn überhaupt? es gibt da nichts wo der Mieter nachhaken könnte.
Spätestens mit der Fertigstellungsanzeige hat ein Nachweisberechtigter (z.B. Architekt) die ordnungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens gemäß den erstellten Nachweisen gegenüber dem Bauamt zu bestätigen.
Die "vom Amt" heften schlicht die bautechnischen Nachweise ab und damit hat es sich.

Ein Mieter hat auch keinerlei Auskunftsansprüche ... gegenüber der Baubehörde, dem Architekten/Nachweisberechtigten, ausführenden Firmen oder anderen Dritten.
Er kann allenfalls seinen Vertragspartner/Vermieter ganz nett um Auskunft/Überprüfung bitten.

Von daher sollte man doch eher mal realistisch an die Sache herangehen.

Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Vermieter den Mindest-Schallschutz nach DIN 4109 zu gewährleisten (techn. Mindeststandard, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes bzw. der Wohnung galt).
Dabei muss man sich auch mal klar machen, wie wenig Schallschutz dieser Mindest-Schallschutz darstellt:
Er soll nur vor unzumutbaren oder gesundheitsschädigenden Belästigungen durch Schallübertragung schützen - die Einhaltung der Mindestanforderungen stellt nicht sicher, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden bzw. nicht mehr als belästigend wahrgenommen werden
z.B.
https://www.baustoffwissen.de/baustoffe/baustoffknowhow/baurecht/durchleuchtet-schallschutz-nach-din-4109/
Leiser wird es nur mit erhöhtem Schallschutz - aber darauf besteht mieterseits eben nur Anspruch wenn explizit erhöhter Schallschutz vereinbart ist.

Der TS vermutet Richtung Luftschallschutz.
Hohle Rigipswände sind als Wohnungstrennwände natürlich nicht geeignet.
Aber mit entsprechender Ausfüllung kann selbst höherer als nur Mindest-Schallschutz auch mit Rigips-Konstruktionen erreicht werden.
Den Unterschied kann man aber nicht von außen sehen und zerstörungsfrei kann man die exakte bauliche Ausführung auch nicht herausfinden.
Aber egal welche Schallschutzmängel da möglicherweise bestehen: es reicht nicht wenn der Mieter da einfach Mängel vermutet oder behauptet - ggf. muss der Mieter das Vorhandensein eines Mangels auch beweisen. Das geht dann halt nur über ein bautechnisches Gutachten (zu entsprechendem Kosteneinsatz).

Da ist es doch erheblich sinnvoller erstmal bei der Geräuschquelle anzusetzen
Dass die Bassboxen entkoppelt aufgestellt sind, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein - ob der Musikfreund da nachlässig war, lässt sich doch ganz ohne Kosten und Mühen feststellen.
Dabei kann man auch gleich mal messen wie laut die Musik in der Wohnung des Nachbarn gehört wird.
Wenn dann von 100dB in der Musikfreunde-Wohnung nur noch 57dB weniger - also 43dB in der benachbarten Wohnung ankommen, dann ist das zwar alles andere als leise ... es zeigt dann aber schon an, dass der Mindestschallschutz gegeben sein dürfte (ganz ohne teures Gutachten).
Gerade Bassfrequenzen können auch erheblich leiser noch sehr nervig sein.

Zitat (von ChalkOfLife):
Und ich glaube tatsächlich nicht, dass 10+ Stunden täglich, spürbare Schallvibrationen zu den normalen Lebensgeräuschen gehören.
Zitat (von ChalkOfLife):
Ich sehe den Bösewicht hier bei der mbH.
:bang:

Na dann viel Spass - denn womöglich läuft es darauf hinaus, dass ihr euch nur mit Unterstützung des "Bösewichts" gegen die vermeidbaren Geräusche, die der Musikliebhaber da so verursacht, wehren könnt.
(Geräusche aus Geräten mit Lautstärkeregler sind KEINE unvermeidbaren Geräusche des normalen Lebens, die hinzunehmen sind. Die lassen sich ja ganz einfach vermeiden bzw. die Bässe etwas zurückdrehen.)
https://www.bussgeldkatalog.net/laermbelaestigung-musik/

Vor der "Verurteilung" wäre es erstmal besser zu erforschen, ob da "zuviel" an vermeidbaren Geräuschen verursacht wird oder ob die Musik trotz Zimmerlautstärke tatsächlich wegen baulicher Mängeln übermäßig stark bei euch in der Wohnung ankommt.

Wenn nur die Bässe nerven, dann wird es in jedem Fall schwierig - soweit ist die Rechtsprechung noch nicht, obwohl das Problem nicht gerade selten vorkommt
http://www.hifi-forum.de/viewthread-72-350.html
(das sind auch durchaus gute Anregungen zur Abmilderung zu finden)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#14
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Spätestens mit der Fertigstellungsanzeige hat ein Nachweisberechtigter (z.B. Architekt) die ordnungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens gemäß den erstellten Nachweisen gegenüber dem Bauamt zu bestätigen.
Die "vom Amt" heften schlicht die bautechnischen Nachweise ab und damit hat es sich.


Das sollte so sein, leider stellt sich später der Pfusch der Bauarbeiten raus, obwohl der Architekt die ordnungsgemäße Ausführung bestätigt hat.

Zitat (von Lolle):
Ein Mieter hat auch keinerlei Auskunftsansprüche ... gegenüber der Baubehörde, dem Architekten/Nachweisberechtigten, ausführenden Firmen oder anderen Dritten.
Er kann allenfalls seinen Vertragspartner/Vermieter ganz nett um Auskunft/Überprüfung bitten.


Richtig. Der Mieter kann nur bitten. Vielfach sind es die Vermieter selbst, die durch Baupusch tätig werden, werden müssen. Ist reichlich bekannt.

Zitat (von Lolle):
Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Vermieter den Mindest-Schallschutz nach DIN 4109 zu gewährleisten (techn. Mindeststandard, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes bzw. der Wohnung galt)./quote]

Was sich im Nachhinein nicht immer als gegeben herausstellt.

Zitat (von Lolle):
Hohle Rigipswände sind als Wohnungstrennwände natürlich nicht geeignet.


Zum Beispiel.
Zitat (von Lolle):
Das geht dann halt nur über ein bautechnisches Gutachten (zu entsprechendem Kosteneinsatz).


Wenn der Schaden groß genug ist, eben auch ein Gutachter.

Zitat (von Lolle):
Vor der "Verurteilung" wäre es erstmal besser zu erforschen, ob da "zuviel" an vermeidbaren Geräuschen verursacht wird oder ob die Musik trotz Zimmerlautstärke tatsächlich wegen baulicher Mängeln übermäßig stark bei euch in der Wohnung ankommt.


Auf alle Fälle der bessere Weg diesem Problem beizukommen. Alles andere nur in letzter Konsequenz, sollte es gesundheitlich abträglich sein.

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Meine persönliche Meinung.

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#15
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Kommt etwas auf das Bundesland an, in NRW heißt es "Abnahmen / Bauzustandsbesichtigungen: Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen (Rohbau- bzw. Schlussabnahme)."

Entscheidend ist natürlich das "zu ermöglichen". Das wird natürlich in der Praxis nicht bei jedem Umbau/Anbau erfolgen, bei größeren Neubauten aber schon.

Bei der Rohbauabnahme und nach der Fertigstellung sind solche Punkte wie die Dämmwolle in den Trockenbauwänden einfach nicht mehr nachprüfbar. Im Rohbau steht noch keine Trockenbauwand, und nach Fertigstellung ist alles mit Trockenbauwänden verkleidet.

Bei der Statik ist die Sache noch mal anders, da gibt es in NRW den "Tragwerksplaner", der dann auch Kontrollen durchführt. Da derjenige dann auch dafür möglicherweise haftet, ist dort die Kontrolle schon ziemlich genau. Das ist allerdings auch erst seit 01.01.2019 so in NRW, wenn ich mich nicht täusche.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32261 Beiträge, 5670x hilfreich)

Was soll deine Wissenschaft aus NRW? Der TE wohnt in Schleswig-Holstein. Der Umbau fand 2005 statt.

Zitat (von GMB):
nach der Fertigstellung sind solche Punkte wie die Dämmwolle in den Trockenbauwänden einfach nicht mehr nachprüfbar.
Wie kommst du denn darauf?
Außerdem ist alles, was du schreibst, keine Angelegenheit des TE, also des Mieters. Es wurde längst erklärt, dass es nicht (nur) an den hohlen Trennwänden liegt.
Und auch, was für den Mieter zu tun ist.
---------------------------------
Danke @Lolle.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von ChalkOfLife):
Der völlig ungedämmte und sogar unangenehm wahrnehmbare Schall aber schon. Für uns beide eben. Und ich glaube tatsächlich nicht, dass 10+ Stunden täglich, spürbare Schallvibrationen zu den normalen Lebensgeräuschen gehören.
10 Stunden Musik in Zimmerlautstärke hören sind aber nun einmal normale Lebensgeräusche. Du hast doch selbst beschrieben, wie diese Geräusche produziert werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von ChalkOfLife):
Die neuen Wohnungen sind dann entstanden indem neue Wände eingezogen wurden und da ist auch das Problem. Das sind praktisch hole Rigipswände.
Dann wären diese Ständerwände mit Sicherheit nicht so ausgeführt, wie es zu Wohnzwecken notwendig und vorgeschrieben war. Aber selbst wenn das doppelt beplankte und innengedämte Ständerwände sein sollten, findet eine beachtliche Schallübertragung über den Fußboden statt. Hier wurde mit Sicherheit der Estrich nicht vor den Wänden getrennt....


Zitat (von ChalkOfLife):
Die beiden Nachbarn, die vorher dort gewohnt haben, waren keine Musikfans und so trat dieses Problem nicht auf.
Was beweist, dass bei (normal?) ruhigen Nachbarn das Konzept noch funktioniert.


Zitat (von ChalkOfLife):
beide neuen Nachbarn sind Hardcore und Trance Freunde mit entsprechenden Anlagen.
Wie „normal" das ist, würde im Streitfall zu klären sein.


Zitat (von ChalkOfLife):
Was können wir nun machen, damit wir aus dieser Hölle raus kommen, ohne jetzt auf Eigenkosten wieder umziehen zu müssen?
Ihr wollt den netten Nachbarn nicht auf die Füße treten und dem Vermieter auch nicht. Abgesehen davon, dass das IMO keine nachhaltige Verbesserung bringt, werdet ihr euch an die Situation gewöhnen - oder doch umziehen müssen. Oder, die netten Nachbarn schränkten sich in Dauer und Lautstärke gehörig ein.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ChalkOfLife
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @ all,

Danke von uns erst mal für die ganzen Antworten. Zwar sind sie für uns jetzt nicht so hilfreich im ersten Moment, das wir keine 3.000 Euro für ein Baugutachten ausgeben werden, für eine Wohnung die wir nicht besitzen, sondern selber bemieten. Das würde sich schlicht auch nicht lohnen. Für 3.000 Euro können wir auch eine Umzugsunternehmen mieten.

Zitat (von Roland-S):


...

Ihr wollt den netten Nachbarn nicht auf die Füße treten und dem Vermieter auch nicht. Abgesehen davon, dass das IMO keine nachhaltige Verbesserung bringt, werdet ihr euch an die Situation gewöhnen - oder doch umziehen müssen. Oder, die netten Nachbarn schränkten sich in Dauer und Lautstärke gehörig ein.


VG
Roland


Wir möchten unseren Nachbarn nicht auf die Füße treten. Das ist auch der Grund, warum wir auch Probleme damit haben das Lärmprotokoll zu schreiben. Wir wissen jetzt schon, was passieren wird. Der Vermieter wird den Nachbarn eine Abmahnung schicken, ändern wird sich an der Problematik aber trotzdem nichts, außer das eine harmonische Nachbarschaft zerstört wird.

Vom Vermieter nicht auf die Füße treten, haben wir nichts geschrieben. Ich denke sogar, dass das eigentlich auch der richtige Weg wäre. Jetzt stellt sich aber die Frage, ob sich nicht doch lohnen würde, dass wir in einem Mieterbund eintreten. Und wir mit deren Hilfe tätig werden.

Was haltet ihr davon?


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von ChalkOfLife):
Vom Vermieter nicht auf die Füße treten, haben wir nichts geschrieben. Ich denke sogar, dass das eigentlich auch der richtige Weg wäre.
Die Frage ist, was es bringt - und wann. Der Vermieter wird euch sagen, dass es halt so ist - oder auf die Nachbarn einwirken leise(r) zu sein.
Er wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, oder nur nach langem Gezeter/Rechtsstreit einräumen, dass sein Mietobjekt einen nennenswerten Anteil an der Geräuschbelästigung hat. Ob er dann eine bauliche Ertüchtigung vornimmt, ob man ihn dazu zwingen könnte??

Bis etwas davon vielleicht fruchtet, liegt die Linderung für euch bei den Nachbarn. Die müss(t)en, aus Rücksicht auf euch und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten, Ihre Vorlieben so zügeln, dass eure Hölle endet. Ohne die Einbeziehung, Mitwirkung, der Nachbarn, sei es freiwillig oder über Druck durch den Vermieter, wird sich eure Situation nicht bessern. Nicht in dieser Wohnung bei diesen Nachbarn.

Ich wünsche euch, dass jemand (oder ganz viele) hier meine Einschätzung nicht teilen und sie mit zielführenden Vorschlägen in der Luft zerreißen.



VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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