Hallo,
wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zum 01.02. beginne, vorher ALG I bezogen habe und ich nach zwei Wochen, also mitte Februar, feststelle das ich schwanger bin und darauf mein Arzt und Arbeitgeber mir ein sofortiges Beschäftigungsverbot erteilen.
Wie berechnet sich dann mein Lohn? Daich vorher ja ALG I hatte, wird dann das Gehalt als Mutterschaftslohn angenommen was ich in den ersten drei Monaten der Anstellung bekommen hätte?
Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot vor Mutterschutz
Ich habe das gefunden:
https://www.gehalt.de/arbeit/gehalt/wer-zahlt-das-gehalt-bei-beschaeftigungsverbot
Dort:
...haben...einen Anspruch auf einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Dieser Zuschuss wird aus dem Durchschnitt der letzten drei Nettogehälter vor dem Beginn des Mutterschutzes abzüglich des Mutterschaftsgelds der Krankenkasse berechnet.
und:
Der Arbeitgeber muss diesen Zuschuss allerdings nicht selbst tragen. Er hat einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse der betreffenden Arbeitnehmerin.
Nein, nicht vorwärts. Sondern rückwärts---was du vorher verdient hattest.Zitatwas ich in den ersten drei Monaten der Anstellung bekommen hätte? :
Vermutlich wird zur Ermittlung dann das ALG1 als *Lohnersatzleistung* berücksichtigt.
Das ist so nicht zutreffend, siehe § 18 Mutterschutzgesetz. Die finanziellen Zuwendungen sind definitiv an das erhaltene Gehalt, nicht an Lohnersatzzuwendungen gekoppelt. War in den letzten Monaten kein Gehalt gezahlt, so ist das in den folgenden Monaten zu erwartende Gehalt (siehe Arbeitsvertrag) als Berechnungsgrundlage heran zu ziehen.
wirdwerden
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Oh, dann ziehe ich meine Antwort aus #1 zurück.
Sorry.
Genau genommen ist einfach das Durchschnittsgehalt während der Beschäftigungsdauer zu nehmen und nicht ein fiktives zukünftiges Gehalt (§ 21 Abs. 1 Satz 2 MuSchG).
War das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen.
Die Beschäftigung soll am 1.2 beginnen und am ca 15.2. erklärt die AN die Schwangerschaft und geht in B-Verbot.
Was kriegt sie denn dann ??
Zitat:
Die Beschäftigung soll am 1.2 beginnen und am ca 15.2. erklärt die AN die Schwangerschaft und geht in B-Verbot.Was kriegt sie denn dann ??
Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG.
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