Guten Tag. Vor 4 Jahren !! haben wir ( WEG-Versammlung ) die Rohrsanierung beschlossen. Nach verzögerungen durch Gerichte mit einem,"großen Eigentümer " ( er besitzt um die 50 WE ) haben wir das Geld eingezahlt . Angeblich sind das Geld auf einem Konto, wo keine einfach dran kommt. Nur die Verwaltung hat eine Vollmacht.
Jetzt verzögert sich das weiter wegen Corona.
Können wir das Geld zurück bekommen ( fördern ), bis die Arbeiten tatsächlich beginnen ?
Oder was kann man tun, um unser Geld zurück zu bekommen. Wir haben Angst, das die Verwaltung das Geld durch Gerichte und andere Kosten bzw durch andere Gründe irgendwie an sich nimmt und abhaut .
WEG Beschluss - Sanierung. Geld bezahlt aber seit 4 Jahren passiert nichts
11.1.2021
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Frage vom 11.1.2021 | 11:31
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG Beschluss - Sanierung. Geld bezahlt aber seit 4 Jahren passiert nichts
#1
Antwort vom 11.1.2021 | 11:57
Von
Status: Beginner (120 Beiträge, 25x hilfreich)
ZitatKönnen wir das Geld zurück bekommen ( fördern ), bis die Arbeiten tatsächlich beginnen ? :
Oder was kann man tun, um unser Geld zurück zu bekommen. Wir haben Angst, das die Verwaltung das Geld durch Gerichte und andere Kosten bzw durch andere Gründe irgendwie an sich nimmt und abhaut .
Das muss doch in der Jahresabrechnung aufgeführt werden. Wenn es sich auf einem gesonderten Konto befindet, wird auch das in der Jahresabrechnung aufgeführt. Wer macht denn bei Euch die Belegprüfung? Es kann auch jeder Eigentümer beim Verwalter sämtliche Unterlagen und Belege (z.B. Kontoauszüge) einsehen.
#2
Antwort vom 11.1.2021 | 12:47
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer macht denn bei Euch die Belegprüfung? Es kann auch jeder Eigentümer beim Verwalter sämtliche Unterlagen und Belege (z.B. Kontoauszüge) einsehen.[
Hausbeirat. Muss ich nachfragen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11.1.2021 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (85044 Beiträge, 34613x hilfreich)
ZitatKönnen wir das Geld zurück bekommen ( fördern ), bis die Arbeiten tatsächlich beginnen ? :
Da sollte man mal den entsprechenden Beschluss durchlesen ...
ZitatWir haben Angst, das die Verwaltung das Geld durch Gerichte und andere Kosten bzw durch andere Gründe irgendwie an sich nimmt und abhaut . :
Damit wird an wohl leben müssen, da hilft auch keine Belegprüfung ...
#4
Antwort vom 12.1.2021 | 09:31
Von
Status: Unbeschreiblich (38985 Beiträge, 13976x hilfreich)
Zitat:Können wir das Geld zurück bekommen ( fördern ), bis die Arbeiten tatsächlich beginnen ?
Nur, wenn so eine vorübergehende Rückzahlung auf einer Eigentümerversammlung beschlossen wird.
Zitat:Oder was kann man tun, um unser Geld zurück zu bekommen.
Nichts außer der Herbeiführung so eines Beschlusses.
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