Haftung Vermieter bei Schäden durch Schimmel

11. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
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Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
Haftung Vermieter bei Schäden durch Schimmel

Folgender Sachverhalt:

Der Mieter M einer Wohnung stellt fest, dass im Keller der Wohnung Wasser eintritt (offenbar durch mangelnde Abdichtung der darüberliegenden Terrasse).
Er teilt das Problem dem Vermieter mit, der Vermieter möchte den Mangel beheben, am Tage des vereinbarten Termins erscheinen zwar Mitarbeiter des Vermieters (Vermieter ist GmbH), diese kümmern sich jedoch nicht um die Mangelbeseitigung des Wasserschadens, sondern führen andere Reparaturen durch. Aussage "Haben wir heute keine Zeit für, dauert zu lange."
Es erfolgt erneute Mitteilung an den Vermieter mit 14-tägiger Frist. Diese lässt der Vermieter jedoch verstreichen. Danach folgten die Weihnachtsfeiertage.
Es entwickelt sich durch den Mangel nun Feuchtigkeit auch an anderen Stellen des Kellers, so auch im Kellerraum, welcher der Mietwohnung M zugeteilt ist (ebenfalls in einem anderen "Mieterkeller", im Flur (=Zuweg Waschraum).
Durch die Feuchtigkeit bröckelt nun der Putz von der Decke, es ist nicht auszuschließen, dass sich bereits Schimmel gebildet hat.
Der Putz bröckelt nun auf die Gegenstände im Keller des M. Darunter Teppichmaterial, hochwertiges Alcantara etc.

Inwieweit ist der Vermieter hier für die Schäden, insbesondere an den Gegenständen des/der Mieter, haftbar zu machen? Ist ein einzelner "versäumter" Termin zur Mängelbeseitigung ausreichend?

Inwieweit ist hier eine Mietminderung gerechtfertigt?

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30 Antworten
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#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Da muss das Ding ja quasi unter Wasser stehen, wenn unterhalb von vier Wochen der Putz schon bröselt.

Zitat (von GMB):
Der Putz bröckelt nun auf die Gegenstände im Keller des M. Darunter Teppichmaterial, hochwertiges Alcantara etc.


Inwieweit siehst du dich nicht verpflichtet in Kenntnis der Feuchtigkeit die Dinge sicher zu lagern?

VM hier ordnungsgemäß den Mangel melden (Brief/Einwurf-Einschreiben) und auffordernd diesen zu beheben. Frist kannst du setzen, die Plörren würde ich aus dem Keller holen,

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#2
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Die Ursache liegt offenbar in einem Raum, der keinem Mieter zugeordnet ist. Daher fiel das erst auf, als das Wasser in den vorderen Flur lief. Im hinteren Flur (dort ist zwar auch ein Bodeneinlauf, allerdings ist der nicht ganz richtig montiert worden, da er ca. 5-6mm über dem Fußbodenbelag steht und das Wasser somit erst 5-6mm hoch anstehen muss, damit es abfließen kann), den nur die Mieter aus dem 1./2./3. OG wenn dann nutzen, ist es aber offenbar noch schlimmer, dort ist der Schaden vermutlich schon seit deutlich längerer Zeit vorzufinden. Es ist halt nur bislang niemandem aufgefallen, weil dort nur sehr selten jemand rein geht.

Zuvor war in meinem Keller zumindest kein lockerer Putz erkennbar.

Die Gegenstände wurden natürlich entfernt, es wurde auch versucht zu reinigen, aber ohne großen Erfolg.



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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Diese lässt der Vermieter jedoch verstreichen. Danach folgten die Weihnachtsfeiertage.
Dann kannst du jetzt den Vermieter nochmals schriftlich erinnern/mahnen, dort tätig zu werden.
Da die schnell herbeigeeilten Handwerker offenbar nicht gesucht haben, was und wo die Ursache ist---kannst du das nun dem Vermieter nochmals in aller Ausführlichkeit schildern.
Zitat (von GMB):
Inwieweit ist hier eine Mietminderung gerechtfertigt?
Ich erkenne keine. Offenbar gibt es auch für die Wertsachen im Keller andere Lager.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Nein, die Dinge habe ich in die Wohnung "umgelagert", aber ich kann nicht alle Gegenstände aus dem Keller in der Wohnung lagern. Ich habe jetzt die vermutlich am besten gegen Feuchtigkeit resistenten Gegenstände dort gelassen. Die Frau kann den Keller nicht mehr betreten (sie hat eine Schimmelpilzallergie), sie kann somit keine Wäsche waschen. Das muss ich dann jetzt nach Feierabend erledigen.

Wenn der Kellerraum der Wohnung zugewiesen und Bestandteil des Mietvertrags ist, ist es somit egal, ob dieser nutzbar ist? Demnach dürfte es auch egal sein, ob eine Wohnung aufgrund von Schimmel oder anderen Mängeln nicht nutzbar ist, eine Mietminderung kommt nicht in Betracht, solange man auch im Keller schlafen kann, bzw. andersherum die Dinge, die man im Keller lagert, auch in der Wohnung lagern kann?! Das erscheint mir äußerst merkwürdig als Begründung, hier würde ich doch um eine nähere Erklärung bitten.

Vielen Dank!

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Die Frau kann den Keller nicht mehr betreten (sie hat eine Schimmelpilzallergie), sie kann somit keine Wäsche waschen. Das muss ich dann jetzt nach Feierabend erledigen.


Macht meiner auch, weil das sein Haushalts-Job ist bei uns.

Vor Mietminderung solltest du dich unbedingt von einem Fachmann oder zumindest einem Verein beraten lassen.

Viel Erfolg.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von GMB):
die Dinge habe ich in die Wohnung "umgelagert",
Ja, gut, wenn das geht... dafür geht keine Mietminderung durchzusetzen.
Zitat (von GMB):
Die Frau kann den Keller nicht mehr betreten (sie hat eine Schimmelpilzallergie),
Gibt es denn Schimmelpilze ? Es kann gewaschen werden.
Zitat (von GMB):
Demnach dürfte es auch egal sein,
Nein, so herum geht es sicher nicht zu drehen. Ein Kellerraum ist ganz einfach nicht zum Wohnen/Schlafen vorgesehen oder angemietet.
Und *Schimmel* führt nicht automatisch dazu, dass ein Raum nicht mehr betreten bzw. bewohnt werden kann.
Zitat (von GMB):
Ich habe jetzt die vermutlich am besten gegen Feuchtigkeit resistenten Gegenstände dort gelassen.
Dein Keller ist also nutzbar. Dass du dort *Wertsachen* aufbewahrt hast, war deine Entscheidung. Oder hast du im Mietvertrag etwa den Passus finden können, dass dieser Kellerraum stets trocken ist und zur Aufbewahrung empfindlicher Gegenstände geeignet ist? Womit deine Mietsache Keller evtl. etwas in Richtung mögl. Mietminderung hätte.

Schreib dem Vermieter doch bitte nochmals. Schließlich geht es auch um sein Eigentum.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von GMB):
die Dinge habe ich in die Wohnung "umgelagert",
Ja, gut, wenn das geht... dafür geht keine Mietminderung durchzusetzen.

Das geht ausnahmsweise, beeinträchtigt aber natürlich die Lagermöglichkeiten in der Wohnung und sieht obendrein auch nicht schön aus, wenn da Werkzeug und andere Dinge im Schlafzimmer stehen und dort Platz wegnehmen.

Zitat (von Anami):
Zitat (von GMB):
Die Frau kann den Keller nicht mehr betreten (sie hat eine Schimmelpilzallergie),
Gibt es denn Schimmelpilze ? Es kann gewaschen werden.

Wenn sie in den Keller geht, fängt ihre Nase an zu jucken und die Augen tränen, das dauert dann 1-2 Stunden, dann geht es wieder. Es ist natürlich kein Nachweis, aber ein Indiz. Ob sich das bei mir gesundheitlich auswirkt, weiß ich natürlich nicht.

Zitat (von Anami):
Zitat (von GMB):
Demnach dürfte es auch egal sein,
Nein, so herum geht es sicher nicht zu drehen. Ein Kellerraum ist ganz einfach nicht zum Wohnen/Schlafen vorgesehen oder angemietet.
Und *Schimmel* führt nicht automatisch dazu, dass ein Raum nicht mehr betreten bzw. bewohnt werden kann.

Warum? Eine Wohnung ist auch nicht zum Lagern von Werkzeug und Material vorgesehen. Warum ist dies unidirektional?!
Doch, Schimmel führt dazu, dass mindestens der Raum, in welchem er festgestellt wird, nicht mehr genutzt werden kann. Bereits ab Kategorie 2 heißt es "Die Situation ist im Sinne der Gesundheitsvorsorge inakzeptabel und es besteht rascher Handlungsbedarf". Kategorie 2 ist bereits erreicht wenn z.B. "deutlicher Schimmelgeruch ohne sichtbaren Schimmelbewuchs" vorliegt.


Zitat (von Anami):

Zitat (von GMB):
Ich habe jetzt die vermutlich am besten gegen Feuchtigkeit resistenten Gegenstände dort gelassen.
Dein Keller ist also nutzbar. Dass du dort *Wertsachen* aufbewahrt hast, war deine Entscheidung. Oder hast du im Mietvertrag etwa den Passus finden können, dass dieser Kellerraum stets trocken ist und zur Aufbewahrung empfindlicher Gegenstände geeignet ist? Womit deine Mietsache Keller evtl. etwas in Richtung mögl. Mietminderung hätte.

Schreib dem Vermieter doch bitte nochmals. Schließlich geht es auch um sein Eigentum.


Der Keller ist nicht nutzbar, ich hab nur leider nicht mehr Platz, die Dinge anderswo zu lagern und habe daher die Dinge, von denen ich denke, dass sie am besten gegen Feuchtigkeit und Schimmelpilze resistent sind, dort gelassen. Wie definierst du denn "Wertsachen"? Ist ein 500€-Bohrhammer eine "Wertsache"? Wer hat denn keine "Wertsachen" im Keller? Jedes Teil hat irgendwie einen "Wert" und ist dann automatisch "Wertsache"?

Natürlich steht nichts von "stets trocken" im Mietvertrag, denn der Begriff ist zum einen nicht definiert (es müsste eine relative Luftfeuchtigkeit der Raumluft und/oder die Feuchtigkeit des Mauerwerks als Wert dort eingetragen sein), dennoch ist bröckelnder Putz und Schimmelpilz, welcher vorher ja auch gar nicht vorhanden war, auch bei der Besichtigung nicht (Übergabeprotokoll liegt vor), nun da, was vorher nicht der Fall war.

Darüber hinaus ist mir heute aufgefallen, dass bereits die Bewährungseisen angegriffen sind und über das übliche Maß hinaus korrodiert sind. Somit bestehen noch ganz andere Sorgen.

Ein zuvor für morgen angekündigter Termin wurde soeben aber per E-Mail abgesagt, ein Mitarbeiter sei krank und der andere nicht aus seinem Auslandsurlaub zurück.

Somit wird es erneut zu keiner Sanierung kommen und das Problem wird sicher natürlich nicht verbessern, insbesondere bei den aktuellen Niederschlägen nicht.

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#8
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von GMB):
Die Frau kann den Keller nicht mehr betreten (sie hat eine Schimmelpilzallergie), sie kann somit keine Wäsche waschen. Das muss ich dann jetzt nach Feierabend erledigen.


Macht meiner auch, weil das sein Haushalts-Job ist bei uns.

Vor Mietminderung solltest du dich unbedingt von einem Fachmann oder zumindest einem Verein beraten lassen.

Viel Erfolg.


Bei uns hat das immer die Frau gemacht, da ich anderweitige Aufgaben übernehme bzw. übernommen habe. Dies ist nun leider nicht mehr möglich und belastet uns insgesamt sehr!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

@GMB
Keine Gründe für Mietminderung sind:

zeitweise keine Schönheit in der Wohnung--- als Ehefrau zeitweise nicht in den Keller können---keine Kenntnis zu eigener Empfindlichkeit----zeitweise Lagerung von Sachen in der Wohnung----Schlafen/Wohnen im Keller----nicht festgestellter Schimmel in Kategorie X ---hochwertiges Alcantara und Teppichmaterial kam von dir---bröckelnder Putz im Kellerraum---rostige Bewehrungseisen---du kannst keine Wäsche waschen.

Deine 10 *Argumente* genügen nicht, eine Mietminderung durchzusetzen. Natürlich kannst du das trotzdem tun, solltest aber nachlesen, wie man das *richtig* macht (und wie viel)---und dann mit den Konsequenzen leben.

Sorry, ich meine, das wird nichts bringen ---außer Ärger mit dem Vermieter.
Mehr als ein/zwei deutliche Schreiben auf die festgestellten Mängel und den Schimmelverdacht und die Forderung, das schnellstmöglich zu beseitigen, geht zur Zeit nicht. Das hast du bereits getan, der Vermieter weiß Bescheid.

achso ...oder umziehen. Das geht. Vor allem, wenn man sich auch noch Sorgen über die Einsturzgefahr des ganzen Gebäudes macht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)



Zitat (von Anami):
@GMB
Keine Gründe für Mietminderung sind:

zeitweise keine Schönheit in der Wohnung---


Dann ist ja gut, stell dir vor es würde jeder zweite Ehemann eine Mietminderung fordern, weil er seine Ehefrau nicht mehr schön genug findet :D

Gibt es dazu irgendwo Vergleichsurteile?
Mir ist schon klar, dass das nicht "mal eben" mit der Mietkürzung erledigt ist.

Aber wie lange muss man es denn z.B. dulden, dass die Wohnung mit dem Werkzeug und den Deko-Kisten und den Unterlagen aus dem Studium vollgestellt ist? Reden wir da über 6 Monate, 6 Jahre? Oder doch nur 6 Wochen? Und wie lange muss man es dulden, dass eine der Personen aus dem Mietvertrag nicht mehr den Keller betreten kann? Ich zahle ja die volle Miete, also dafür, dass alle Leute alle Räume gemäß Mietvertrag nutzen können. Jetzt kann aber eine Person den Keller gar nicht mehr betreten.
Das kann ja kein Dauerzustand, ohne dass es für den Vermieter irgendwelche Konsequenzen hat?

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)
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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Dann ist ja gut, stell dir vor es würde jeder zweite Ehemann eine Mietminderung fordern, weil er seine Ehefrau nicht mehr schön genug findet :D


Wenn das Schule macht, sehe ich schon viele Ehefrauen platt geschoren zugunsten der Mietminderung. :grins:

Zitat (von GMB):
Das kann ja kein Dauerzustand, ohne dass es für den Vermieter irgendwelche Konsequenzen hat?


Hier steht dem Mieter ganz sicher eine Mietminderung zu.
Zudem ein Hausmittel, welches gut funktioniert: Eine Wanne mit Streusalz füllen und in den Keller stellen. Gelegentlich das nasse Salz erneuern bzw. eine neue Wanne mit Streusalz.
Probier es. Versuch macht kluch/g..

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von GMB):
weil er seine Ehefrau nicht mehr schön genug findet :D
Ja, genau--- und diese dann auf einem hochwertigen Alcantaramöbel im Schlafzimmer sitzt. Wer will das schon---deshalb ja: (auch) kein Grund zur Mietminderung! :grins:
Nö, zu solchem Fall mit der unschönen Frau kenne ich kein einziges Urteil.

Ich kenne keine Vergleichsurteile. Die kann man googlen.

Da sucht man mal unter Mietrecht.de---oder auch schön aufgelistet hier:
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-mietrecht--pachtrecht/mietmaengel/mietminderungsliste
Zitat (von GMB):
Aber wie lange muss man es denn z.B. dulden,
Mindestens so lange, bis das Zeuchs (ohne Frau) wieder seinen Platz im Keller findet. ;)
In der Zwischenzeit könnte man evtl. mal *ausmisten*? Ich weiß, das fällt vielen schwer, befreit aber ungemein! Wir hatten vor Jahren in unserem furztrockenen Keller einen Überflutungsschaden durch überlastete Regenentwässerung innen. ca. 5 cm hoch stand das Wasser in mind. 5 Kellern, bevor das jemand merkte bzw. bevor der Sturzregen aufhörte. Erst da haben wir gemerkt, was alles Wech kann--- haben bis heute nichts davon vermisst. Ich persönlich finde ein Rattennest im Keller in der Teppichrolle oder in der Kleiderkiste---viel schlimmer.
Zitat (von GMB):
Das kann ja kein Dauerzustand, ohne dass es für den Vermieter irgendwelche Konsequenzen hat?
Richtig. Soll es nicht sein. Wann also hast du den *Mangel/Schaden* im Keller festgestellt? Wann hast du den Vermieter erstmalig informiert? Wann zum 2. Mal? Du drehst ja schon am Rad. :)

Wieviel Wochen/Monate/Jahre sind vergangen?
Wenn du es nicht mehr aushältst, dann mindere eben die Miete...ab Bekanntwerden des Mangels/Schadens... verboten/strafbar ist das schließlich nicht.
Bitte frag jetzt nicht, wie viel du mindern kannst--- :augenroll:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von GMB):
Dann ist ja gut, stell dir vor es würde jeder zweite Ehemann eine Mietminderung fordern, weil er seine Ehefrau nicht mehr schön genug findet :D


Wenn das Schule macht, sehe ich schon viele Ehefrauen platt geschoren zugunsten der Mietminderung. :grins:

Zitat (von GMB):
Das kann ja kein Dauerzustand, ohne dass es für den Vermieter irgendwelche Konsequenzen hat?


Hier steht dem Mieter ganz sicher eine Mietminderung zu.
Zudem ein Hausmittel, welches gut funktioniert: Eine Wanne mit Streusalz füllen und in den Keller stellen. Gelegentlich das nasse Salz erneuern bzw. eine neue Wanne mit Streusalz.
Probier es. Versuch macht kluch/g..


Der Tipp ist wirklich nett gemeint, aber es ist einfach viel zu viel Feuchtigkeit. Bei jedem Regen tropft es von der Decke und auf dem Boden ist eine riesige Pfütze. Diese Feuchtigkeit bekommt man nicht durch eine Wanne mit Streusalz "weg".

Der Link ist schon sehr hilfreich, habe heute noch mal geguckt, die Schraubenschlüssel (CrV-legierter Stahl, Fa. Stahlwille) beginnen oberflächlich zu korrodieren!! Also da ist wohl, wie auch in dem Beispiel von dem Anwalt, die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt?!

Und lieber Anami, das Alcantara ist nicht für Polstermöbel, sondern zur Restauration meines britischen Youngtimers gedacht (gewesen). Das war ja auch bislang kein Problem, es dort zu lagern. Der Keller ist allgemein sehr trocken gewesen, da er zur Straße hin (Hanglage) oberirdische Fenster und somit eigentlich eine perfekte Belüftung. Das Haus aus dem Jahr 1954 ist zudem hochwertig errichtet worden und es ist auch keine aufsteigende Feuchtigkeit in den Wänden feststellbar (hab ich nachgemessen). Es ist wirklich nur die bei der Sanierung 2017/2018 durchgeführte mangelhafte Abdichtung der Kellerdecke das Problem.

Na ich warte jetzt mal den nächsten Mittwoch ab, da sollen die Handwerker des Vermieters kommen und die Abdichtung erneuern. Ich bin gespannt.

Sollte es dann immer noch "tropfen", muss man wohl mal die Daumenschrauben anziehen.

Nach wie vielen gescheiterten oder fruchtlosen Termine wäre man eigentlich berechtigt, selber einen Handwerker zu beauftragen und die Rechnung an den Vermieter weiterzureichen?! Gibt es da eine Faustformel?

Danke auf jeden Fall für eure Einschätzung.

Ach so, meine Frau fragt die ganze Zeit, was ich hier mache. Ihr wisst aber von nichts, ne? :D

Und die Liste mit den Mietminderungen ist super! Fehlen der Sandkiste - 5%, aber ein defekter Badewannenabfluss nur 3% :D


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#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Der Tipp ist wirklich nett gemeint, aber es ist einfach viel zu viel Feuchtigkeit. Bei jedem Regen tropft es von der Decke und auf dem Boden ist eine riesige Pfütze


DA würde ich zur Schadensbegrenzung erst mal ne Bütt runterstellen, dann tropft es darein und alles andere bleibt erst mal trocken.

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#16
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Der Tipp ist wirklich nett gemeint, aber es ist einfach viel zu viel Feuchtigkeit. Bei jedem Regen tropft es von der Decke und auf dem Boden ist eine riesige Pfütze. Diese Feuchtigkeit bekommt man nicht durch eine Wanne mit Streusalz "weg".


Und da hätte ich abermals einen Tipp. Stell doch ein Gefäß dort hin wo es tropft,
leere es öfters und wiederhole...
In der Not frißt der Teufel..... :grins:

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Meine persönliche Meinung.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Bei jedem Regen tropft es von der Decke und auf dem Boden ist eine riesige Pfütze.
Jamei, das ist Nässe und keine Feuchtigkeit.
Genau--- auch von mir kriegst du nen Eimer zum Unter-die Tropfen-stellen.

Melde dich doch am Mittwoch nach dem Guck-Termin.
Viele Grüße an deine Frau: Du willst sie retten---und dich vom Wäschewaschen befreien.
...kann man doch sagen.
:neck:
Zitat (von GMB):
die Schraubenschlüssel (CrV-legierter Stahl, Fa. Stahlwille) beginnen oberflächlich zu korrodieren!!
Dann fang mal an, die ollen Werkzeuge mit etwas Liebe zu pflegen...wenn du schon deine Frau nicht auf dem Oldtimer-Alcantara- liegen lassen willst.

bis nächsten Mittwoch dann...

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#18
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Leute, Leute, Leute...

Also so blond bin ich nun wirklich nicht, aber es läuft die Wand herunter, das "tropfen" war eher sprichwörtlich gemeint, wobei es an einigen Stellen auch wirklich mittig herunter tropft.
Die Stelle ändert sich aber auch und die Menge die da läuft ist auch nicht ohne.
Da müsste ich häufig die Eimer leeren. Wenn es so einfach wäre, hätte ich das schon längst gemacht.

Aber die Feuchtigkeit wandert auch in der Decke, denn mein Kellerraum ist ca. 1,5m von den Stellen, an denen das Wasser eindringt/tropft, entfernt. Die Kapillarwirkung der Bewehrungseisen und es Betons selber lassen es aber in dem Umkreis verteilen. Es ist wirklich keine "Kleinigkeit".

P.S.: Das Werkzeug liegt jetzt im Wohnzimmer, ich hab sogar den Werkzeugwagen hoch geschleppt, sieht sogar gar nicht so schlecht aus :D Aber wartet, so wie ich die deutschen Gesetze kenne muss ich jetzt bestimmt mehr Miete zahlen, weil es mir gefällt :D

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

@GMB
Nun geh mal bitte in dich und schau, was du uns hier seit deinem 1. Beitrag alles unterjubelst und welche Randerscheinungen des tägl. Wahnsinns du ausbreitest...alles innerhalb 48 Stunden.

Zitat (von GMB):
1 Es entwickelt sich durch den Mangel nun Feuchtigkeit auch an anderen Stellen des Kellers, so auch im Kellerraum, welcher der Mietwohnung M zugeteilt ist----2 der Putz bröckelt nun auf die Gegenstände im Keller des M. Darunter Teppichmaterial, hochwertiges Alcantara etc.---3 Zuvor war in meinem Keller zumindest kein lockerer Putz erkennbar.---4 Ich habe jetzt die vermutlich am besten gegen Feuchtigkeit resistenten Gegenstände dort gelassen.----5 Der Keller ist nicht nutzbar,---6 dennoch ist bröckelnder Putz und Schimmelpilz, ... nun da,----7 dass bereits die Bewährungseisen angegriffen sind und über das übliche Maß hinaus korrodiert sind.---8 Bei jedem Regen tropft es von der Decke und auf dem Boden ist eine riesige Pfütze.---9 aber es läuft die Wand herunter,


So, wie ich dich inzwischen kenne, sprudelt es am Freitag nachmittag in hohem Bogen und Kellerdecken stürzen ein... :)

Zitat (von GMB):
Das Haus aus dem Jahr 1954 ist zudem hochwertig errichtet worden
Die Hochwertigkeit der 50er-Jahre-Häuser ist sogar berühmt.

Komma bitte zum Tema: Wie viel Miete willst du nun mindern?

Signatur:

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#20
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Schreibt man ausführlich alle Details in den ersten Beitrag, wird auch nur gemeckert.
Außerdem habe ich ja auch beschrieben, dass die Nässe offenbar länger schon dort eindringt. Ist für den Sachverhalt am Ende aber auch egal.
Fakt ist einfach, dass sehr viel Wasser in den Keller läuft. Der Keller ist breiter als das oberirdische Gebäude. Ein Teil meiner Terrasse ist quasi die Kellerdecke. Dort ist die Abdichtung mangelhaft.

Und ich werde nicht weiter dazu antworten, wenn dann eh nur unqualifizierte Antworten kommen, die mit dem Thema nichts zu tun haben.

Und wer von Bautechnik und Bauhistorie keine Ahnung hat und das Gebäude selber noch nie gesehen hat, kann sich nicht anmaßen über die Qualität der ursprünglichen Errichtung zu reden. Der "Hinweis" ist daher vollkommen deplatziert.
Übrigens ist im Haus meiner Eltern, ebenfalls Baujahr 1954, der Keller furztrocken, da kann man sogar Stoffe, Papier und Leder lagern, ohne das irgendwas passiert. Krass, ne???


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#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Fassen wir mal zusammen:

Die Waschküche kann vertragsgemäß genutzt werden, das Kellerabteil auch.

Eine Mietminderung, weil du nun die Wäsche in den Keller und wieder hochtragen musst ? Ich habe so meine Zweifel, ob ein Gericht das durchgehen ließe, aber wer weiß, bei einem Richter mit einer ähnlichen Arbeitsteilung wie eure würde evtl. die Unzumutbarkeit erkennen können.

Weiter schreibst du, dass lediglich bei Regen Wasser rieselt, tropft und strömt, da müsste der Keller ja nun trocken sein und was macht der Schimmel so? Zeigt er sich oder bleibt er weiterhin unsichtbar?

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#22
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Was schätzt du, wie lange eine Stahlbetondecke oder Vollziegelwand braucht, um vollständig durchzutrocknen, nachdem sie vollständig durchnässt war? Nur weil es einen halben Tag mal nicht regnet, ist ja sofort alles wieder trocken. Das sollte einem aber schon der gesunde Menschenverstand sagen.

Und deine Zusammenfassung ist nicht korrekt. Die Waschküche kann von 50% der Vertragsparteien nicht genutzt werden, ca. 10% der Wohnfläche mussten in Lagerfläche umfunktioniert werden und sind somit nicht vertragsgemäß nutzbar, der Kellerraum kann gar nicht mehr genutzt werden, da dort mittlerweile auch Metall-Werkzeuge (s.o.) korrodieren und somit eine Gebrauchstauglichkeit nicht mehr gegeben ist!

Und es ist übrigens vollkommen irrelevant, ob die Ehefrau oder der Ehemann sich um die Wäsche kümmert. Wenn sie dies immer getan hat, aber fortan nicht mehr tun kann, ist die Gebrauchstauglichkeit nicht gegeben. Ob dies mit dem persönlichen Weltbild übereinstimmt oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle. Ohne die privaten Umstände zu kennen, ist eine solche Behauptung anmaßend!

Aber zusammengefasst kann ich sagen:
ich wäre gerne euer Vermieter, ich könnte euch nämlich den absoluten Schrott vermieten, und ihr würdet euch noch freuen, dass ihr keinen Cent an Ersatz bekommt, eure Frau krank ist und sie noch kranker wird, und ihr noch zusätzliche Aufgaben im Haushalt übernehmen dürft, für die ihr eigentlich gar keine Zeit habt und die für eure Rückenleiden eigentlich nicht zuträglich sind. Ihr erfreut euch offenbar auch am Anblick von Hausrat aus dem Keller in euren Wohnzimmern, die auch noch die Wege teilweise versperren. Toll. Solche Leute wünscht man sich als Mieter! Aber bitte immer am 01. pünktlich überweisen!

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#23
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Die Waschküche kann von 50% der Vertragsparteien nicht genutzt werden


Verstehe ich nicht, warum kann die Waschküche nicht genutzt werden, weil ihr diese zweckentfremdet? Warum können 50 % der Mieter (über wieviel Wohneinheiten reden wir hier?) die Waschküche nicht nutzen?

Zitat (von GMB):
ich wäre gerne euer Vermieter, ich könnte euch nämlich den absoluten Schrott vermieten


Nein könntest du nicht.

Zitat (von GMB):
und ihr würdet euch noch freuen, dass ihr keinen Cent an Ersatz bekommt, eure Frau krank ist und sie noch kranker wird, und ihr noch zusätzliche Aufgaben im Haushalt übernehmen dürft,


Wenn mein Partner krank ist, ist es total normal, dass ich seine Hausarbeiten miterledige, das kostet weder ihn, noch meinem VM einen Cent, das mache ich sehr gerne. Du hast keinerlei Nachweise, dass deine Frau krank ist, weil sie 2 x die Woche in den Keller muss, oder gibt es da schon Gutachten, die einen Zusammenhang mit dem Keller feststellen? Hab ich hier noch nicht gelesen.

Zitat (von GMB):
und ihr noch zusätzliche Aufgaben im Haushalt übernehmen dürft, für die ihr eigentlich gar keine Zeit habt und die für eure Rückenleiden eigentlich nicht zuträglich sind


Kenn ich auch alles, aber manchmal ist das Leben eben hart und ungerecht. Wir überweisen die Miete immer pünktlich (Dauerauftrag, du verstehst?).

Du hast als 10 qm Werkzeug? Find ich toll.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von GMB):
Die Waschküche kann von 50% der Vertragsparteien nicht genutzt werden


Verstehe ich nicht, warum kann die Waschküche nicht genutzt werden, weil ihr diese zweckentfremdet? Warum können 50 % der Mieter (über wieviel Wohneinheiten reden wir hier?) die Waschküche nicht nutzen?


Wer hat etwas davon gesagt, dass die Waschküche zweckentfremdet wird?
Die Waschküche wird als Waschküche genutzt, der Kellerraum wurde als Lagerraum genutzt.
Die Waschküche ist aber nur durch den Flur erreichbar, und dort schimmelt es.

Und wenn 2 Leute eine Wohnung mieten, davon einer den Keller nicht mehr betreten kann, dann können 50% der Vertragsparteien den Keller nicht mehr benutzen.
Was die anderen Mieter für Verträge haben weiß ich nicht. Vielleicht ist dort nur eine Person Vertragspartner? Spielt aber auch keine Rolle. Meine Frau und ich sind die Mieter der Wohnung und möchten beide, wie vertraglich vereinbart, die Kellerräume (Waschküche, Mieterkellerraum) nutzen. Dies ist aber nicht möglich, da bei meiner Frau ansonsten die nachgewiesene Schimmelpilzallergie zum Tragen kommt und sie sehr kurze Zeit nach betreten des Kellers die bereits mehrfach erklärten Symptome zeigt.

Zitat (von Solan196):

Zitat (von GMB):
ich wäre gerne euer Vermieter, ich könnte euch nämlich den absoluten Schrott vermieten


Nein könntest du nicht.


Doch, könnte ich.

Zitat (von Solan196):

Zitat (von GMB):
und ihr würdet euch noch freuen, dass ihr keinen Cent an Ersatz bekommt, eure Frau krank ist und sie noch kranker wird, und ihr noch zusätzliche Aufgaben im Haushalt übernehmen dürft,


Wenn mein Partner krank ist, ist es total normal, dass ich seine Hausarbeiten miterledige, das kostet weder ihn, noch meinem VM einen Cent, das mache ich sehr gerne. Du hast keinerlei Nachweise, dass deine Frau krank ist, weil sie 2 x die Woche in den Keller muss, oder gibt es da schon Gutachten, die einen Zusammenhang mit dem Keller feststellen? Hab ich hier noch nicht gelesen.

Schön, dass du so fürsorglich bist, und offenbar deine Tage 36 Stunden haben. Das ist aber nicht bei jedem so.
Der Unterschied ist: meine Frau hätte keine Beschwerden, weil die Allergie natürlich nur zu Beschwerden führt, wenn entsprechende Allergene vorhanden sind. Wäre der Keller nicht feucht, wäre dort kein Schimmel und sie hätte keine Beschwerden. Ist ja nun wirklich nicht schwer zu verstehen.


Zitat (von Solan196):

Zitat (von GMB):
und ihr noch zusätzliche Aufgaben im Haushalt übernehmen dürft, für die ihr eigentlich gar keine Zeit habt und die für eure Rückenleiden eigentlich nicht zuträglich sind


Kenn ich auch alles, aber manchmal ist das Leben eben hart und ungerecht. Wir überweisen die Miete immer pünktlich (Dauerauftrag, du verstehst?).

Du hast als 10 qm Werkzeug? Find ich toll.


Wenn ich für etwas selber verantwortlich bin, trage ich die Verantwortung. Das ist vollkommen klar. Hier liegt die Veranwortung aber nicht bei mir. Ich habe diesen Missstand nicht herbeigeführt und es liegt auch nicht in meinem Verantwortungsbereich, diesen zu beseitigen.

Wäre so, als würde dir jemand das Fressbrett polieren, und ich dann sagen "Tja, das Leben ist eben hart und ungerecht". Passt auch nicht. Einfach mal drüber nachdenken.

Ja, 10 Quadratmeter, genau. Elektrowerkzeuge, Handwerkzeuge, Werkzeugwagen.


-- Editiert von GMB am 14.01.2021 13:30

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#25
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Und wenn 2 Leute eine Wohnung mieten, davon einer den Keller nicht mehr betreten kann, dann können 50% der Vertragsparteien den Keller nicht mehr benutzen.


Nö, also kann der Waschkeller doch noch genutzt werden und so wie ich deinen Post lese, bist du (seid ihr) die einzigen, die eine 50%ige Nichtnutzung eines lediglich temporär benötigten Ganges nicht mehr unternehmen können. ...

Zitat (von GMB):
Wäre so, als würde dir jemand das Fressbrett polieren, und ich dann sagen "Tja, das Leben ist eben hart und ungerecht". Passt auch nicht. Einfach mal drüber nachdenken.


Was bitte ist ein Fressbrett? So Frühstücks-Brettchen? Haben wir nicht, wir nehmen Teller, und die darfst du gerne polieren.

----

Ich bleib dabei, vor einer evtl. Mietminderung solltest du dich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen, und hier meine ich tatsächlich einen Anwalt, da viele Vereine gerade bei solchen Lapalien zur Überreaktion neigen, deren Folgen meist die Kunden (hier Mieter) zu tragen haben.

Ich würde den VM nachweislich (Einwurf-Einschreiben) den Mangel melden und auffordern diesen zu beheben, hier eine Frist setzen, nach Ablauf der Frist einen Anwalt aufsuchen (wenn es mir so wichtig wäre, den Gatten wieder mit der Wäsche in den Keller zu schicken). HIlfreich für den Anwalt wären "Beweisfotos".

Viel Erfolg beim Polieren von Fressbrettchen.

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#26
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von GMB):
Und wenn 2 Leute eine Wohnung mieten, davon einer den Keller nicht mehr betreten kann, dann können 50% der Vertragsparteien den Keller nicht mehr benutzen.


Nö, also kann der Waschkeller doch noch genutzt werden und so wie ich deinen Post lese, bist du (seid ihr) die einzigen, die eine 50%ige Nichtnutzung eines lediglich temporär benötigten Ganges nicht mehr unternehmen können. ...


Nein, der Waschkeller kann nicht genutzt werden, da man durch den vermeintlich schimmelbefallenen Keller gehen muss. Ich kann meine Frau ja nicht in den Waschkeller beamen.
Angenommen, ich wäre unter der Woche, von Sonntagabend bis Freitagabend auf Montage. Dann könnte sie in der Zeit keine Wäsche waschen. Das soll eine vertragsgemäße Nutzung sein?
Angenommen, in der Hausordnung ist vereinbart, dass nur zu gewissen Zeiten das Wäschewaschen erlaubt ist, ich aber in der Zeit, in der es erlaubt ist, arbeiten bin. Wer soll dann die Wäsche waschen?

Wenn die anderen Nachbarn keine Allergie gegen die Schimmelpilzsporen haben, dann ist das ja gut. Dennoch sind die Nachbarn auch der Gefahr ausgesetzt, welche von Schimmelpilzsporen generell ausgeht.

Die Liquidatoren in Tschernobyl konnten übrigens auch den Brand löschen und das Dach des Reaktors betreten.


Zitat (von GMB):
Wäre so, als würde dir jemand das Fressbrett polieren, und ich dann sagen "Tja, das Leben ist eben hart und ungerecht". Passt auch nicht. Einfach mal drüber nachdenken.


Was bitte ist ein Fressbrett? So Frühstücks-Brettchen? Haben wir nicht, wir nehmen Teller, und die darfst du gerne polieren.

----

Ich bleib dabei, vor einer evtl. Mietminderung solltest du dich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen, und hier meine ich tatsächlich einen Anwalt, da viele Vereine gerade bei solchen Lapalien zur Überreaktion neigen, deren Folgen meist die Kunden (hier Mieter) zu tragen haben.

Ich würde den VM nachweislich (Einwurf-Einschreiben) den Mangel melden und auffordern diesen zu beheben, hier eine Frist setzen, nach Ablauf der Frist einen Anwalt aufsuchen (wenn es mir so wichtig wäre, den Gatten wieder mit der Wäsche in den Keller zu schicken). HIlfreich für den Anwalt wären "Beweisfotos".

Viel Erfolg beim Polieren von Fressbrettchen.

"Fressbrett" ist ein anderer Begriff für die Kauleiste. Andere würden wohl sagen "Fresse polieren". ;)

Das mit der Mietminderung habe ich ja verstanden, aber der Tenor "Ach, ist ja nix, du kannst ja alles nutzen und das bisschen Lagerfläche im Wohnzimmer hat noch keinen umgebracht, du übertreibst total und das ist alles unvorstellbar, stell dich nicht so an, die Schimmelpilze sind ungefährlich und dass deine Frau halb am krepieren ist wenn sie da runter geht, damit muss man leben, allgemeines Lebensrisiko." stört mich doch sehr.

Wie gesagt, ich kann für den Umstand nichts, ich habe es nicht verschuldet und nicht zu verantworten, ich bin der Leidtragende. Was denkt ihr, wie lange es dauert, die ganzen Plörren rauf zu schleppen, um sie dann später wieder runter zu schleppen? Von den Rückenproblemen mal ganz abgesehen...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Fressbrett" ist ein anderer Begriff für die Kauleiste. Andere würden wohl sagen "Fresse polieren


Oh ... du bist also ein Mensch mit Gewalt? Ok ... bei uns macht man das nicht.

Zitat (von GMB):
Das mit der Mietminderung habe ich ja verstanden, aber der Tenor "Ach, ist ja nix, du kannst ja alles nutzen und das bisschen Lagerfläche im Wohnzimmer hat noch keinen umgebracht, du übertreibst total


Dir ist es wichtig und so solltest du auch agieren.

Zitat (von GMB):
stell dich nicht so an, die Schimmelpilze sind ungefährlich


Das hat hier keiner geschrieben, und da du gelegentlich zu solchen Übertreibungen zu neigen scheinst, wird hier eher mal kritisch gelesen. Fakt ist doch, dass kein Schimmel sichtbar ist, du diesen nur vermutest. Um Sicherheit und Fakten zu schaffen kannst du einen Gutachter kommen lassen, allein deine Behauptung reicht schlicht nicht aus.

Gute Besserung.

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#28
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Nein, ich bin kein gewalttätiger Mensch, das war nur ein Beispiel, wie dir sicher nicht entgangen ist. ;)

Und wo habe ich übertrieben? Sicher ist noch kein Schimmelpilz von einem gerichtlich bestellten Gutachter nachgewiesen worden, aber meine "Spürnase" (a.k.a. Ehefrau) reagiert da ziemlich eindeutig drauf, daher ist die Vermutung halt sehr stark, dass irgendwo sich schon Schimmelpilze gebildet haben.
Der Beweis steht natürlich noch aus. Aber die Ursache sollte ja dennoch zeitnah beseitigt werden, da eben nicht genau klar ist, wo genau sich schon Schimmelpilze gebildet haben.

Wenn ich dann Aussagen lese, es wäre ja alles "nutzbar", dann sehe ich da einen deutlichen Widerspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Und wo habe ich übertrieben? Sicher ist noch kein Schimmelpilz von einem gerichtlich bestellten Gutachter nachgewiesen worden, aber meine "Spürnase" (a.k.a. Ehefrau) reagiert da ziemlich eindeutig drauf, daher ist die Vermutung halt sehr stark, dass irgendwo sich schon Schimmelpilze gebildet haben.


Hab ich mal unterstrichen wo du übertrieben hast. Du vermutest es also nur.

Zitat (von GMB):
Wenn ich dann Aussagen lese, es wäre ja alles "nutzbar", dann sehe ich da einen deutlichen Widerspruch.


Eingeschränkte Nutzbarkeit kann natürlich deinen Minderungsgrund bieten, aber hier sind deine Aussagen - zumindest für mich - nicht verwertbar. Deine Frau als Spürnase wird in einem Gerichtsverfahren nicht gelten, auch deine Vermutungen nicht. Du musst Fakten schaffen bzgl. des Schimmels, der Waschkeller ist ja durchaus nutzbar.

Zum Wasser habe ich genug geschrieben.

Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Naja, die Schimmelpilzallergie wurde seitens des Hausarztes und des Allergologen nachgewiesen. Sicher ist das kein "Beweis" vor Gericht, das ist ja klar. Selbst ein Sachverständigengutachten ist immer nur so gut, wie der Sachverständige selber, auch wenn in fast allen Fällen das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen dann als "bewiesen" gilt.
Aber so weit bin ich ja zum Glück noch nicht, und mir wäre auch eine Beseitung des Schadens deutlich lieber, als irgendeine Mietminderung von 10%/200€ oder so. Davon habe ich am Ende sehr wenig.

Danke aber trotzdem für die Diskussion und die Anregungen sowie die Einschätzungen!

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