Guten Tag,
ich hoffe es kann mir einer von euch weiterhelfen.
Ich habe das Problem, dass ich selbstständig bin als Online Marketer und leider mit Steuern gar nicht zurecht komme.
Ich konnte das Gewerbe als Kleinunternehmer betreiben. Allerdings ist der Umsatz Ab September letzten Jahres explodiert auf 20 -100 k pro Monat. Letztes Jahr jedoch kaum gewinn, da alles reinvestiert.
Jetzt bin ich mir unsicher, da ja jetzt wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gilt muss ich Umsatzsteuer abführen? Aber wie viel und wie läuft das ab?
Aktuell ist es schwer einen Termin beim Steuerberater zu bekommen, habe erst einen im Mai und das wird auch mein erster Steuerberater überhaupt sein. Ich möchte nichts falsch machen und hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen könnte.
HILFE SELBSTÄNDIGKEIT: Umsatz explodiert keine Kleinunternehmerregelung mehr?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Sie müssen ihre Rechnungen ändern und Ust separat aufführen und abführen.
... und monatlich (elektronisch) Voranmeldungen beim FA abgeben.
Ein Anruf dort wäre in der jetzigen Situation sicher auch hilfreich nötig.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So klar wie die Vorredner sehe ich die Sache nicht.
Ab wann wurde das Unternehmen betrieben?
Mit welchem Umsatz wurde zu Beginn des Jahres bzw. bei Aufnahme der Tätigkeit gerechnet?
ZitatSo klar wie die Vorredner sehe ich die Sache nicht. :
Ab wann wurde das Unternehmen betrieben?
Mit welchem Umsatz wurde zu Beginn des Jahres bzw. bei Aufnahme der Tätigkeit gerechnet?
Bei "20-100 k€ pro Monat ab September 2020" ist der TE ab 2021 kein Kleinunternehmer mehr, auf die Gewinnerwartung 2021 kommt es nicht mehr an.
@TE:
In allen Rechnungen ab dem 01.01.2021 muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden. So weit Sie bereits Rechnungen ohne USt-Ausweis geschrieben haben, sind diese zu korrigieren - wenn der Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, können Sie die USt (7 oder 19 %) auf den bereits berechneten Betrag draufrechnen, da die Kunden diese zurückbekommen, Privatpersonen werden nicht willens sein, mehr zu bezahlen - da müssen Sie die Umsatzsteuer aus dem berechneten Betrag herausrechnen.
Mindestens die Rechnungen an Unternehmer müssen alle Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 15 UStG) enthalten, da dies für den Vorsteuerabzug des Kunden Voraussetzung ist.
Rufen Sie das Finanzamt an, teilen Sie mit, dass Sie ab 2021 kein Kleinunternehmer mehr sind und fragen Sie, ob Sie Voranmeldungen monatlich oder quartalsweise abgeben müssen (hängt davon ab, seit wann das Unternehmen besteht).
Stellen Sie ggf. einen Antrag auf Dauerfristverlängerung (DFV) - bei monatlicher Abgabe ist dieser mit einer Sondervorauszahlung verbunden, die im Dezember wieder angezogen wird, es verschafft Ihnen aber einen Monat mehr Zeit. Die Voranmeldung für Januar muss am 10.02., mit DFV am 10.03. beim Finanzamt eingehen (Wenn das ein Sonn- oder Feiertag ist, einen Tag später), die für das 1. Quartal entsprechend am 10.04., mit DFV am 10.05.
Nutzen Sie ein Buchhaltungsprogramm? Dann finden Sie heraus, wie dort mit Umsatzsteuer zu buchen ist und wie Vorameldungen erstellt und übermittelt werden (haben Sie ein Elster-Zertifikat? Wenn nein, besorgen Sie sich rechtzeitig eines).
Oder möchten Sie einen Steuerberater mit der Buchhaltung beauftragen? Dann sollten Sie versuchen, einen anderen zu finden als den mit dem Termin im Mai.
ZitatBei "20-100 k€ pro Monat ab September 2020" ist der TE ab 2021 kein Kleinunternehmer mehr, auf die Gewinnerwartung 2021 kommt es nicht mehr an. :
Mir geht es um 2020!
2021 dürfte wohl unstrittig sein! Auch wenn dem TO das offenbar nicht klar gewesen sein sollte.
Zitat:ZitatBei "20-100 k€ pro Monat ab September 2020" ist der TE ab 2021 kein Kleinunternehmer mehr, auf die Gewinnerwartung 2021 kommt es nicht mehr an. :
Mir geht es um 2020!
2021 dürfte wohl unstrittig sein! Auch wenn dem TO das offenbar nicht klar gewesen sein sollte.
Ah, ok - ich bin aufgrund des EP nicht davon ausgegangen, dass der TE schon ab 01.01.2020 kein KU mehr war, aber ausschließen kann ich es natürlich auch nicht.
EP?
Die Frage ist, ob zu Beginn des Jahres mit weniger als 4.167 EUR bzw. bei Aufnahme der Tätigkeit mit weniger als 1.833 EUR monatlich gerechnet wurde, wenn ein monatlicher Umsatz zwischen 20.000 und 100.000 EUR erzielt wurde, auch wenn dies erst nach einer "Explosion" passierte.
ZitatEP? :
Die Frage ist, ob zu Beginn des Jahres mit weniger als 4.167 EUR bzw. bei Aufnahme der Tätigkeit mit weniger als 1.833 EUR monatlich gerechnet wurde, wenn ein monatlicher Umsatz zwischen 20.000 und 100.000 EUR erzielt wurde, auch wenn dies erst nach einer "Explosion" passierte.
Das ist mir bekannt...
Ich habe das EP so verstanden, dass der TE in 2020 Kleinunternehmer war, dies nunmehr ob der Umsatzexplosion ab 2021 nicht mehr ist und auf dieser Basis geantwortet. Ich ging dabei davon aus, dass der TE es erwähnt hätte, wenn er um Hilfe bäte bezüglich einer bereits ab 01.01.2020 nicht mehr möglichen Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Ob das nun so ist oder nicht, kann nur der TE beantworten - der sich bisher nicht wieder gemeldet hat. Bis sich das ändert, können wir das hier wohl ruhen lassen. Ich wollte Ihnen bestimmt nicht zu nahe treten.
ZitatIch wollte Ihnen bestimmt nicht zu nahe treten. :
Habe ich auch keineswegs so verstanden.
Offenbar war ich auch der einzige, der 2020 aufgegriffen hat.
Wobei fraglich ist, warum nicht bereits letztes Jahr auf die Änderung vom "Steuerberater" hingewiesen wurde und halt b) ob nicht schon vorher die Regelbesteuerung anzuwenden gewesen ist.
Ich weiß allerdings immer noch nicht, was "EP" bedeutet. :-)
:-D
EP= EröffnungsPosting
Wie heisst das denn hier?
Im EP schreibt er/Sie übrigens, dass er/sie bisher keinen StB hatte, er/Sie hat es also wohl selbst gemerkt.
-- Editiert von amz529033-63 am 11.01.2021 22:31
ZitatEP= EröffnungsPosting :
Danke!
ZitatWie heisst das denn hier? :
Keine Ahnung! Bin ja froh, mittlerweile TS, TO und imho zu kennen. ;-)
ZitatIm EP schreibt er/Sie übrigens, dass er/sie bisher keinen StB hatte, er/Sie hat es also wohl selbst gemerkt. :
Das stimmt. Hatte das mit dem "Ersten" überflogen. Tja,möglicherweise ist es zu spät und fürs letzte Jahr ist auch noch USt zu zahlen. Bei 20-50k p.M. im B2C-Bereich ohne liquide Mittel wohl gefährlich.
Aber vielleicht kann man von Fahrlässigkeit sprechen, nicht bereits da einen Berater konsultiert zu haben.
Zitat:und fürs letzte Jahr ist auch noch USt zu zahlen.
Warum sollte das so sein?
Dabei gehe ich davon aus, dass die Explosion des Umsatzes ab September überraschend kam.
ZitatWarum sollte das so sein? :
Dabei gehe ich davon aus, dass die Explosion des Umsatzes ab September überraschend kam.
S. #8!
Wurde behauptet, dass USt zu zahlen sei oder dass es möglicherweise so ist?
Wir wissen weder, wann das Unternehmen gegründet wurde, noch ob realistische Prognosen zugrunde liegen.
Bei mehr als dem Zehnfachen des auf den Monat umgerechneten Betrages kann es seitens des FA schon mal zu Nachfragen kommen.
Zitat:ZitatWarum sollte das so sein? :
Dabei gehe ich davon aus, dass die Explosion des Umsatzes ab September überraschend kam.
S. #8!
Wurde behauptet, dass USt zu zahlen sei oder dass es möglicherweise so ist?
Wir wissen weder, wann das Unternehmen gegründet wurde, noch ob realistische Prognosen zugrunde liegen.
Bei mehr als dem Zehnfachen des auf den Monat umgerechneten Betrages kann es seitens des FA schon mal zu Nachfragen kommen.
Bei einer "Explosion" wird man das ja sicher anhand der monatlichen Umsätze nachweisen können. Wenn von Januar bis Juli nur 1500€ an Umsatz war, im August dann 5.000€ und im September 50.000€, kann man das dem FA ja gut nachweisen.
ZitatBei einer "Explosion" wird man das ja sicher anhand der monatlichen Umsätze nachweisen können. Wenn von Januar bis Juli nur 1500€ an Umsatz war, im August dann 5.000€ und im September 50.000€, kann man das dem FA ja gut nachweisen. :
Ja, wenn! Etwas Anderes habe ich auch nicht behauptet. Das wissen wir aber genauso wenig wie den Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes. War das der 1.1.20 sind schon mal nicht die 50.000 EUR relevant. War das erst später, dann wird's noch schwieriger.
Die Antworten unterstellen, dass das Unternehmen länger besteht und eben zum Beginn des letzten Jahres ein Umsatz von nicht mehr als 50.000 EUR prognostiziert wurde.
Zitat:ZitatBei einer "Explosion" wird man das ja sicher anhand der monatlichen Umsätze nachweisen können. Wenn von Januar bis Juli nur 1500€ an Umsatz war, im August dann 5.000€ und im September 50.000€, kann man das dem FA ja gut nachweisen. :
Ja, wenn! Etwas Anderes habe ich auch nicht behauptet. Das wissen wir aber genauso wenig wie den Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes. War das der 1.1.20 sind schon mal nicht die 50.000 EUR relevant. War das erst später, dann wird's noch schwieriger.
Die Antworten unterstellen, dass das Unternehmen länger besteht und eben zum Beginn des letzten Jahres ein Umsatz von nicht mehr als 50.000 EUR prognostiziert wurde.
Das Unternehmen besteht seit 2017. 2017 wurde es als Liebhaberei eingestuft. 2018 gab es wieder 0€ Umsatz und 0 € gewinn.
2019 wird noch ausgewetet ich schätze mit ca. 5000 -10.000 € Jahresumsatz.
Ich danke allen für die hilfreichen Antworten!
Bin im B2B bereich aktiv und habe leider noch keine Umsatz Steuer Nummer. Werde mir diese aber wohl jetzt beantragen müssen.
ZitatBin im B2B bereich aktiv und habe leider noch keine Umsatz Steuer Nummer. Werde mir diese aber wohl jetzt beantragen müssen. :
Und zwar besser gestern als heute ...
ZitatDas Unternehmen besteht seit 2017. ... :
2019 wird noch ausgewetet ich schätze mit ca. 5000 -10.000 € Jahresumsatz.
Damit dürfte die Diskussion, ob bereits 2020 §19 UStG nicht mehr zur Anwendung kommt, obsolet sein.ZitatAb September letzten Jahres explodiert auf 20 -100 k pro Monat. :
Eine StNr gibt es ja offenbar. Ich vermute hier eher, das @Fragant_1 die UStIDNr. meint, die er/sie aber nicht zwingend braucht.ZitatUnd zwar besser gestern als heute ... :
taxpert
Zitat:ZitatDas Unternehmen besteht seit 2017. ... :
2019 wird noch ausgewetet ich schätze mit ca. 5000 -10.000 € Jahresumsatz.Damit dürfte die Diskussion, ob bereits 2020 §19 UStG nicht mehr zur Anwendung kommt, obsolet sein.ZitatAb September letzten Jahres explodiert auf 20 -100 k pro Monat. :
Eine StNr gibt es ja offenbar. Ich vermute hier eher, das @Fragant_1 die UStIDNr. meint, die er/sie aber nicht zwingend braucht.ZitatUnd zwar besser gestern als heute ... :
taxpert
Also denkst, dass 2020 keine Umsatzsteuer zu zahlen wäre?
Und wieso brauch ich nicht zwingend die UmsatzsteuerID Nummer?
Danke im Voraus
ZitatAlso denkst, dass 2020 keine Umsatzsteuer zu zahlen wäre? :
Nach Ihren Schilderungen nicht.
ZitatUnd wieso brauch ich nicht zwingend die UmsatzsteuerID Nummer? :
Weil die insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb des Gemeinschaftsgebietes erforderlich ist.
Und jetzt?
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