Antwort vom 11.1.2021 | 19:55
Von Status: Beginner (67 Beiträge, 17x hilfreich)
So klar wie die Vorredner sehe ich die Sache nicht.
Ab wann wurde das Unternehmen betrieben?
Mit welchem Umsatz wurde zu Beginn des Jahres bzw. bei Aufnahme der Tätigkeit gerechnet?
Bei "20-100 k€ pro Monat ab September 2020" ist der TE ab 2021 kein Kleinunternehmer mehr, auf die Gewinnerwartung 2021 kommt es nicht mehr an.
@TE:
In allen Rechnungen ab dem 01.01.2021 muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden. So weit Sie bereits Rechnungen ohne USt-Ausweis geschrieben haben, sind diese zu korrigieren - wenn der Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, können Sie die USt (7 oder 19 %) auf den bereits berechneten Betrag draufrechnen, da die Kunden diese zurückbekommen, Privatpersonen werden nicht willens sein, mehr zu bezahlen - da müssen Sie die Umsatzsteuer aus dem berechneten Betrag herausrechnen.
Mindestens die Rechnungen an Unternehmer müssen alle Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 15 UStG) enthalten, da dies für den Vorsteuerabzug des Kunden Voraussetzung ist.
Rufen Sie das Finanzamt an, teilen Sie mit, dass Sie ab 2021 kein Kleinunternehmer mehr sind und fragen Sie, ob Sie Voranmeldungen monatlich oder quartalsweise abgeben müssen (hängt davon ab, seit wann das Unternehmen besteht).
Stellen Sie ggf. einen Antrag auf Dauerfristverlängerung (DFV) - bei monatlicher Abgabe ist dieser mit einer Sondervorauszahlung verbunden, die im Dezember wieder angezogen wird, es verschafft Ihnen aber einen Monat mehr Zeit. Die Voranmeldung für Januar muss am 10.02., mit DFV am 10.03. beim Finanzamt eingehen (Wenn das ein Sonn- oder Feiertag ist, einen Tag später), die für das 1. Quartal entsprechend am 10.04., mit DFV am 10.05.
Nutzen Sie ein Buchhaltungsprogramm? Dann finden Sie heraus, wie dort mit Umsatzsteuer zu buchen ist und wie Vorameldungen erstellt und übermittelt werden (haben Sie ein Elster-Zertifikat? Wenn nein, besorgen Sie sich rechtzeitig eines).
Oder möchten Sie einen Steuerberater mit der Buchhaltung beauftragen? Dann sollten Sie versuchen, einen anderen zu finden als den mit dem Termin im Mai.