Erben sind die Ehefrau und 3 Kinder des Verstorbenen. Es gibt kein Testament. An sich ist alles klar, bis auf die Kosten für die Beerdigung.
Ich habe gehört: Die Ehefrau zahlt die Hälfte und davon nochmals die Hälfte. Ist das korrekt? Oder Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/6?
Vielen Dank
Bestattungskosten - wie werden sie verteilt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/6?
Das ist richtig.
Danke. 1/6 von der verbleibenden Hälfte oder von den gesamten Bestattungskosten?
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Von den gesamten Bestattungskosten natürlich oder wer soll sonst den Rest bezahlen, der übrig bleiben würde?
Denke, so wird es sein bei gesetzlicher Erbfolge. Der Ehepartner erbt dann 50 Prozent, also zahlt er auch 50 Prozent. Die Kinder den Rest.
Der bestattungspflichtige ist amber vor den Kindern erst mal der Ehepartner, er muss also alles veranlassen und die Beerdigung dann such bezahlen. Er kann aber den Anteil der Kinder einklagen, wenn diese nicht freiwillig zahlen.
Ist es üblicherweise nicht so, dass die Beerdigung und sonstige Nebenkosten aus der Erbmasse bezahlt werden und danach wird der Rest des Erbes aufgeteilt? Vorteil..der Testamentsvollstrecker braucht nichts einklagen.
ZitatIst es üblicherweise nicht so, dass die Beerdigung und sonstige Nebenkosten aus der Erbmasse bezahlt werden und danach wird der Rest des Erbes aufgeteilt? :
So sollte es sein. Die Realität sieht dann aber oftmals so aus, dass das vorhandene Geld direkt aufgeteilt wird und bei späteren Forderungen zeigt jeder auf den anderen.
ZitatVorteil..der Testamentsvollstrecker braucht nichts einklagen. :
Einen solchen gibt es vielleicht in 0,0001% aller Erbfälle.
ZitatIst es üblicherweise nicht so, dass die Beerdigung und sonstige Nebenkosten aus der Erbmasse bezahlt werden und danach wird der Rest des Erbes aufgeteilt? :
So sollte es sein. Die Realität sieht dann aber oftmals so aus, dass das vorhandene Geld direkt aufgeteilt wird und bei späteren Forderungen zeigt jeder auf den anderen.
ZitatVorteil..der Testamentsvollstrecker braucht nichts einklagen. :
Einen solchen gibt es vielleicht in 0,01% aller Erbfälle.
-- Editiert von Ballivus am 13.01.2021 08:21
ZitatErben sind die Ehefrau und 3 Kinder des Verstorbenen. Es gibt kein Testament. An sich ist alles klar, bis auf die Kosten für die Beerdigung. :
Ich habe gehört: Die Ehefrau zahlt die Hälfte und davon nochmals die Hälfte. Ist das korrekt? Oder Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/6?
"Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers."
§1968 BGB
Sind es mehrere Erben, tragen sie die Kosten gemeinsam, und logischerweise entsprechend ihrer Anteile an der Erbmasse.
Reicht das Erbe nicht aus, um die Bestattungskosten zu decken, sind die "Bestattungspflichtigen" an der Reihe, die müssen dann die entsprechenden Kosten übernehmen.
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