Bestattungskosten - wie werden sie verteilt?

11. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
taorminna
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Bestattungskosten - wie werden sie verteilt?

Erben sind die Ehefrau und 3 Kinder des Verstorbenen. Es gibt kein Testament. An sich ist alles klar, bis auf die Kosten für die Beerdigung.
Ich habe gehört: Die Ehefrau zahlt die Hälfte und davon nochmals die Hälfte. Ist das korrekt? Oder Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/6?
Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/6?


Das ist richtig.

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#2
 Von 
taorminna
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke. 1/6 von der verbleibenden Hälfte oder von den gesamten Bestattungskosten?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Von den gesamten Bestattungskosten natürlich oder wer soll sonst den Rest bezahlen, der übrig bleiben würde?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Denke, so wird es sein bei gesetzlicher Erbfolge. Der Ehepartner erbt dann 50 Prozent, also zahlt er auch 50 Prozent. Die Kinder den Rest.

Der bestattungspflichtige ist amber vor den Kindern erst mal der Ehepartner, er muss also alles veranlassen und die Beerdigung dann such bezahlen. Er kann aber den Anteil der Kinder einklagen, wenn diese nicht freiwillig zahlen.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Ist es üblicherweise nicht so, dass die Beerdigung und sonstige Nebenkosten aus der Erbmasse bezahlt werden und danach wird der Rest des Erbes aufgeteilt? Vorteil..der Testamentsvollstrecker braucht nichts einklagen.

Signatur:

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#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ist es üblicherweise nicht so, dass die Beerdigung und sonstige Nebenkosten aus der Erbmasse bezahlt werden und danach wird der Rest des Erbes aufgeteilt?

So sollte es sein. Die Realität sieht dann aber oftmals so aus, dass das vorhandene Geld direkt aufgeteilt wird und bei späteren Forderungen zeigt jeder auf den anderen.

Zitat (von aspergius):
Vorteil..der Testamentsvollstrecker braucht nichts einklagen.

Einen solchen gibt es vielleicht in 0,0001% aller Erbfälle.

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#7
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ist es üblicherweise nicht so, dass die Beerdigung und sonstige Nebenkosten aus der Erbmasse bezahlt werden und danach wird der Rest des Erbes aufgeteilt?

So sollte es sein. Die Realität sieht dann aber oftmals so aus, dass das vorhandene Geld direkt aufgeteilt wird und bei späteren Forderungen zeigt jeder auf den anderen.

Zitat (von aspergius):
Vorteil..der Testamentsvollstrecker braucht nichts einklagen.

Einen solchen gibt es vielleicht in 0,01% aller Erbfälle.

-- Editiert von Ballivus am 13.01.2021 08:21

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von taorminna):
Erben sind die Ehefrau und 3 Kinder des Verstorbenen. Es gibt kein Testament. An sich ist alles klar, bis auf die Kosten für die Beerdigung.
Ich habe gehört: Die Ehefrau zahlt die Hälfte und davon nochmals die Hälfte. Ist das korrekt? Oder Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/6?

"Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers."
§1968 BGB

Sind es mehrere Erben, tragen sie die Kosten gemeinsam, und logischerweise entsprechend ihrer Anteile an der Erbmasse.
Reicht das Erbe nicht aus, um die Bestattungskosten zu decken, sind die "Bestattungspflichtigen" an der Reihe, die müssen dann die entsprechenden Kosten übernehmen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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